Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17524

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die als Anlage beigefügte Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Stadt Braunschweig (Taxentarifordnung) wird beschlossen.“
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Vorbemerkung

 

In § 51 Abs. 1 S. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wird die Landesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Taxenverkehr festzusetzen. Diese Ermächtigung hat die Landesregierung durch Rechtsverordnung übertragen. Gemäß § 16 Abs. 4 Nr. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig für die Verordnungen nach § 51 Abs. 1 S. 1 PBefG. Die Zuständigkeit des Rates für den Beschluss von Verordnungen ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG.

 

Antrag des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. (GVN) auf Anpassung der Tarife

 

Der GVN hat unter Verweis auf eine Mitgliederbefragung zur Auskömmlichkeit der Entgelte mit Schreiben vom 18. Oktober 2021 folgende Änderungen der Taxentarife zum Frühjahr 2022 beantragt:

 

Anhebung des Grundentgeltes

 

-          an Werktagen (Montag bis Samstag) von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr (T)

von derzeit 3,80 € auf 3,90 €
 

-          an Werktagen (Montag bis Samstag) von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr (N)
und an Sonn- und Feiertagen

von derzeit 4,20 € auf 4,30 €
 

Erhöhung des Kilometerentgeltes

 

-          an Werktagen (Montag bis Samstag) von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr (T)

 

bis 3.000 m Fahrleistung von 2,50 € auf 2,60 €

ab  3.000 m Fahrleistung von 2,10 € auf 2,20 €

 

-          an Werktagen (Montag bis Samstag) von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr (N)

und an Sonn- und Feiertagen

 

bis 3.000 m Fahrleistung von 2,60 € auf 2,70 €

ab  3.000 m Fahrleistung von 2,10 € auf 2,20 €  

 

Das Entgelt für Wartezeiten soll von 27,50 € je Stunde auf 28,00 € je Stunde
Wartezeit erhöht werden.

 

Als Grund für die beantragte Erhöhung der Taxentarife wird vom GVN die bereits beschlossenen Anhebungen des Mindestlohns ab dem 01.01.2021 und bis einschließlich zum 01.07.2022 um insgesamt 0,95 € je Stunde angeführt. Lohnkosten machen ca. 65 % aller Kosten eines Taxibetriebs aus.

 

Zudem werden die Inflationsrate und die Einführung der CO2-Steuer u.a. auf Dieselkraftstoff zum 01.01.2021 angeführt. Der Liter Diesel habe sich - abgesehen von den üblichen Schwankungen - seither steuerbedingt um 0,08 € verteuert. Die CO2-Steuer erhöht sich bis 2025 jährlich.

 

Des Weiteren habe das Taxigewerbe durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie bei hohem Fixkostenanteil erhebliche Einnahmeverluste verkraften müssen. Feiern fanden kaum oder nur reduziert statt, die Einnahmen aus den Nachtfahrten waren weggebrochen und auch die Zahl der Touristen war gering.

 

Stellungnahmen im Anhörungsverfahren

 

Zu dem vorgenannten Antrag des GVN wurden im gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren das staatliche Gewerbeaufsichtsamt, die Industrie- und Handelskammer und die Gewerkschaft ver.di, sowie die Braunschweig Zukunft GmbH und das Mess- und Eichwesen Niedersachsen angehört.

 

Das staatliche Gewerbeaufsichtsamt hat schriftlich mitgeteilt, dass es auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

 

Die Industrie- und Handelskammer Braunschweig und die Gewerkschaft ver.di haben von der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme keinen Gebrauch gemacht. 

 

r die Braunschweig Zukunft GmbH ist es nachvollziehbar, dass das Taxengewerbe aufgrund der Steigerung des Mindestlohns, der Einführung und der Erhöhung der CO2-Steuer beim Kraftstoff sowie der pandemiebedingten Einnahmeausfälle auf eine Erhöhung der Entgelte angewiesen ist. Die Akzeptanz einer Tariferhöhung zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei den Fahrgästen lasse sich nicht sicher einschätzen. Die sich ständig ändernden Rahmenbedingungen bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie erschwerten eine Einschätzung zusätzlich.

 

Die Braunschweig Zukunft GmbH erhebt keine Einwände zur beantragten Erhöhung, enthält sich aber aus vorstehend genannten Gründen einer Wertung.

 

Das ebenfalls zu beteiligende Mess- und Eichwesen Niedersachsen, Hannover, hat aus eichamtlicher Sicht und unter Berücksichtigung der technischen Umsetzbarkeit ebenfalls keine Bedenken gegen die geplante Tarifanpassung geäert. Allerdings sei für die Umsetzung eine Vorlaufzeit von 4 bis 6 Wochen einzuplanen. Bei einer Reduzierung dieses Zeitraumes könne die rechtzeitige Einführung des neuen Tarifes nicht garantiert werden.

 

 

Allgemeine Bewertung der geplanten Tarifänderung

 

Die Stadt Braunschweig als zuständige Behörde für die Festsetzung von Beförderungsentgelten hat bei ihrer Prüfung die wirtschaftliche Situation der Unternehmen, die Wirtschaftlichkeit der Beförderungsentgelte sowie das öffentliche Verkehrsinteresse und das Gemeinwohl zu berücksichtigen.

 

Der Taxiverkehr ist Bestandteil des ÖPNV. Im Vergleich zu anderen Gewerbezweigen hat das Taxengewerbe nicht die Möglichkeit, mit eigenen Preiskalkulationen auf gesetzliche und wirtschaftliche Anforderungen selbst zu reagieren; es ist vielmehr an die festgesetzten Entgelte gebunden.

 

In den vergangenen 16 Jahren hat es in Braunschweig acht Anpassungen der Taxentarife gegeben, wobei die letzte Änderung zum Oktober 2020 vorgenommen worden ist. Neben der Auskömmlichkeit der Tarife für das Taxigewerbe ist auch der Einfluss auf die Nachfrage nach Beförderungsleitungen durch die Tarifänderung zu betrachten.
 

Auf Grundlage der vom GVN vorgetragenen Argumente und vor dem Hintergrund der auch nach Antragstellung fortbestehenden Belastungen insbesondere durch Corona erscheint der Verwaltung die beantragte Tarifänderung angemessen. Sie soll mit Wirkung vom 1. April 2022 in Kraft treten.

 

 

Auswirkungen der Tarifänderung

 

Es ergeben sich durch den beantragten Tarif folgende Auswirkungen:

 

Beispielhafte Darstellung der Veränderungen der Taxenentgelte in % für verschiedene häufig gefahrene Kurzstrecken (Tag)

 

 

Strecken

 

bisher

 

neu

 

Erhöhung (%)

 

 

1 km

 

  6,30

 

  6,50 €

 

3,17

 

 

2 km

 

  8,80 €

 

  9,10

 

3,41

 

 

3 km

 

11,30

 

  11,70

 

3,54

 

 

4 km

 

  13,40

 

  13,90

 

3,73

 

 

5 km

 

15,50

 

16,10

 

3,87

 

 

6 km

 

17,60

 

18,30

 

3,98

 

 

 

 

Beispielhafte Darstellung der Veränderungen der Taxenentgelte in % r verschiedene häufig gefahrene Kurzstrecken (Nacht, Sonn- und Feiertage)

 

 

Strecken

 

bisher

 

neu

 

Erhöhung (%)

 

 

1 km

 

  6,80 €

 

  7,00 €

 

2,94

 

 

2 km

 

9,40 €

 

  9,70 €

 

3,19

 

 

3 km

 

  12,00 €

 

12,40 €

 

3,33

 

 

4 km

 

14,10 €

 

  14,60 €

 

3,55

 

 

5 km

 

16,20 €

 

16,80 €

 

3,70

 

 

6 km

 

18,30 €

 

19,00 €

 

3,83

 

 

 

 

 

 

Vorrangiges Ziel der Verwaltung muss es sein, die Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes unter den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie das öffentliche Verkehrsinteresse zu wahren. Sollte es dem Braunschweiger Taxengewerbe zukünftig nicht möglich sein, Beförderungsleistungen kostendeckend anzubieten, re mit einerckgabe von Taxikonzessionen aus betriebswirtschaftlichen Gründen zu rechnen. 
 

Vor diesem Hintergrund erscheint die dargestellte Erhöhung der Taxentarife mit Wirkung vom 1. April 2022 sachgerecht.


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise