Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-17625
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan "Jütenring", HA 137 Stadtgebiet zwischen Wodanstraße/Gotenweg, Ringgleis und Nordanger Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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Anhörung
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20.01.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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26.01.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Planungsziel und Planungsanlass
Auf Grundlage einer Rahmenplanung wurde 2013 ein europaweiter städtebaulicher Wettbewerb für das Gesamtgebiet nördlich der Taubenstraße ausgelobt. Am 11. März 2014 beschloss der Verwaltungsausschuss, den Entwurf des Wettbewerbsgewinners, des Büros Ackers-Partner-Städtebau als Grundlage für die weiteren Bauleitplanverfahren zu verwenden. Das Ergebnis dieses städtebaulichen Wettbewerbs wird in verschiedenen Bauabschnitten umgesetzt. Hier entsteht ein hochwertiges innenstadtnahes Wohnquartier in verdichteter Bauweise. Der erste Bauabschnitt ist bereits größtenteils fertiggestellt und bezogen; der zweite Bauabschnitt ist aktuell in der Realisierung.
Am 12. Februar 2013 fasste der VA den Beschluss, einen Bebauungsplan für den Bereich nördlich der Taubenstraße und südlich der Mitgaustraße aufzustellen. In den weiteren Verfahren wurden zur Umsetzung der ersten beiden Bauabschnitte der seit 2015 rechtsverbindliche Bebauungsplan „Taubenstraße“, HA 135, sowie zuletzt der seit 2018 rechtsverbindliche Bebauungsplan „Nordanger“, HA 136, aufgestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Jütenring“ stellt einen Teilbereich des ursprünglichen Gesamtgebietes dar und wurde nördlich um die Wodanstraße mit angrenzenden Bereichen erweitert, die für den geplanten Ausbau der sogenannten „Stadtstraße Nord“ zwischen Mittelweg und Bültenweg/Bienroder Weg erforderlich sind. Über diese Stadtstraße Nord soll zukünftig die Haupterschließung des neuen Quartiers gesichert werden.
Durch den für den dritten Bauabschnitt erforderlichen Bebauungsplan „Jütenring“, HA 137, sollen nun die planerischen Voraussetzungen für die Fortentwicklung des Baugebietes geschaffen werden. Die Stadt Braunschweig will damit dem dringenden Bedarf an neuem, attraktivem und bezahlbarem Wohnraum nachkommen. Im Sinne einer klimagerechten und nachhaltigen Planung werden dabei u. a. zur Nutzung von Solarenergie sowie zu Dachbegrünung und Fahrradstellplätzen verschärfte Standards zur Anwendung kommen.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Jütenring“, HA 137.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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