Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-17801
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2022/Investitionsprogramm 2021-2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Entscheidung
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27.01.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Über die Anträge der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte (Anlagen 1.1 und 1.2) und die Ansatzveränderungen der Verwaltung (Anlagen 2.1 und 2.2) wird abgestimmt wie in den Anlagen vermerkt. Die Anlagen samt Einzelabstimmungsergebnissen sind Bestandteile des Beschlusses.
2. Dem Entwurf des Haushaltsplans 2022 und dem Entwurf des Investitionsprogramms 2021 -2025 wird unter Berücksichtigung der Einzelabstimmungsergebnisse zu den Anträgen der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte Anlagen 1.1 und 1.2) und zu den Ansatzveränderungen der Verwaltung (Anlagen 2.1 und 2.2) zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In den Anlagen 1 (1.0-1.2) sind die den Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches Soziales und Gesundheit und des Sozialreferates betreffenden Anfragen/Anregungen (1.0) dargestellt und ein finanzunwirksamer Antrag sowie die Anträge zum Ergebnishaushaushalt und Stellenplan 2022 (1.1) sowie zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm 2021-2025 (1.2) der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte aufgelistet. Die Anlagen 2.1 und 2.2 beinhalten die Ansatzveränderungen der Verwaltung (2.1.1 und 2.1.2 Ergebnishaushalt, 2.2.1 und 2.2.2 Finanzhaushalt und Investitionsprogramm 2021-2025).
Die Anlage 3 beinhaltet die Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Soziales und Gesundheit – aus dem Haushaltsplan-Entwurf 2022.
Hinweise:
Die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung haben Änderungen der Produkterträge und -aufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind die Auswirkungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat ermittelbar. Die Darstellung der endgültigen Produkt-Planbeträge erfolgt daher mit der Endausfertigung des Haushaltsplans 2022.
Zum Jahresabschluss 2020 sind für den Fachbereich Soziales und Gesundheit Haushaltsreste von 288.344 € und für das Sozialreferat 3.000 € in das Haushaltsjahr 2021 übertragen worden. Bis Ende 2025 ist geplant, diese Haushaltsreste für den Fachbereich Soziales und Gesundheit bis auf einen Stand von 13.651 € abzubauen, für das Sozialreferat ist explizit kein Auf- oder Abbau vorgesehen. Der Haushaltsplanentwurf 2022 beinhaltet diese Planung. Insgesamt ist ein Haushaltsresteaufbau bis Ende 2025 um 32,3 Mio. € enthalten. Darin ist für den Fachbereich Soziales und Gesundheit und das Sozialreferat für das Jahr 2022 ein Haushaltsresteabbau/-aufbau um 0 € berücksichtigt. Für das Jahr 2021 wurde zum Zeitpunkt des Haushaltsplanentwurfs 2022 von einem Haushaltsresteabbau für den Fachbereich Soziales und Gesundheit um 274.693 € aus-
Gegangen, für das Sozialreferat ist explizit kein Auf- oder Abbau vorgesehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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454,2 kB
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2
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öffentlich
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1,2 MB
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3
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öffentlich
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721 kB
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4
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öffentlich
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142,2 kB
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5
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öffentlich
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139,5 kB
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6
|
öffentlich
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155,5 kB
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