Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-17576
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Konzeptes "Einrichtung einer Beratungsstelle für Prostituierte in Braunschweig"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 0150 Gleichstellungsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Vorberatung
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27.01.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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03.03.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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29.03.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Umsetzung des vom Rat beschlossenen Konzeptes für eine Anlaufstelle für Prostituierte in Braunschweig vom 05.10.2021 soll durch den Caritasverband Braunschweig e. V. erfolgen. Auf Grundlage seines Antrags vom 30.11.2021 wird eine jährliche Zuwendung i. H. v. bis zu 302.900,- € als Vollfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Die Zuwendung unterliegt der Dynamisierung. Darüber hinaus wird eine einmalige Zuwendung als Anschubfinanzierung i. H. v. bis zu 25.000,- € gewährt (teilweise als Investitionskostenzuschuss).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Ratsbeschluss vom 05.10.2021 (Drucksache 21-16936) wurde das Konzept für eine „Anlaufstelle für Prostituierte in Braunschweig“ beschlossen. Auf dieser Grundlage bekundeten der AWO Bezirksverband Braunschweig e. V. (AWO) und der Caritasverband Braunschweig e. V. (Caritas) das Interesse an der Übernahme der Trägerschaft und stellten entsprechende Zuwendungsanträge. Die Anträge sind als Anlage beigefügt, ebenso die „Ergänzungen zum Antrag“ der AWO sowie Fotos der Räumlichkeiten der Caritas.
Die Konzepte der AWO und der Caritas entsprechen in vielen Aspekten dem beschlossenen Konzept. In folgenden Punkten unterscheiden sie sich davon: 1. Personal, 2. medizinische Untersuchungen, 3. Räumlichkeiten und 4. Kosten:
1. Personal
Das beschlossene Konzept sieht vor: 3 VZÄ (davon mindestens eine Stelle Sozialarbeit), Muttersprachlerinnen wünschenswert, gerne auch Aussteigerinnen als Sozialassistentinnen (=Quereinsteigerinnen) sowie zur Unterstützung der Beratungsarbeit, für den offenen Bereich und Organisation von Terminen und Veranstaltungen je eine 0,5 Stelle Verwaltungskraft und eine 0,5 Stelle Hauswirtschaftskraft. Die für erforderlich gehaltene Personalausstattung stellt sich wie folgt dar:
1,5 VZÄ Sozialarbeit
1,5 VZÄ Sozialassistenz
0,5 VZÄ Verwaltung
0,5 VZÄ Hauswirtschaftliche Dienste
In Summe ergibt dies 4 VZÄ und geschätzte Personalkosten i. H. v. 230.000,- €.
Beide Antragsteller vergüten ihre Mitarbeiter entsprechend der Tarifverträge der AWO und der Caritas.
Die AWO schreibt in ihrem Antrag „Für die Angebote Streetwork, Anlaufstelle, psychosoziale Beratung und Prävention sind Mitarbeiter*innen mit der Qualifikation der Sozialen Arbeit notwendig. Zu Koordination und Leitung ist davon eine halbe Stelle als Einrichtungsleitung vorgesehen. Die Ausgestaltung der Beratungsstelle mit drei Fachkräften in Vollzeit ermöglicht eine gewissenhafte und professionelle Anleitung und Begleitung von
(Berufs-)Praktikant*innen, Ehrenamtlichen und Honorarkräften z. B. Muttersprachler*innen, die Sprachbarrieren überwinden und Beratungssituationen unterstützen können“ (siehe 3.5. des Antrags).
Die AWO verzichtet auf die ½ Stelle Hauswirtschaft, stattdessen sind Kosten für die Reinigung durch die AWO-Gesellschaft AWS – Wirtschaftsdienste & Service GmbH berücksichtigt worden (siehe „sonstiges Personal“).
Hier vorgesehene Stellen: 3 VZÄ Sozialarbeit
0,5 VZÄ Verwaltung
In Summe ergibt dies 3,5 VZÄ und Personalkosten für diese Stellen i. H. v. 224.492,- €.
Die Caritas führt in ihrem Antrag aus: „Für die Leitung der Anlaufstelle gibt es eine Interessentin mit einem hohen Erfahrungshintergrund in der Arbeit mit Frauen in der Prostitution. Die Caritas beabsichtigt die Leitungsstelle direkt in der Anlaufstelle einzurichten, um eine bestmögliche Unterstützung zu bieten und die Anlaufstelle gemeinsam mit den dort tätigen Mitarbeiter*innen aufzubauen. Zu diesem Zweck haben wir in der Kostenkalkulation einen Anteil von 0,25 VZÄ mit aufgenommen“ (siehe 2.8. des Antrags). Mit einer Aussteigerin ist die Caritas im Kontakt, die sich mittlerweile eine sozialpädagogische Qualifikation erarbeitet hat. Darüber hinaus beinhaltet der Antrag der Caritas entsprechend dem beschlossenen Konzept ½ Stelle Hauswirtschaft.
Hier vorgesehene Stellen: 0,25 VZÄ Sozialarbeit (Leitung)
1,5 VZÄ Sozialarbeit
1,5 VZÄ Sozialassistenz
0,5 VZÄ Verwaltung
0,5 VZÄ Hauswirtschaftliche Dienste (überwiegend für die Reinigung)
In Summe ergibt dies 4,25 VZÄ und Personalkosten für diese Stellen i. H. v. 256.400,- €.
Fazit: Die Qualifikation des geplanten Personals bei der AWO ist höher angesetzt als im beschlossenen Konzept vorgesehen, aber mit der Erläuterung, dass auch auf der Straße/in den Wohnungen schon psychosoziale Beratung stattfindet, ist dies ein Argument. Es versetzt die Fachkräfte darüber hinaus in die Lage, sich problemlos zu vertreten. Die Personalplanung der Caritas übersteigt die geschätzten Personalkosten, was maßgeblich auf die zusätzliche 0,25 VZÄ für die Leitungsfunktion zurückzuführen ist (ca. 21.000,- €). Im Rahmen des Zuwendungsverfahrens wird der Personalbedarf noch einmal genau mit dem Zuwendungsnehmer erörtert.
2. Räumlichkeiten
Das Konzept sieht vor, dass die Anlaufstelle folgende Kriterien erfüllen soll: Fußläufige Entfernung zur Bruchstraße, Bereich für das offene Angebot, ergänzt durch Büro-, Untersuchungs-, Schulungs-/ Besprechungs- und Beratungsräume, WCs; kostenfreie Nutzung der Besprechungs- und Beratungsräume sowie des offenen Bereiches durch andere Beratungsstellen/Behörden.
Die AWO sieht vor, eine Wohnung in der Nähe der Bruchstraße für die Anlaufstelle zu suchen und anzumieten. Ein extra Raum für medizinische Untersuchungen ist nicht eingeplant. Die kostenfreie Nutzung durch andere Stellen wird als sinnvoll erachtet.
Die Caritas hat die Möglichkeit, Räumlichkeiten in der Nähe der Bruchstraße (Leopoldstraße) zu mieten (siehe Skizze innerhalb des Antrags). Seitens des Vermieters wurde die Zustimmung für eine mögliche Nutzung als Anlaufstelle für Prostituierte zugesagt.
Es gibt einen medizinischen Untersuchungsraum mit einem eigenen, angrenzenden Badezimmer, einen Schulungsraum sowie einen Innenhof/Garten (siehe Anlage mit Fotos).
Fazit: Die Räumlichkeiten der Caritas erfüllen alle Aspekte des vom Rat beschlossenen Konzeptes. Die Lage der Räume scheint sehr günstig, ggf. ist die Aufteilung noch mehr dem Bedarf anzupassen (z. B. könnte ein weiterer Raum als Beratungsraum abgeteilt werden). Der Eingangsbereich des Gebäudes ist gut wahrnehmbar und einzusehen, womit eine Art öffentliche Kontrolle einhergeht. Dies bietet den Prostituierten wie den Mitarbeitenden einen gewissen Schutz. Die AWO beabsichtigt, eine Wohnung anzumieten. Problematisch erscheint hier, dass noch nicht klar ist, ob eine Wohnung in geeigneter Größe und Lage gefunden werden kann, was eine Nutzung durch andere Stellen ggf. schwierig machen könnte. Das Gesundheitsamt hat großes Interesse daran, die Räumlichkeiten der Anlaufstelle ebenfalls mitzunutzen. Darüber hinaus stellt der Betrieb einer Anlaufstelle in einer Mietwohnung die Nachbarn vor besondere Herausforderungen (Akzeptanz von Prostitution, ggf. Drogenproblematik, ungewollte Kontakte im Hausflur etc.).
3. Medizinische Untersuchungen
Das beschlossene Konzept sieht vor, dass ein gut zu reinigender, desinfizierbarer Untersuchungsraum mit einer medizinischen Liege, Raumteiler zum Ausziehen mit Garderobe und Stuhl, einem Tisch und vier Stühlen und wenn möglich, einem gynäkologischen Untersuchungsstuhl vorgehalten wird.
Die AWO plant keine Räume zur Durchführung medizinischer Untersuchungen ein. Sie schreibt dazu in ihrem Antrag: „Eine Beratungsstelle sollte keine Arztpraxis ersetzen. Die Vorhaltung eines Untersuchungsraumes und medizinisch notwendiger Produkte z. B. Gynäkologenstuhl wäre im Hinblick auf die Anschaffung und Wartung wirtschaftlich unverhältnismäßig.“ Denkbar sei die Nutzung einer mobilen Massageliege mit verstellbaren Beinhalterungen in einem nicht einsehbaren Büro (vgl. 3.3.3 der Ergänzungen zum Antrag). Die AWO erläutert, dass sie für die Prostituierten Arzttermine organisieren wolle. „Eine Kooperation mit dem Gesundheitsamt oder die Gewinnung ehrenamtlicher Gynäkolog*innen ist angestrebt.“ „Es kann auch hilfreich sein, im Streetworkangebot die medizinische Versorgung durch eine Ärztin einzubinden.“ (vgl. 3.3.1 des Antrags und 3.3.3 der Ergänzungen zum Antrag).
Die Räumlichkeiten der Caritas verfügen über einen Untersuchungsraum mit angrenzendem Badezimmer. Der Untersuchungsraum soll analog zum beschlossenen Konzept ausgestattet werden. Die Caritas führt in ihrem Antrag aus, dass das Angebot einer medizinischen Untersuchung als Türöffner für weitere Gespräche und die Beratung gesehen werde. Die Beteiligung ehrenamtlicher Medizinerinnen und Mediziner sei geplant (Malteser).
Fazit: Ob es in einer angemieteten Wohnung - wie es die AWO vorsieht - die Möglichkeit gibt, einen Untersuchungsraum einzurichten, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar. Darüber hinaus beabsichtigt die AWO nicht, die dafür notwendige medizinische Ausstattung vorzuhalten. Das Konzept zur Anlaufstelle sieht jedoch einen Untersuchungsraum vor. Die Möglichkeit, dort auch medizinische Untersuchungen in einem ausgestatteten Raum vornehmen zu können, wäre zudem auch für die Tätigkeit des Gesundheitsamtes sehr hilfreich. Die Caritas entspricht hier dem Konzept. Vor dem Hintergrund, dass die Prostituierten häufig keine Krankenversicherung haben und der Bedarf an medizinischen Untersuchungen hoch ist, erscheint der Ansatzpunkt der Caritas sinnvoll, das Angebot einer medizinischen Untersuchung als Türöffner für weitere Gespräche und die Beratung zu nutzen. Die Zusammenarbeit mit den Maltesern, um medizinische Untersuchungen anzubieten, würde Prostituierten in prekären Lebenssituationen weiterhelfen.
4. Kosten
Das Konzept ging im Rahmen einer Schätzung von mind. 250.000,- € Gesamtkosten aus, wobei in dieser Zahl lediglich die Personalkosten und die Mietkosten enthalten waren. Eigenmittel in einer noch festzulegenden Höhe sollen eingebracht werden. Weder die AWO noch die Caritas weisen Eigen- oder Drittmittel aus.
Etwaige Einnahmen aus Bußgeldern o. a. sind in geringem Umfang zu erwarten und können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden.
Die laufenden, jährlichen Kosten für die Anlaufstelle betragen bei der AWO 317.795,- € (abzüglich der Abschreibungen von 4.865,- € ergeben sich 312.930,- €) und bei der Caritas 302.900,- € (ohne Abschreibungen). Bei Betrachtung der geplanten Gesamtkosten ergibt sich hier, dass die Caritas ca. 10.000,- € weniger veranschlagt, als die AWO.
Die Kosten für die Erstausstattung betragen bei der AWO 27.850,- € und bei der Caritas 25.000,- €.
Die vorgelegten Kosten- und Finanzierungspläne entsprechen im Grunde dem beschlossenen Konzept. Markante Differenzen zwischen den Plänen der beiden Antragsteller sind hier aufgeführt:
| AWO | Caritas |
Honorarkräfte / Honorare | 3.708,- € | 12.000,- € |
Fortbildung | 606,- € | 2.500,- € |
Lebensmittel | 6.000,- € | 2.500,- € (in Sachkosten/ Büromaterial/Infomaterial) |
Verwaltungskostenumlage | 30.000,- € (Overheadkosten des Bezirksverbandes) | keine |
Instandhaltungen | 5.200,- € | 500,- € |
AFA Anlage- und Umlaufvermögen | 4.865,- € | keine |
Im Rahmen des Zuwendungsverfahrens wird mit dem Zuwendungsnehmer erörtert, ob Eigen- bzw. Drittmittel eingebracht werden können.
Zur Haushaltslesung hat die Verwaltung bereits Zuwendungsmittel i. H. v. 300.000,00 € zum Haushalt 2022 angemeldet. Da die Arbeit der Anlaufstelle frühestens nach positivem Ratsbeschluss im Rahmen eines vorzeitigen Maßnahmebeginns aufgenommen werden kann, werden die bisher eingeplanten Mittel als ausreichend betrachtet.
Fazit/Verwaltungsempfehlung:
Unabhängig davon welche Einrichtung die Trägerschaft für die Beratungsstelle übernimmt, ist es wichtig, dass der künftige Träger insbesondere mit dem Gesundheitsamt in enger Absprache tätig sein wird, aber auch mit dem Runden Tisch Sexarbeit, anderen Fachberatungsstellen (Solwodi, Phoenix, Aidshilfe, Migrationsberatung, Ordnungsamt, Polizei um nur einige zu nennen). Im Fokus der Beratungsstelle sollte das Netzwerken stehen: Verzahnen mit Sozial-, Arbeits- und Finanzverwaltung, ggf. Polizei, begleiten der Frauen zu Stellen, die mit den besonderen Problemlagen Erfahrungen haben. Die Zuständigkeiten sind klar zu definieren, ggf. sind Kooperationsverträge abzuschließen, um Umfang und Ausgestaltung der Zusammenarbeit schriftlich zu fixieren. Dabei ist auf die Abgrenzung zwischen den von der Stadt durchzuführenden, gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben gem. IfSG und ProSchG sowie Belehrungen zu STI (sexuell übertragbare Infektionen) im Rahmen der Gewerbeanmeldung und den Aufgaben der Anlaufstelle zu achten, die die anderen, psychosozialen Probleme der Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen umfasst.
Beide Antragsteller sind geeignet, eine Anlaufstelle für Prostituierte umzusetzen.
Der vorgelegte Antrag der Caritas entspricht jedoch insofern mehr dem vom Rat beschlossenen Konzept, als dass die vorhandenen Räumlichkeiten geeigneter erscheinen (siehe Ausführungen zu „Räumlichkeiten“). Auch sind medizinische Untersuchungen hier in einem separaten Untersuchungsraum möglich und es steht ein Schulungsraum zur Verfügung.
Zwar übersteigt die vorgesehene Personalausstattung das beschlossene Konzept um eine 0,25-Stelle für die Leitungsfunktion. Die Ausführungen der Caritas hierzu sind aber nachvollziehbar und insbesondere vor dem finanziellen Hintergrund akzeptabel. Sofern der Caritas die Zuwendung gewährt werden soll, wird im Rahmen des Zuwendungsverfahrens im Hinblick auf das beschlossene Konzept die Notwendigkeit des erhöhten Personalbedarfs noch einmal erörtert.
Die Caritas kalkuliert für die Umsetzung des Konzeptes ca. 10.000,- € geringere Gesamtkosten ein, als die AWO.
Aus diesen Gründen empfiehlt die Verwaltung die Umsetzung des Konzeptes durch den Caritasverband Braunschweig e. V. und spricht sich für eine entsprechende Förderung aus.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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6,4 MB
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|
3
|
(wie Dokument)
|
14,3 MB
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4
|
(wie Dokument)
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636,4 kB
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