Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-17259-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Unter Berücksichtigung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK), das u. a. das Ziel hat, die Stadt kompakt weiterzubauen und Potentiale der Innenentwicklung zu nutzen, sowie dem Ziel der Schaffung von neuem Wohnraum in Braunschweig, wird im Stadtteil Lindenberg, auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei Weidner an der Rautheimer Straße, Planungsrecht für die Errichtung eines neuen Wohnbaugebietes mit rund 140 Wohneinheiten geschaffen.

 

Dies vorausgeschickt nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Um dem Klimaschutzkonzept der Stadt Braunschweig gerecht zu werden, wurden verschiedene Themen wie Photovoltaikanlagen oder Dachbegrünung bei den Planungen berücksichtigt. Innerhalb des Baugebietes werden auch Tiefgaragen für die Unterbringung der privaten Stellplätze errichtet, um Flächenversiegelungen zu reduzieren. Nicht überbaute Bereiche der Tiefgaragen sind zu begrünen. Dachbegrünungen verbessern das Lokalklima und dienen gleichzeitig bei Regenereignissen der Rückhaltung. Für die Versorgung des Gebietes befinden sich in unmittelbarer Nähe zwei Nahversorgungsstandorte, die fußufig gut erreichbar sind, sodass für tägliche Einkäufe auf das Auto verzichtet werden kann. Neben der bisherigen ÖPNV-Anbindung wird die neu geplante Stadtbahntrasse entlang der Rautheimer Straße und Braunschweiger Straße einen zusätzlichen attraktiven ÖPNV-Anschluss bieten.

 

Zu 2.:

Ziel der Verwaltung ist es, die Ziele des Klimaschutzes bei der Planung und Realisierung neuer Baugebiet immer mehr in den Fokus zu rücken und durch die genannten Maßnahmen umzusetzen. Weitere Möglichkeiten und Maßnahmen einer klimagerechten Baulandentwicklung werden durch die zuständigen Fachdienststellen geprüft und fließen im weiteren Verfahren in das Projekt mit ein.

 

Zu 3.:

Der Stadtbezirksrat kann durch Unterstützung von in der Öffentlichkeit teilweise kritisch bewerteten Maßnahmen (z. B. je nach Rahmenbedingung hohe Baudichten, die aber gebietsübergreifend einen flächensparenden Umgang mit dem Schutzgut Boden darstellen können) wohlwollend begleiten und die Bürgerinnen und Bürger dazu informieren.


 

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