Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-17579

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Bei der Planung von Baugebieten wird dem Lärmschutz immer ein hoher Stellenwert zugerechnet. So dürfen in Außenbereichen von Wohnhäusern (Garten, Terrassen, Dachterrassen) bestimmte rechnerische Grenzwerte innerhalt eine Lärmgutachtens nicht überschritten werden, insbesondere, wenn diese Außenbereiche in Richtung einer relevanten Lärmquelle liegen. Diese Lärmquelle ist im Baugebiet Heinrich der Löwe für einige Immobilien die Braunschweiger Straße, die südlich an das Bau- bzw. Siedlungsgebiet grenzt. 

 

Abstandsmaße werden zwar eingehalten, doch zeigt ein in der Anlage angefügtes Gutachten, dass für einige Außenbereiche die Anforderungen des Lärmschutzes nicht hinreichend beachtet wurden und nunmehr Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind, um die angestrebten gesunden Wohnverhältnisse herzustellen.

 

Siehe dazu die Anlage, insbesondere die Zusammenfassung auf Seite 18 von 30.

 

In diesem Zusammenhang fragen wir an:

 

  1. Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesem Gutachten für die Bewohner der betroffenen Immobilien, für die Baugenehmigung, für den Investor, die Verwaltung als baugenehmigende Behörde?

 

  1. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um in den betroffenen Immobilien nur die jeweils zulässigen Schallpegel zu gewährleisten?

 

  1. Wer ist für die Herstellung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen zuständig?

 

Gez.

 

Detlef Kühn

Bezirksbürgermeister
 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise