Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 22-17579
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmschutz für Außenbereiche von Wohnhäusern im Siedlungsgebiet HdL
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 212
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Beantwortung
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18.01.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bei der Planung von Baugebieten wird dem Lärmschutz immer ein hoher Stellenwert zugerechnet. So dürfen in Außenbereichen von Wohnhäusern (Garten, Terrassen, Dachterrassen) bestimmte rechnerische Grenzwerte innerhalt eine Lärmgutachtens nicht überschritten werden, insbesondere, wenn diese Außenbereiche in Richtung einer relevanten Lärmquelle liegen. Diese Lärmquelle ist im Baugebiet Heinrich der Löwe für einige Immobilien die Braunschweiger Straße, die südlich an das Bau- bzw. Siedlungsgebiet grenzt.
Abstandsmaße werden zwar eingehalten, doch zeigt ein in der Anlage angefügtes Gutachten, dass für einige Außenbereiche die Anforderungen des Lärmschutzes nicht hinreichend beachtet wurden und nunmehr Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind, um die angestrebten gesunden Wohnverhältnisse herzustellen.
Siehe dazu die Anlage, insbesondere die Zusammenfassung auf Seite 18 von 30.
In diesem Zusammenhang fragen wir an:
- Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesem Gutachten für die Bewohner der betroffenen Immobilien, für die Baugenehmigung, für den Investor, die Verwaltung als baugenehmigende Behörde?
- Welche Maßnahmen sind erforderlich, um in den betroffenen Immobilien nur die jeweils zulässigen Schallpegel zu gewährleisten?
- Wer ist für die Herstellung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen zuständig?
Gez.
Detlef Kühn
Bezirksbürgermeister
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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