Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-17584

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Es bestehen Unsicherheiten, wie die gewollte Radverkehrsführung entlang der Rautheimer Straße an der Autobahnabfahrt BS-Rautheim aus Richtung Wolfburg ist. Wenn ein Radfahrer auf der Fahrbahn fährt, dann besteht schon ab der genannten Autobahnabfahrt Benutzungpflicht eines Rad-Fußweges. Allerdings kann man dorthin nicht wechseln, da man gegen die Fahrtrichtung der Autobahnabfahrt fahren müsste. Unmittelbar nach der Abfahrt gibt es aber auch keine Abschrägung, so dass man auf den Rad-Fußweg wechseln könnte. Wird auf der Fahrbahn weiter gefahren, so verstößt es gegen die Verkehrsregeln.

 

Dazu fragen wird an:

 

  1. Wie soll sich ein Radfahrender an dieser Stelle verhalten?

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diese Situation klarer erkennbar zu gestalten?

 

  1. Welche weiteren Verbesserungsmöglichkeiten sieht die VErwaltung und bis wann wäre eine Umsetzung möglich?

 

 

Gez.

 

Hans-Jürgen Voß
 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise