Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-15427
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Tilsitstraße und der Tannenbergstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat; 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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Entscheidung
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18.01.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 16 Satz 1, Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig.
Bei dem Beschluss handelt es sich um eine Entscheidung über dem Umbau einer Straße, deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgeht. Auch wird die Maßnahme nicht überwiegend aus Städtebauförderungsmitteln oder vergleichbaren Mitteln zur Umsetzung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme finanziert.
Anlass
Die Tilsitstraße und die Tannenbergstraße befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand und wurden, da sie einen durchgehenden Straßenzug darstellen, gemeinsam beplant. Die SE|BS hat mitgeteilt, dass sich auch der Mischwasserkanal in einem baulich schlechten Zustand befindet und deshalb erneuerungsbedürftig ist. Zusätzlich sind Umbaumaßnahmen an der Stromversorgung und Neubauarbeiten für die BS|Netz TK durchzuführen.
Bestand
Die Tilsitstraße und die Tannenbergstraße sind durch zwei unterschiedliche Querschnittstypen geprägt. Die Querschnittsaufteilung entspricht nicht mehr geltenden Richtlinien.
Die Tilsitstraße hat eine Gesamtbreite von rund 7 m. Der einseitige Gehweg mit einer Breite von 1,50 m ist in einem schlechten baulichen Zustand.
Die Tannenbergstraße ist etwa 10 m breit, die Gehwege sind jeweils ca. 2 m breit. Zusätzlich wird die nutzbare Breite durch das hier zugelassene halbhohe Parken auf weniger als 1 m eingeschränkt, was die Nutzung, z. B. durch Fußgänger mit Rollatoren, Kinderwagen oder Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer, teils unmöglich macht.
Planung
Bei den zu planenden Straßen handelt es sich um Wohnstraßen. Daher ist die Planung eines verkehrsberuhigten Bereiches naheliegend.
Im Planungsprozess war auch ein Tempo 30-Ausbau mit einseitigem Gehweg betrachtet worden. Sehr große Bedenken der Feuerwehr sowie ganz erheblicher Verlust von öffentlichem Parkraum haben dazu geführt, dass die Verwaltung diesen Planungsansatz verworfen hat.
Die verkehrsberuhigten Bereiche sind so geplant, dass eine sehr geringe Geschwindigkeit nahegelegt wird. Dies wird erreicht durch die wechselseitigen Grün- und Parkflächen, damit eine gradlinige schnelle Durchfahrt verhindert wird.
Die Parkplätze werden durch ein farblich abweichendes Pflaster von der mit grauem Rechteckpflaster ausgelegten Fahrbahn abgegrenzt.
Tilsitstraße
Um das Parkraumangebot zu optimieren, wird vorgeschlagen, die Tilsitstraße bis zur Einmündung der Masurenstraße als Einbahnstraße aus Richtung Ackerstraße auszubilden und in Gegenrichtung für den Radverkehr freizugeben.
Tannenbergstraße
Die Tannenbergstraße ist breit genug, um auf beiden Seiten Parkplätze anzuordnen. Um dennoch eine Reduzierung der Fahrbahnbreite zu erreichen, wurden punktuell Einengungen vorgesehen. Diese Einengungen werden abgepollert, weil sie gleichzeitig notwendige Feuerwehraufstellflächen darstellen. Die Flächen werden zum Abstellen von Fahrrädern angeboten.
Informationsveranstaltung
Es fand entsprechend der Vorgaben der Städtebauförderung am 06.11.2021 (Lokpark) eine Bürgerbeteiligung statt.
Die Eigentümer waren im Vorfeld schriftlich über die voraussichtliche Höhe der gem. Straßenausbaubeitragssatzung anfallenden Beiträge informiert worden.
Folgende Punkte waren Gegenstand der Diskussion mit den Bürgern:
Es wurde angeregt im Rahmen des Umbaus Ladesäulen für Elektrofahrzeuge zu realisieren. Die Verwaltung hat dargestellt, das derzeit Vorbereitungen einer Ausschreibung einer Konzession laufen. Der spätere Konzessionsnehmer wird dann im gesamten Stadtgebiet Ladeinfrastruktur im Rahmen des Konzessionsvertrages aufbauen und betreiben.
Einige Bürger bemängelten die ihrer Meinung nach zu geringe Anzahl der Parkplätze. Die Verwaltung hat dargestellt, dass die Anzahl der Parkplätze im Interesse der Anlieger und unter Berücksichtigung der Belange der Feuerwehr und des Flächenbedarfes zusätzlicher Bäume maximiert wurde.
Es gab Stimmen, die mehr Bäume zulasten von Parkplätzen forderten. Die Verwaltung hat dargestellt, dass sie den vorgeschlagenen Kompromiss zwischen der Anzahl der Bäume und Parkplätze für richtig hält.
Fahrradständer im öffentlichen Straßenraum wurden begrüßt, über die Anzahl gab es Diskussionen. Während einige auf die vorhandenen privaten Abstellmöglichkeiten verwiesen und eine Reduzierung für sinnvoll hielten, gab es auch Stimmen, die sich eine größere Anzahl von Fahrradständern moderner Bauart (keine Felgenkiller) wünschten. Die Verwaltung schlägt vor, das im Plan dargestellte Angebot zu schaffen und damit die Rahmenbedingungen für den Radverkehr zu verbessern.
Es wurde die Sorge geäußert, dass die Vermieter mit Hinweis auf die neue Straße die Mieten erhöhen könnten. Die Verwaltung hat keine Erkenntnisse darüber und auch keine Möglichkeit im Rahmen der Straßenplanung auf die Miethöhen Einfluss zu nehmen.
Es wurde vorgeschlagen, statt des beidseitigen Längsparkens versetztes einseitiges Schrägparken zu realisieren. Die Verwaltung rät ab Schrägparken zu realisieren, da mit dieser Parkanordnung deutlich weniger Parkraum geschaffen werden kann.
Die Verwaltung hatte den Eindruck, dass die Umbauten der Tilsitstraße und der Tannenbergstraße positiv aufgefasst wurden.
Finanzierung
Die Kostenschätzung beträgt ca. 500.000 €. Die Maßnahme löst eine Straßenausbaubeitragspflicht für die Anlieger mit einem Beitragssatz von 60 % für die straßenausbaubeitragspflichtigen Kosten aus.
Die Maßnahme wird aus dem PSP-Element/Maßnahmennummer 5S.660072 finanziert. Der städtische Anteil an der Finanzierung wird mit Städtebaufördermitteln in Höhe von 2/3 gefördert. Die Arbeiten sollen in 2022 durchgeführt werden.
Anlagen
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(wie Dokument)
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633,6 kB
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