Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 22-17592
Grunddaten
- Betreff:
-
Beachtung von Bergbau-Beeinflussungsbereichen im Norden Braunschweigs
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- BIBS Fraktion im Stadtbezirksrat 322
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Beantwortung
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18.01.2022
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01.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Laut NIBIS-Kartenserver des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) befinden sich die am Gieselweg bzw. der Harxbütteler Straße ansässigen Betriebe von Buchler, GE-Healthcare, Eckert & Ziegler sowie deren Vorgängerfirmen im Bereich eines sogenannten Bergbau-Beeinflussungsbereiches. Es handelt sich dabei um das Feld Rühme, in dem seit den 1950er Jahren Öl gefördert wird.
Den Erläuterungen des LBEG zu diesem Feld ist zu entnehmen, dass Baumaßnahmen in Bereichen bergbaulicher Anlagen zu erheblichen Gefahren führen können und dass in diesen Gebieten bei Baugenehmigungen eine Beteiligung der Bergbehörde unabdingbar sei.
Gleichzeitig teilt das LBEG auf Anfrage mit, dass der Begriff „Bergbau-Beeinflussungsbereich“ keine Rechtsgrundlage und damit keine Rechtswirkung hat. Vielmehr wird mit diesen Bereichen anderen Behörden ein Hinweis gegeben, dass bei einem Bauvorhaben das LBEG beteiligt werden sollte.
Für die Stadt Braunschweig bestand und besteht also keine rechtliche Verpflichtung, bei Bauvorhaben das LBEG hinzuzuziehen. In Thune hatte die Stadt ein Industriegebiet ausgewiesen, was grundsätzlich eine Ansiedlung von Betrieben ermöglicht, deren Tätigkeit unter Umständen zu einer Beeinträchtigung der umliegenden Wohnbebauung führt. Ganz konkret wurden Baugenehmigungen für Betriebe erteilt, die sowohl mit chemischen als auch radioaktiven Stoffen umgehen. Auch wenn keine rechtliche Verpflichtung besteht, so scheint sowohl aufgrund der Einstufung des Planbereiches als Industriegebiet als auch durch die spezifischen Tätigkeiten der bauwilligen Firmen die Notwendigkeit einer Konsultation des LBEG gegeben.
Der Stadtbezirksrat 322 bittet die Verwaltung daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wurde vor der Ausweisung des Industriegebietes und nachfolgend vor der Erteilung von Baugenehmigungen das LBEG hinzugezogen?
- Falls ja: Mit welchem Ergebnis. Falls nein: Aufgrund welcher Abwägung wurde sich gegen eine Hinzuziehung entschieden?
- Wird die Stadt bei zukünftigen Planungen bzw. Bauanträgen das LBEG hinzuziehen?
gez. Astrid Buchholz
