Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-17262-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 9. November 2021 (DS 21-17262) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die in der Anfrage geschilderten Lärmbelästigungen gehen vom Betrieb der Autobahn A 39 aus. Bis vor kurzem lag die immissionsschutzrechtliche Zuständigkeit hierfür bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) . Diese Aufgaben sind nunmehr auf die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest, übergegangen. Die Fragen wurden daher an die Autobahn GmbH mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet.

 

Seitens der Autobahn GmbH wurde dazu Folgendes mitgeteilt:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Durch die SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 212 wurde die Anfrage 21-17262 vom 09.11.2021 zur Lärmbelästigung durch die A39 an uns gestellt. Mit Datum vom 06.12.2021 wurde die Anfrage konkretisiert auf die Brücke über die Straße Erzberg.

 

Hierbei handelt es sich um das Bauwerk mit der ASB-Nummer BW 37 29 563, die Überführung der A39 über die K42. Das Bauwerk besteht aus zwei Teilbauwerken von denen jedes auf der östlichen Seite eine Fahrbahnübergangskonstruktion gemäß Richtzeichnung UEBE1 besitzt.

 

Die Teilbauwerke wurden durch einen Kollegen sowie den zuständigen Autobahnmeister am 14.12.2021 besichtigt. Außerdem wurde durch die zwei Kollegen eine Begehung des Baugebietes „Heinrich der Löwe“ punktuell vorgenommen.

 

Eine über das Übliche hinausgehende Geräuschentwicklung („Klack-Geräusch“) konnte vor Ort an der Brücke direkt nicht festgestellt werden. Im Baugebiet selbst war keine Lärmentwicklung durch die Fahrbahnübergangskonstruktion des Bauwerkes über die Straße Erzberg feststellbar. Vermutlich durch die dazwischenliegende Bebauung und den neben dem Baugebiet vorhandenen Wall sowie durch die Entfernung des Bauwerkes zum Baugebiet.

 

Bei der Ortsbegehung konnten wie geschrieben keine Lärmbelastungen durch die Brücke festgestellt werden. Deswegen können wir auch keine Auskunft über einen „formal zulässigen Rahmen“ geben. Alle Anforderungen der damaligen Planfeststellung wurden eingehalten. Anzumerken wäre hier, dass es zu Zeiten der Planfeststellung (das besagte Bauwerk ist von 2004, die Planfeststellung muss also älter sein) noch kein Wohngebiet vorhanden war.

 

Wir bieten Ihnen jedoch gern an, bei einem Termin vor Ort mit dem Stadtbezirksrat zusammenzukommen und die Gegebenheiten zu klären.“

 

Zu Frage 3:

Die schalltechnische Berechnung für die durchgehende A 39 wurde im Jahr 2019 vom Bundesverwaltungsgericht nicht bemängelt, sodass hier kein Nachbesserungsbedarf besteht. Auch hat die Stadt Braunschweig bezüglich des Lärmschutzes/weiterer Lärmschutzmaßnahmen vorm Bundesverwaltungsgericht nicht geklagt. Im Fehler- und Änderungsverfahren, welches noch läuft, wird nur die Ortsumgehung Ehra abgehandelt. Lärmschutzmaßnahmen im Bereich Braunschweig werden durch die A39, 7. Abschnitt und die Ortsumgehung Ehra nicht ausgelöst.“

 

Fazit:

Die Autobahn GmbH des Bundes ist umfänglich für den Lärmschutz an Bundesautobahnen auch in der vorliegenden Angelegenheit zuständig. Die Stadtverwaltung hat hier keine Lärmschutzzuständigkeit.

 

Die Verwaltung weist aber darauf hin, dass sie bereits 2013 die damals noch zuständige Stelle (NLStBV) um Prüfung dieser Lärmproblematik durch die Dehnfugen aufgefordert hat. Diese Lärmbelastung wurde im Rahmen der öffentlichen Beteiligungen zum ersten Lärmaktionsplan der Stadt Braunschweig vorgebracht.

 

Darüber hinaus hat die Verwaltung im Rahmen einer Stellungnahme zur Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz zum 7. Bauabschnitt der A 39 gegenüber der NLStBV im Jahr 2017 unter anderem darauf hingewiesen, dass der Anspruch auf nachträgliche Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen, z. B. durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, innerhalb einer 30-Jahres-Frist besteht und entsprechend berücksichtigt werden muss.

 

Mit dem oben wiedergegebenen Angebot der Autobahn GmbH bzgl. eines Ortstermins ist dem Stadtbezirksrat nunmehr die Möglichkeit eines direkten Austausches mit der zuständigen Behörde angeboten worden.

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