Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16755-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


"Der Planung und dem Ausbau der Straße Im Wasserkamp in der als Anlage beigefügten Fassung wird zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz:

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 16 Satz 1 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig.

 

Bei dem Beschluss handelt es sich um eine Entscheidung über den Umbau einer Straße, deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgeht. Auch wird die Maßnahme nicht überwiegend aus Städtebauförderungsmitteln oder vergleichbaren Mitteln zur Umsetzung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme finanziert.

 

Anlass:

In der Drucksache 21-16755 wurde irrtümlich dem Stadtbezirksrat das Anhörungsrecht und die Beschlusskompetenz dem Ausschuss für Planung und Hochbau zugeordnet.

 

Hintergrund war, dass gemäß § 6 (beschließende Ausschüsse) die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses nach § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode für die in dieser Regelung bestimmten Gruppen von Angelegenheiten auf bestimmte Ausschüsse des Rates übertragen wurde.

 

Unter anderem wurden „Grundstücksgeschäfte, Planungen und Verträge zum Einsatz von Fördermitteln in Fördergebieten, soweit diese gem. § 164a BauGB überwiegend aus Städtebaufördermitteln oder vergleichbaren Fördermitteln zur Umsetzung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen finanziert werden“ auf den Ausschuss für Planung und Hochbau übertragen (§ 6 Nr. 4 lit e).

 

Bei der Zuordnung der Beschlusskompetenz wurde übersehen, dass sich die Maßnahme abweichend von anderen Maßnahmen der Sozialen Stadt nicht in einem förmlich festgesetzten Fördergebiet der Sozialen Stadt befindet und daher überwiegend aus Straßenausbaubeiträgen finanziert wird. Da somit die Maßnahme nicht überwiegend aus Städtebaufördermitteln finanziert wird, ist auch die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau nicht gegeben.

 

Da die Bedeutung der Straße „Im Wasserkamp“ nicht über den Stadtbezirk hinausgeht, liegt die Beschlusskompetenz gem. § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 16 Satz 1 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig beim Stadtbezirksrat.

 

Da das Abstimmungsergebnis des Stadtbezirksrates 221 im Rahmen der Anhörung vom 24.11.2021 (einstimmige Zustimmung) nicht als Beschlussergebnis übernommen werden darf, ist die Planung dem Stadtbezirksrat nochmals zur Beschlussfassung vorzulegen.

Inhaltlich haben sich keine Änderungen ergeben.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise