Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-17500
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortsetzung der Hochwasserpartnerschaft Schunter und Wabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; 0100 Steuerungsdienst; 01 Fachbereich Dezernatsplanung, Recht und Stadtbezirke
- Verantwortlich:
- Gekeler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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Vorberatung
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21.01.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Stadt Braunschweig setzt ihre Mitgliedschaft in der Hochwasserpartnerschaft Schunter und Wabe auf Grundlage der anliegenden Kooperationsvereinbarung fort.
Die Stadt wird im Lenkungskreis der Partnerschaft vom Beschäftigten Michael Stephan vertreten. Stellvertreter ist der Baurat Andreas Romey.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Im Sinne dieser Zuständig- keitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Fortsetzung der Hochwasser- partnerschaft um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Für einen wirksamen Hochwasserschutz wird möglichst das gesamte Einzugsgebiet eines Gewässers betrachtet und über die Grenzen der Gebietskörperschaften hinausgeschaut. Beispielsweise wirken sich Maßnahmen zum Hochwasserrückhalt positiv für alle Unterlieger aus.
Diesem Grundgedanken folgend war die Stadt Braunschweig bereits im Jahr 2018 mit Beschluss des Verwaltungsausschusses (18-06465) der Hochwasserpartnerschaft Schunter und Wabe beigetreten. Vereinbarungsgegenstand war im ersten Schritt ein „Integriertes Hochwasserschutzkonzept für Schunter und Wabe“ erarbeitet worden. Projekte mit finanzieller Beteiligung sollten in späteren Vereinbarungen festgehalten werden; daher diese erneute Beschlussvorlage.
Das Hochwasserschutzkonzept wurde nunmehr erarbeitet und der Öffentlichkeit vorgestellt. Die bisherigen Aktivitäten der Partnerschaft, das vollständige Hochwasserschutzkonzept sowie ein Kurzbericht können auf der Internetseite des Wasserverbandes Weddel-Lehre eingesehen werden (https://www.weddel- lehre.de/Wissen/Hochwasserschutz).
Mit der Fortsetzung der Kooperation soll nun das Hochwasserschutzkonzept sukzessive umgesetzt werden. Informations- und Beratungsangebote, sollen proaktiv an die Bevölkerung herangetragen werden. Durch Bereitstellung gezielter Informationen sollen in den Gemeinden die Bau- und Verhaltensvorsorge, die Flächenvorsorge sowie die Alarm- und Einsatzpläne verbessert werden. Übungen zur Abwehr von Hochwasserschäden sollen initiiert werden. Die im Hochwasserschutzkonzept ausformulierten ortskonkreten Maßnahmen sollen sukzessive in konkrete Objektplanungen überführt werden.
Für Braunschweig soll das im Hochwasserschutzkonzept der Stadt Braunschweig aufgeführte Hochwasserrückhaltebecken südlich von Rautheim, dessen Stauraum bis in das Gebiet der Samtgemeinde Sickte reichen würde, auf Akzeptanz und Machbarkeit im interkommunalen Kontext überprüft werden.
Die Gesamtkosten für die Fortführung der Hochwasserpartnerschaft Schunter und Wabe betragen pauschal 35.000 €/Jahr, von denen die Stadt Braunschweig entsprechend der relevanten Flussgebietsstrecke im Stadtgebiet einen Anteil von 32,9 % zu tragen hat. Je nach zusätzlichem Beteiligungsbeitrag des Regionalverbandes liegt der städtische Beitrag zwischen 8.225 € und 11.515 €. Entsprechende Haushaltsmittel stehen vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse unter 4S.680029 zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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424 kB
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