Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-17542

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Dem aktualisierten Maßnahmenkatalog (Tabelle 3) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 03.05.2012 wurde dem Grünflächenausschuss (GA) der "Maßnahmenplan zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners" vorgelegt, der im Jahr 2016 im Rahmen der Sitzung des GA am 12. April aktualisiert wurde (DS 16-01893).

 

Der Maßnahmenplan bzw. -katalog regelt bei Vorkommen des Eichenprozessionsspinners (nachfolgend „EPS“ genannt) die auf städtischen Liegenschaften vorzunehmenden Schutzmaßnahmen.

 

Die vorliegende Beschlussvorlage dient der Anpassung des Maßnahmenkatalogs zur Bekämpfung des EPS auf Grundlage der seit 2016 gewonnenen Erkenntnisse.

 

Um einen Überblick über die EPS-Situation in Braunschweig zu ermöglichen, werden nachstehend zunächst sowohl der Befallsverlauf seit 2016 sowie die Kostenentwicklung erläutert. 

 

EPS-Entwicklung 2016 bis 2021 und Ausblick 

 

Im Verlauf der seit 2016 zunehmenden Anstrengungen zur Bekämpfung des EPS konnte 2021 ein weiterer Anstieg der Befallsstellen innerhalb des Stadtgebiets festgestellt werden.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein einzelner Fundort sowohl mehrere Eichen als auch mehrere EPS-Nester je Eichbaum umfassen kann und die Eichen einer einzigen Befallsstelle durchaus bis zu 30 EPS-Nester je Einzelbaum aufweisen können.

 

Wie in der nachstehenden Abbildung 1 zu erkennen, ist die Anzahl der Befallsstellen (Bfs) nach 2017 (13 Bfs) auf 2020 (77 Bfs) um das nahezu 6fache (ø-Steigerungsfaktor 1,97/Jahr) deutlich gestiegen.

 

 

Abbildung 1: EPS-Befallsstellen und Kosten seit 2016

 

Grund hierfür könnte die durch die Medien erhöhte Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger und Stadtbeschäftigten sein, welche EPS-Vorkommen verstärkt wahrnehmen und in der Folge öfter an die zuständige Organisationseinheit (67.41) melden.

 

Ab 2020 verflacht die Kurve der Befallsstellen wieder etwas, wobei sich dieser verlangsamte Trend über 2021 (80 Bfs; ø Faktor 0,52/Jahr) möglicherweise im Jahr 2022 fortsetzen könnte, da die Anzahl potentieller und sicherheitsrelevanter städtischer Befallsstellen (an Wegen, Plätzen, Straßen, Schulen etc.) begrenzt ist. 

 

Die Prognose, die auf den Erfahrungen der Vorjahre und der Trendfortsetzung ab 2020 beruht, geht von einer weiteren Zunahme der Befallsstellen auf 85 Örtlichkeiten aus. 

 

Kosten der EPS-Bekämpfung durch externe Dienstleister

 

Mit der Zunahme der Befallsstellen geht eine Steigerung der jährlich aufzuwendenden Kosten einher, die durch die Vergabe der EPS-Bekämpfungsmaßnahmen an geeignete Dienstleister (i. d. R. Betriebe der Baumpflege und der Schädlingsbekämpfung) entsteht.

 

Insgesamt wurden zwischen 2016 und 2021 ca. 149.200 € für die EPS-Bekämpfung ausgegeben. Allein die Jahre 2020 und 2021 erforderten einen Betrag, der 68 % der zwischen 2016 und 2021 aufgewendeten Mittel ausmachte.

 

Sofern sich der prognostizierte Trend im Jahr 2022 fortsetzen wird, werden in jenem Jahr bereits knapp über 50 % der bisherigen Gesamtsumme anfallen und sich die Gesamtkosten um weitere 75.000 € erhöhen.

 

Bislang verläuft die Kostensteigung noch unterhalb der Kurve, welche die Bfs abbildet.

Sollte sich der Kostentrend im Jahr 2022 bestätigen und/oder darüber hinaus verstärken, würden die Kosten erstmals die Bfs-Linie kreuzen. Dies bedeutet, die Kosten würden sich zukünftig im Verhältnis zur Anzahl der bestätigten Befallsstellen schneller entwickeln als diese.

 

 

 

 

Jahr

Befallsstellen

Aufwand [€]

% (gerundet)                                            von 149.200

2016

18

3.000 €

2

2017

13

4.500 €

3

2018

48

18.870 €

13

2019

67

28.000 €

19

2020

77

34.700 €

23

2021

80

67.630 €

45

Summe

 

149.200 €

100

2022 geschätzt

85

ca. 75.000 €

50,3

Tabelle 1: Gegenüberstellung Kosten und EPS-Befallsstellen

 

 

Verwaltungsinterner Zeitaufwand bei der EPS-Bekämpfung

 

Nicht in die durch Beauftragung externer Dienstleister anfallenden Kosten eingerechnet sind jene Aufwendungen, die durch Eigenleistung bzw. Bindung von Personalressourcen entstehen.

 

Da der Gesamtkomplex der „EPS-Bekämpfung“ sehr zeitaufwändig ist und sich mit unterschiedlichen Zeitanteilen über sieben Monate erstreckt, sollen diese unverzichtbaren Leistungen hier Erwähnung finden:

 

  • Vorbereitung der Vergabe EPS-Bekämpfung, Vergabeverfahren, Disponierung,
  • Information von Gremien und Bürgerinnen und Bürger, Beantwortung Anfragen,
  • Zuordnung und Aufbereitung der Meldungen, Prüfung der Verdachtsfälle, Sperren von Flächen und Aufstellen von Warnhinweisen,
  • Steuerung der beauftragten Firmen unter Priorisierung der Einsätze und Wahl des Bekämpfungsverfahrens,
  • Leistungsüberprüfung, Abrechnung,
  • Dokumentation, Auswertung unter Beteiligung des JKI,
  • Überprüfen des Maßnahmenkatalogs, Prognose für das Folgejahr.

 

Die einzige Technikerstelle (E 9 TVöD) bei 67.41 ist hier mit nahezu einem Drittel ihrer gesamten Jahresarbeitszeit ausgelastet. In den drei Monaten von Juni bis August ist diese Stelle sogar mit ca. 70 % ihrer Monatsarbeitszeit in die EPS-Bekämpfung eingebunden.

 

Eine Verteilung dieser Arbeitslast auf weitere Stellen ist nur punktuell unterstützend möglich, da zu deren Aufgaben andere sicherheitsrelevante Tätigkeiten in den Bereichen von Baumschutz, Baumkontrolle und Baumpflege bei 67.42 gehören.

 

Zur EPS-Bekämpfung 2021 ein-

gesetzte AK mit Entgeltgruppen

Anteil Jahresarbeitszeit 2021 für EPS-Bekämpfung in %

E 9

31,2

E 9

  2,54

E 9

  1,78

E 9

  0,51

E 11

  9,64

E 11

  3,48

E 11

  3,04

E 12

  1,01

Tabelle 2: Arbeitsanteile an der EPS-Bekämpfung 2021

 

 

Historie der EPS-Verbreitung in Braunschweig

 

Während zwischen 2013 und 2017 nur vereinzelte EPS-Verdachtsmeldungen bestätigt werden konnten, ist die Zunahme der ab 2018 festzustellenden EPS-Befallsstellen zwar nicht exponentiell doch zumindest erheblich.

 

Im Jahr 2012 ging der Fachbereich Stadtgrün und Sport aufgrund der explosionsartigen Verbreitung des Eichenprozessionsspinners (EPS) in einigen Bereichen der Stadt Wolfsburg und des Landkreises Gifhorn 2011 von einer hohen Wahrscheinlichkeit für einen Erstbefall innerhalb der Stadtgrenzen Braunschweigs aus. 

 

Es wurde vermutet, dass zunächst die östlichen waldreichen (Buchhorst, Waggumer Forst) und naturnahen Stadtteile Braunschweigs mit ihren intensiv freizeitgenutzten, parkähnlichen Flächen und den darin integrierten Kindertagesstätten und Sportanlagen betroffen sein würden. Dieser Prognose wurde seitens der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt (Abteilung Waldschutz) sowie des Julius-Kühn-Instituts damals nicht widersprochen.

Tatsächlich wurde die erste bestätigte EPS-Sichtung 2013 innerhalb des NSG Riddagshausen festgestellt. Breits im Jahr 2014 wurden schon Einzelfälle auch in westlich gelegenen Stadteilen verortet. Aus heutiger Sicht etablierten sich zu dieser Zeit bereits EPS-Vorkommen z. B. im Prinz-Albrecht-Park.

 

Inzwischen ist der EPS innerhalb der Stadtgrenzen Braunschweigs ubiquitär, kein Stadtquartier ist mit Bestimmtheit als EPS-frei zu bezeichnen.

 

Schwerpunkte des Befalls der letzten Jahre waren Westpark, Prinz-Albrecht-Park, Kralenriede, Bereiche um den Heidbergsee und das Naturschutzgebiet Riddagshausen.

 

Neben den bestätigten wiederkehrenden und den neuen Befallsstellen ist anzunehmen, dass eine Vielzahl von den mit EPS-besiedelten Eichen nicht erfasst werden, da sich diese nicht im Bereich öffentlicher Straßen und Wege befinden, sondern unerkannt innerhalb von Wald- und Gehölzbeständen verbleiben.

 

Diese Dunkelziffer ist vermutlich höher, als die bestätigten Verdachtsfälle vermuten lassen. Hierdurch treten in Folge Effekte auf, welche die EPS-Bekämpfung erschweren, da die von den Raupen bereinigten (und insbesondere sonnenexponierten) Befallsstellen in Randlagen von Wald- oder Gehölzflächen oftmals innerhalb weniger Tage durch Zuwanderung aus Nachbarbeständen wiederbesiedelt werden.

 

 

Bekämpfungsstrategie und Maßnahmenkatalog

 

Die Bürgerinnen und Bürger Braunschweigs erhalten zu Beginn jeder EPS-Saison durch die Verwaltung über die Pressestelle und die öffentlichen Medien Informationen über die EPS-Thematik und die damit verbundenen Gefahren.

 

Entsprechend des 2012 aufgestellten und 2016 aktualisierten Maßnahmenkatalogs werden beim Fachbereich Stadtgrün und Sport, Abteilung „Stadtbäume und Landschaftspflege“ (67.4) eingehende EPS-Meldungen gebündelt und ausgewertet.

 

Diese Meldungen erreichen 67.4 über Bürgerinnen und Bürger, Informationen anderer Org.-Einheiten (Schulen, Kitas, Naturschutzbehörde) oder eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Die nach Prüfung bestätigten Verdachtsfälle werden dem Fachbereich Bürgerservice (Öffentliche Sicherheit, Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten/Gefahrenabwehr) und dem Fachbereich Soziales und Gesundheit (Abt. Gesundheitsamt) sowie dem JKI gemeldet und je nach Ort und Ausmaß des Befalls die entsprechenden Maßnahmen gemäß der Kategorien 1 bis 5 veranlasst.

 

Die Anpassung der Bekämpfungsstrategie erfolgt jährlich im Herbst nach Analyse und Evaluierung des EPS-Geschehens unter Beteiligung des Julius-Kühn-Instituts sowie der Realisierbarkeit von Verfahrensabläufen.

 

Die Saison endet i. d. R. im Verlauf des Septembers mit der Entfernung zuletzt noch gemeldeter EPS-Nester auf städtischen Liegenschaften entsprechend der fünf Kategorien des Maßnahmenkatalogs.

 

In nicht-besiedelten Bereichen bzw. entlang von Rad- und Wanderwegen ohne unmittelbar angrenzende Wohnbebauung greifen die Maßnahmenkategorien 1 oder 2 (s. Tabelle 3).

 

Hier erfolgt neben der Aufstellung von Hinweisschildern oder Absperrungen i. d. R. keine aktive Bekämpfung des EPS, da die Folgen eines Betretens dieser Bereiche nach menschlichem Ermessen rechtzeitig erkannt und eingeschätzt werden können. Eine Nutzung dieser Bereiche unterliegt aus Sicht der Verwaltung daher dem allgemeinen Lebensrisiko und der Selbstverantwortung der Bürgerinnen und Bürger gegenüber diesem wiederkehrend auftretenden Naturphänomen.

 

Tabelle 3: Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Stadtgebiet Braunschweig

Kate-gorie

Gefährdung

Lagebeschreibung

Handlungsempfehlungr städtische Liegenschaften

1

 

keine oder nur  geringe Gefährdung

Gebiete außerhalb geschlossener Siedlungen in der freien Landschaft

Je nach Sicherheitserwartung ggf. Information über mögliche Gesundheitsgefährdung durch Hinweisschilder und/oder Absperrung befallener Bereiche

Keine aktiven Bekämpfungsmaßnahmen.

 

2

 

Gefährdung liegt vor

entlang von Rad- und Wanderwegen ohne unmittelbar angrenzende Wohnbebauung

Je nach Sicherheitserwartung ggf. Information über mögliche Gesundheitsgefährdung durch Hinweisschilder und/oder Absperrung befallener Bereiche

Im Einzelfall können ggf. aktive Bekämpfungsmaßnahmen veranlasst werden.

 

3

here Gefährdung

in Grünanlagen und Parks, unmittelbar an Waldrandbereiche grenzende Wohnbebauung

Je nach Sicherheitserwartung Information über mögliche Gesundheitsgefährdung durch Hinweisschilder und/oder Absperrung befallener Bereiche oder Bekämpfung innerhalb von 5 Werktagen.

Bei Waldrandbereichen mit unmittelbar angrenzender Wohnbebauung, in denen eine aktive Bekämpfung technisch nicht möglich ist, kann in Einzelfällen die Entnahme befallener Eichen in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde erwogen werden.

4

sehr hohe Gefährdung

an Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Altenheimen, Sportplätzen, Freibäder städtischer Liegenschaften

Eine unmittelbare Bekämpfung innerhalb 24 Std. ist notwendig (Gefahr in Verzug).

Bis zur Bekämpfung ist durch Hinweisschilder vor Ort oder einen Ansprechpartner (Schule, Kita) zu informieren, befallene Bereiche sind, soweit möglich, abzusperren.

Keine Neu- und Ersatzpflazung mit Eichenarten.

 

5

Periodisch auftretende

sehr hohe Gefährdung

Im Falle eines über einen Zeitraum von mehreren aufeinanderfolgenden Jahren nachgewiesenen Befalls im Gültigkeitsbereich der Kategorie 4 soll der Einsatz prophylaktische Maßnahmen zur Bekämpfung des EPS geprüft werden: Bakterium thuringiensis, Nematoden oder Fällung

Ggf. Fällung der Eiche(n) oder Einsatz von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln nach Biozidrecht (hrend der Larvenstadien 1 bis 3 möglich): Bakterium thuringiensis o. Nematoden

Voraussetzungenr Anwendung Pflanzenschutzmittel :

  • mind. 8°C,
  • kein Wind,
  • Trockenheit,
  • Nicht-Betreten des Anwendungsbereichs kann für 48 Std. gewährleistet werden.

 

Anwendung nur, sofern die Bekämpfung mit mechanischen, thermischen Mitteln nicht mehr möglich ist.

Als Alternative zum Einsatz der o. g. Pflanzenschutzmittel ist in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde die Entnahme betroffener Eichen zu prüfen.

 

Ab der Kategorie 3 werden mechanische oder thermische Bekämpfungsmaßnahmen ausgelöst, bei denen es sich um den Einsatz von Absaug- oder Heißschaumverfahren handelt.

 

Problematisch sind hier Waldrandbereiche mit unmittelbar angrenzender Wohnbebauung, die mancherorts mit technischen Mitteln nicht erreichbar sind. Zum Schutz betroffener Anlieger muss daher in begründbaren Einzelfällen als letztes Mittel die Entnahme befallener Eichen erwogen werden.

 

Befallsstellen in Bereichen mit sehr hoher Sicherheitserwartung wie z. B. Kitas und Schulen sind der Kategorie 4 zugeordnet und werden innerhalb von 24 Stunden durch entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen gesichert.

 

In der Kategorie 5 ist die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) durch das Bakterium thuringiensis oder mittels Nematoden nach geltendem Biozidrecht möglich.

Diese Kategorie wurde bislang jedoch noch nicht ausgelöst, da deren Anwendung aufgrund der hierfür zu berücksichtigenden und nicht beeinflussbaren äußeren Parameter in der Realisierung problematisch ist.

 

Auch wären die hierbei auftretenden Kollateralschäden an Teilen der Insektenfauna aus Sicht der Fachverwaltung zum gegebenen Zeitpunkt nicht verhältnismäßig.

 

Aufgrund des aktuellen bzw. prognostizierten Entwicklungstrends ist absehbar, dass die in den Kategorien 3 und 4 vorgesehenen Bekämpfungsmaßnahmen in der Zukunft an ihre Grenzen stoßen können und Maßnahmen aus Kategorie 5 zur Anwendung gebracht werden müssen.

 

Vorausschauend soll daher in den Bereichen der Kategorie 4 möglichst auf Neu- oder Ersatzpflanzungen mit Eichen verzichtet werden. Stattdessen sollen dort Klimabäume mit vergleichbaren Funktionen etabliert werden.

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