Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 22-17642
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage zum aktuellen Stand des Bauvorhabens "Neubau einer Technikumhalle B" des WKI, Bienroder Weg 54
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Stadtbezirksrat 330
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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zur Beantwortung
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20.01.2022
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03.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage bezieht sich auf die Vorstellung des o.g. Bauvorhabens am 16.09.2021 im ehemaligen Bezirksrat 332 Schunteraue sowie auf die 21-16470 vom 21.06.2021 und 20-13550 vom 09.06.2020.
Bei der Vorstellung am 16.09.2021 im o.g. Stadtbezirksrat sowie aus Mitteilung 21-6470 wurde deutlich, dass das WKI abweichend vom Bauvorantrag nicht mehr drei dreigeschossige Hallen plant (Längen 28m, 48m und 83m, Breite 20m, Höhe 12,5m), sondern nur noch eine Halle (Länge 108m, Breite 16,5m, Höhe 12,5m). Somit reduziert sich die nutzbare Hallenkapazität um ca. 51m Länge und 3,5 m Breite. Offenbar will das WKI für die neue Planung, die erheblich von der vorherigen Planung abweicht, keinen neuen Bauvorantrag mehr stellen, sondern direkt einen Bauantrag.
Diskutiert wurden in o.g. Bezirksratssitzung insbesondere die weiterhin geplanten ca. 100 Parkplätze, für die ein nach dem Niedersächsischen Forstgesetz ausgewiesener Wald beseitig werden soll.
Ein Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet für seine Arbeitnehmer einen Parkplatz bereit zu stellen, sofern der Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist. Dies ist hier der Fall. Auch eine zumutbare Maximalentfernung eines Mitarbeiterparkplatzes zum Arbeitsplatz gibt es nicht. Damit entfällt die Begründung für die Einrichtung eines Parkplatzes einen ausgewiesenen Wald fällen zu müssen.
Im Rahmen der Bürgerfragestunde wurde von einem Bürger die Vermutung geäußert, dass nach Genehmigung der Anlage des Parkplatzes und nach dem Fällen des nach Forstgesetz als Wald ausgewiesenen Areals in einigen Jahren das WKI einen erneuten Bauantrag stellen werde, um eine weitere Halle auf dem jetzt als Parkplatz deklarierten Areal zu bauen.
Zumindest eine Klage gegen dieses Bauvorhaben ist anhängig.
Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen bitten wir um Darstellung des aktuellen Sachstandes (inkl. des Standes des vorliegenden Klageverfahrens) sowie um Beantwortung folgender Fragen:
1) Hält die Stadt einen Bauantrag für genehmigungsfähig, obwohl er von der positiv beschiedenen Bauvoranfrage signifikant abweicht?
2) Wir bitten um Darstellung wie die Stadt als Baugenehmigungsbehörde die Frage der gesetzlich nicht vorgeschriebenen Parkplatzbereitstellung sieht, insbesondere wenn speziell für Parkplätze ein nach Forstgesetz ausgewiesener Wald beseitigt werden soll. Ebenso bitten wir um detaillierte Darstellung, woran genau die nach eigenen Angaben vergeblichen Verhandlungen des WKI Mitarbeiterparkplätze auf dem ehemaligen Büssinggelände einrichten oder anmieten zu können, gescheitert sind.
3) Wie schätzt die Stadt die Genehmigungsfähigkeit eines weiteren Bauantrags für einen nochmaligen Erweiterungsbau auf der Fläche ein, die jetzt als Parkplatz beantragt wird – zumal es sich dann nicht mehr um eine ausgewiesene Waldfläche handelt?
gez.
Dr. Dr. Wolfgang Büchs
