Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 22-17660
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines Verkehrsschildes 315 auf der Hordorfer Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 111
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 111 Hondelage-Volkmarode
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Entscheidung
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20.01.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Bezirksrat bittet die Verwaltung der Stadt Braunschweig, auf der Hordorfer Straße Höhe Hausnummer 115-117 auf der nördlichen Gehwegseite, ab dem Verkehrszeichen 283 mit Zusatzzeichen 1060-31 ein Zone erlaubtes Gehwegparken einzurichten.
Dieses soll durch zwei Verkehrsstraßenzeichen 315-65 (Rechtes Parken ganz auf dem Gehweg) für Anfang und Ende der Zone erreicht werden.
Sollten, entgegen der derzeitig ersichtliche Lage, ein Parken vollständig auf dem Gehweg nicht möglich erscheinen, sollte stattdessen eine entsprechende Zone mit dem Verkehrsstraßenzeichen 315 (Rechtes Parken halb auf dem Gehweg) eingerichtet werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im bezeichneten Bereich ist ein Parken auf dem Gehweg nach der StVO untersagt. Die direkten Anwohner und zahlreiche ortsansässige und überörtliche Teilnehmer des Durchgangsverkehrs auf der Hordorfer Straße empfinden die sich daraus ergebende Situation des Parkens auf der Hordorfer Straße als schwierig und störend. Verkehrsteilnehmer, die dort parken, u. a. viele Eltern mit ihren Kindern, empfinden es als bedrohlich und gefährlich und müssen ihre Kinder zum Teil mittig auf der stark befahrenen Hordorfer Straße absetzen.
Von vollständig nicht auf dem Gehweg der Hordorfer Straße parkenden Autos in diesem Bereich geht nicht nur eine ersichtliche Verkehrsbehinderung aus, sondern auch eine Gefahrenlage. Besonders in der Dunkelheit sind abgestellte Kraftfahrzeuge schlecht wahrzunehmen und werden dort auf Grund der Gegebenheiten auf der Hordorfer Straße nicht erwartet oder kurzfristig wahrzunehmen.
Der neuen Regelung stehen keine Interessen oder Vorschriften gegenüber. Der verbleibende Gehweg bleibt breit genug. In ca. 65m Entfernung sind weiter auf der Straße in Richtung Westen Parkbuchten in der gleichen Lage vorhanden. Die neue Lösung passt sich daher in die Umgebung ein und verengt den Fußweg nicht für die Umgebung.
gez.
Dr. Volker Garbe
Fraktionsvorsitzender
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54,5 kB
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