Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-17687
Grunddaten
- Betreff:
-
Ideenplattform: Winterdienst auf asphaltierten Abschnitten des Ringgleiswegs
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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Entscheidung
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21.01.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Dem Vorschlag aus der Ideenplattform im Beteiligungsportal „Mitreden“ zum Winterdienst auf den asphaltierten Abschnitten des Ringgleisweges in seinem westlichen Abschnitt wird zugestimmt vorbehaltlich der erforderlichen dauerhaften Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in entsprechender Höhe.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Über die Ideenplattform im Beteiligungsportal „Mitreden“ wurde die Idee zum Winterdienst auf den asphaltierten Abschnitten des Ringgleisweges eingebracht: (https://www.mitreden.braunschweig.de)
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Fahrradverkehr erlangt eine immer größere Bedeutung in der Stadt Braunschweig und somit auch die winterdienstliche Behandlung des Radwegnetzes.
Zurzeit werden die Radwege im Winterdienst nach unterschiedlichen Prioritäten geräumt. Die höchste Priorität haben die Fahrradwege im Stadtzentrum und innerhalb des Wilhelminischen Rings, danach folgen die Haupteinfallstraßen und schließlich die Außenbezirke. Vorrang haben immer besonders wichtige und stark genutzte Wegeverbindungen.
Für die nächste Saison wird das Winterdienstkonzept im Rahmen der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs "Radverkehr in Braunschweig" überarbeitet. Bereits für diesen Winter wurde das Winterdienstkonzept nachkorrigiert und zusätzliche Radwege mit in die höchste Priorität aufgenommen. Im Maßnahmenkatalog werden allerdings keine Freizeitwege wie der Ringgleisweg berücksichtigt.
Der auf dem Ringgleis geführte Freizeitweg wird von Fußgängern wie Radfahrern gleichermaßen häufig genutzt und im westlichen Teil des Ringgleises ist bereits eine Strecke von rund 3,7 km asphaltiert. Im östlichen und südlichen Bereich sind zz. lediglich sehr kurze Teilabschnitte vergleichbar befestigt.
Winterdienst kann nur auf asphaltierten, betonierten oder gepflasterten Flächen durchgeführt werden. Da der westliche Teilabschnitt des Ringgleises durchgehend diese Anforderungen erfüllt, ist auf diesem Abschnitt der gewünschte Winterdienst möglich. Die Leistung könnte beispielsweise an den Dienstleister vergeben werden, der auch mit der Schneeräumung an städtischen Liegenschaften in diesem Bereich beauftragt ist, da eigene personelle Kapazitäten nicht zur Verfügung stehen.
Da es sich beim Ringgleis um einen Freizeitweg handelt, erfolgt die Schneeräumung nicht mit der gleichen Priorität wie der Winterdienst auf den Radwegen entlang der gewidmeten Straßen. Darüber hinaus kreuzt das Ringgleis an vielen Stellen die öffentlichen Straßen. Hier muss insbesondere in den Nebenstraßen mit nicht geräumten Anschlussstrecken und Kreuzungsbereichen gerechnet werden.
Mit dem Winterdienst auf dem durchgehend asphaltierten westlichen Ringgleis könnte ein Angebot dahingehend geschaffen werden, dass dieser Abschnitt des Freizeitweges, zusätzlich zu dem gewidmeten Straßennetz, auch im Winter durch die Bürger schneefrei genutzt werden kann.
Daher empfiehlt die Verwaltung, den Winterdienst vorerst, entgegen des Antrages, nicht auf allen Abschnitten des Ringgleises, sondern nur auf dem asphaltierten westlichen Teilabschnitt zu beauftragen.
Zum Haushalt 2022 ist von der Ratsfraktion Bündnis90/Die Grünen der finanzwirksame Antrag gestellt worden, für die winterdienstliche Behandlung und Reinigung von asphaltierten Ringgleisabschnitten im westlichen Bereich zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 24.000 € einzustellen. Davon entfallen auf den Winterdienst 21.500 €. Dieser Betrag wird von der Verwaltung aktuell als auskömmlich angesehen.
Insofern könnte der Vorschlag zum Winter 2022/2023 umgesetzt werden, wenn der Rat den in Rede stehenden Antrag im Rahmen der Haushaltsberatung beschließen sollte.
