Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 22-17675
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung von Kleinwindkraftanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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zur Beantwortung
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26.01.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ausweislich des Berichts zum Richtungsbeschluss – Klimaschutzkonzept 2.0 (Anlage 3 von DS.-Nr. 21-16510, beschlossen in der Ratssitzung am 5. Oktober 2021) soll der Endenergiebedarf im Jahr 2050 zu rund 16 Prozent – und damit dem drittgrößten Anteil nach Solarstrom und fester Biomasse – durch Windenergie gedeckt werden. Diese soll jedoch weitgehend aus dem Gebiet des Regionalverbandes Großraum Braunschweig und nur zu einem geringen Bruchteil aus dem Braunschweiger Stadtgebiet stammen.
Vermutlich erscheinen nun bei Vielen sofort die Bilder von großen Windkraftanlagen mit einer maximalen Höhe von aktuell mehr als 200 Metern und damit logischerweise einer Unverträglichkeit mit großstädtischer Bebauung vor Augen. Es gibt jedoch auch Klein- und Kleinstwindkraftanlagen in deutlich geringeren Proportionen, in der Regel sind diese bis zu 15 Meter hoch und können dennoch einen respektablen Anteil an alternativer Energiegewinnung haben. Bisher gibt es in Braunschweig leider keine erkennbaren Ansätze, um dieses momentan vernachlässigte Potenzial besser nutzbar zu machen. Denn Windenergie ist beispielsweise im derzeitigen Förderprogramm der Stadt für regenerative Energien und Energieeffizienz überhaupt nicht enthalten.
Die Genehmigung von Windkraftanlagen ist in Niedersachsen in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und dem sogenannten Windenergieerlass geregelt. Seit 1.1.2022 dürfen Kleinwindkraftanlagen mit einer Gesamthöhe bis 15 Meter ohne Baugenehmigung aufgestellt werden, jedoch nur in Gewerbe- und Industriegebieten sowie im Außenbereich. Anders als in anderen Bundesländern sind nicht einmal Kleinstwindkraftanlagen unter 10 m Höhe, z.B. auf Hausdächern in Wohngebieten, von einer Genehmigung freigestellt. Diese unterliegen vielmehr dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren mit im Regelfall dennoch recht hohem Aufwand unter Beibringung umfangreicher Unterlagen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um die regenerative Energiegewinnung aus Windkraft durch Kleinwindkraftanlagen (z.B. auf Hausdächern) genehmigungsrechtlich zu erleichtern?
2. Wie und mit welchen Erfolgsaussichten wird beim Land Niedersachsen darauf hingewirkt, dass die Errichtung von Kleinwindkraftanlagen auch außerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten als verfahrensfreie Bauvorhaben eingestuft werden?
3. In welcher Weise beabsichtigt die Verwaltung, Interessenten an Kleinwindkraftanlagen Beratung und Unterstützung zu gewähren und darüber hinaus das Förderprogramm für regenerative Energien entsprechend zu erweitern, um vorhandene Windkraftpotenziale besser auszuschöpfen?
