Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 22-17702
Grunddaten
- Betreff:
-
Planung des Solarstromausbaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Planung und Hochbau
|
zur Beantwortung
|
|
|
|
26.01.2022
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 4. Januar dieses Jahres berichtete die Braunschweiger Zeitung unter der Überschrift „Braunschweig legt bei Solarstrom kräftig zu“, dass zwar im letzten Jahr bei Solarstromanlagen (Photovoltaik) ein Rekordzuwachs von 6,1 MWp erzielt worden sei, dieses Tempo aber bei weitem nicht ausreiche, um die Solarstrom-Ziele bis zum Jahr 2045 zu erreichen. Im genannten Artikel heißt es: „Beim gegenwärtigen Ausbautempo von 6 Megawatt wird es rein rechnerisch noch 342 Jahre dauern, bis das Potenzial Braunschweigs gehoben ist.“ Zudem seien Pläne für eine Solarfarm mit einer Leistung von 20 MWp gescheitert.
Noch dramatischer stellt sich die Lage dar, wenn man den Richtungsbeschluss des Rates vom 5. Oktober des vergangenen Jahres zum Klimaschutzkonzept (KSK) 2.0 (DS.-Nr. 21-16510) ernst nehmen und das Ziel der Klimaneutralität schon bis zum Jahr 2030 erreichen will. Dann wäre selbst obiger „Rekordzuwachs“ (ca. 20%) nicht ausreichend, sondern es wäre ein exponentielles Wachstum mit ca. 66% pro Jahr erforderlich.
Nur wenige Tage später am 7. Januar berichtete die Braunschweiger Zeitung unter dem Titel „Energiegenossenschaft: Mit 500 Euro ist man dabei“, dass die Energiegenossenschaft zwar kurz vor der Gründung stehe, doch eine Bürgerbeteiligung erst in zwei Jahren vorgesehen und es anfangs nicht geplant sei, „Dächer privater Haushalte mit Photovoltaik-Anlagen zu versehen“. Der Einbezug gewerblicher und privater Dachflächen im großen Umfang ist aber zwingend notwendig, um ein Erreichen der Ausbauziele nicht unmöglich scheinen zu lassen. Außerdem heißt es in diesem Artikel, dass der Standort von zwei geplanten Großanlagen noch nicht einmal feststehe.
Da die Photovoltaik gemäß Bericht zum bereits erwähnten KSK mit rund 40% den mit Abstand größten Anteil der Endenergie liefern soll, entscheidet vor allem ihr Ausbauerfolg maßgebend für die Zielerreichung. Da dieses Ziel nun nicht mehr im Jahr 2050 (gemäß o. g. Bericht), sondern möglichst bis 2030 erreicht werden soll, bleiben für Planung und Umsetzung nur noch acht Jahre Zeit.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. In welcher Weise soll das Ausbautempo der Photovoltaik im laufenden Jahr so beschleunigt werden, dass statt 6 MWp mindestens ein Zuwachs von 24 MWp im Jahr 2022 und 40 MWp im Jahr 2023 sichergestellt wird, um eine Zuwachsrate in Höhe von 66% zu erzielen?
2. Welche planungsrechtlichen Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um die zunächst zwei konkret geplanten Großanlagen und darüber hinaus weitere Großanlagen oder Solarfarmen errichten zu können?
3. Wann und in welcher Weise ist geplant, neben den Dächern städtischer Gebäude auch gewerbliche und private Dachflächen im großen Umfang in den Photovoltaikausbau einzubeziehen?
