Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16756
Grunddaten
- Betreff:
-
Planung und Bau des Luftschifferwegs zwischen Nordstraße und Ringgleis
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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Anhörung
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20.01.2022
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03.03.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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25.01.2022
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15.03.2022
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Sachverhalt
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. h der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dem Luftschifferweg um eine Straße, die eine über die Grenzen des Stadtbezirks hinausgehenden Funktion für den Radverkehr besitzt, für die der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben beschlusszuständig ist.
Anlass
Der Luftschifferweg ist sanierungsbedürftig. Fahrbahn und Gehwege sind erheblich beschädigt und nicht länger wirtschaftlich zu unterhalten (DS 19-11592-01). Beim vorhandenen Straßenaufbau handelt es sich um ein jahrzehntealtes Provisorium. Eine fachgerechte Entwässerung der Straße ist nicht gegeben. Des Weiteren besteht der Bedarf, Regenwasserkanal, Strom-, Wasser- und Gasversorgungsleitungen, sowie die Straßenbeleuchtung in der Straße zu verlegen bzw. zu erneuern.
Der Luftschifferweg wird im Sinne des Erschließungsbeitragsrechtes auf gesamter Länge erstmalig hergestellt.
Planung
Der südliche Bereich (Nordstraße bis Hausnr. 27A, gestalteter Eingangsbereich in den Nordpark, “Entree Ost“) wird in Asphaltbauweise hergestellt und als Fahrradstraße ausgewiesen. Die insgesamt zur Verfügung stehende etwa 8 m breite Verkehrsfläche wird in eine 5 m breite asphaltierte Fahrbahn und einen an der Westseite verlaufenden, 2,50 m breiten Gehweg in Betonpflasterbauweise aufgeteilt. Aufgrund vieler Grundstückszufahrten wird der Gehweg in wesentlichen Teilen mit einem mit PKW überfahrbaren 3 cm hohen Bordstein ausgebildet. Oberhalb des Gehweges ragt in etwa 3 m Höhe das Gebäude Nordstraße 26 in den lichten Raum des Gehweges des Luftschifferweges ein.
Der nördliche Teil des Luftschifferwegs ist mit einer etwa 7 m breiten Verkehrsfläche schmaler als der südliche Bereich. Dieser ist im B-Plan HA135 als Geh-/Radweg festgesetzt und dient trotzdem der Erreichbarkeit einiger angrenzender Grundstücke.
Hier ist ein 5 m breiter Rad-/Gehweg in Asphaltbauweise geplant. In diesem Bereich grenzt an der Westseite unmittelbar der Nordpark („Entree Ost“) an.
Die Belange der Feuerwehr und der Anliegerverkehre wurden bei dieser Flächenaufteilung berücksichtigt.
Der südliche Teil des Luftschifferwegs wird als Fahrradstraße, der nördliche Teil als Geh-/ Radweg ausgewiesen. Beides trägt der Bedeutung des Luftschifferweges als Fahrradroute in Richtung nördliches Ringgebiet und darüber hinaus Rechnung.
Aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse stehen im Straßenraum zukünftig keine Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Informationsveranstaltung
Pandemiebedingt hat die Verwaltung auf eine Bürgerinformationsveranstaltung in Präsenz verzichten müssen. Alternativ dazu wurde über die Presse das Angebot gemacht, sich die Planung auf der Homepage der Stadt anzusehen und der Verwaltung Anregungen dazu zu übermitteln.
Alle von Erschließungsbeiträgen betroffenen Eigentümer wurden über die Maßnahme und die jeweils voraussichtliche Höhe der Beiträge und über die Möglichkeit einer Stellungnahme schriftlich unterrichtet.
Die eingegangenen Rückmeldungen sind im Folgenden aufgeführt:
Eine Stellungnahme betrifft die Erhaltungswürdigkeit des vorhandenen Natursteinpflasters in einem nördlichen Teilbereich der Straße. Das Pflaster ist aufgrund seines Zustandes nicht erhaltungswürdig. Da es für die Fahrradfahrenden einen außerordentlich unbequem zu befahrenden Belag darstellt, schlägt die Verwaltung vor, einen Asphaltbelag einzubauen.
Eine weitere Anregung betrifft die derzeitige Erkennbarkeit der Wegeführung, die vom Luftschifferweg aus nach links in den Park abknickt. Die Neugestaltung des Luftschifferweges zusammen mit dem Nordpark schafft sehr gute Voraussetzungen dafür, dass es in Zukunft keine Orientierungsschwierigkeiten mehr geben wird. Je nach Grundstücksverfügbarkeit ist langfristig auch die geradlinige Weiterführung des Luftschifferweges zum Bahnübergang (Ringgleisweg/Nordanger) geplant.
Weitere Fragen und Hinweise gab es bezüglich Ausbildung des südlichen Abschnittes mit Fahrbahn und Gehweg, Parkmöglichkeiten und erforderlichem Grunderwerb.
Die Verwaltung schlägt weiterhin die Ausbildung des südlichen Teils als Fahrradstraße mit Fahrbahn und Gehweg vor. Mit dem gewählten Ausbau können zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende getrennt werden. In einem verkehrsberuhigten Bereich müssten Radfahrende Schrittgeschwindigkeit fahren, so dass die vorgeschlagene Trennung den Radverkehr attraktiver macht. Eine Ausweisung als gemeinsamer Geh-/Radweg ist wegen der vielen Garagen des Grundstückes Nordstraße 26 und den daraus resultierenden Verkehren nicht sinnvoll.
Im nördlichen Abschnitt entspricht der gemeinsame Geh- und Radweg den Festsetzungen des hier geltenden Bebauungsplanes.
Parkmöglichkeiten und Grunderwerb sind nicht vorgesehen.
In einer Rückmeldung wurde darüber Beschwerde geführt, dass die Beteiligungsfrist zu kurz bemessen gewesen sei und das Verfahren damit gegen geltendes Recht verstoße. Grundsätzlich gibt es keine rechtlich festgelegten Fristen bei freiwilligen Bürgerbeteiligungsverfahren dieser Art. Die Verwaltung hält die Fristen für angemessen und hat auch keine weiteren kritischen Hinweise dazu bekommen.
Außer vier weiteren Anrufen mit eher allgemeinen Nachfragen gab es keine weiteren auf die Planung bezogene Rückmeldungen.
Finanzierung
Die Investitionen für den Straßenbau im Luftschifferweg betragen ca. 300.000 €. Die Anlieger werden über Erschließungsbeiträge mit ca. 90 % der Gesamtkosten beteiligt.
Die Sanierung des Luftschifferwegs soll 2022 nach Abschluss der Bauarbeiten am Nordpark beginnen (DS19-11592-02). Die dafür benötigten Haushaltsmittel sind im Projekt 4S.660021 in 2022 eingeplant. Die Finanzierung steht unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des Haushaltes 2022.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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394,2 kB
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