Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-17715

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Braunschweig fördert mit unterschiedlichen Maßnahmen die Elektromobilität und damit den Umstieg auf eine zukunftsgewandte, bilanziell klimaneutrale Mobilität. Das vom Bundestag beschlossene Elektromobilitätsgesetz (EmoG) ermöglicht den Straßenverkehrsbehörden der Kommunen, bestimmte Vergünstigungen für E-Autos zu erlassen. In Braunschweig können beispielsweise gebührenpflichtige, öffentliche Stellplätze bis zu drei Stunden kostenlos genutzt werden. Die Nutzung des Angebots verpflichtet jedoch zum Auslegen der Parkscheibe. Diese Regelung ist zeitlich bis zum 31. Dezember dieses Jahres befristet, wurde aber bereits in der Vergangenheit rechtzeitig vor dem Auslaufen verlängert.

Auch die Stadt München hat unlängst von der genannten gesetzlichen Regelung Gebrauch gemacht und die Parkgebühren in parkraumbewirtschafteten Bereichen in den ersten beiden Stunden der Parkzeit ausgesetzt, weitere Städte wie Dortmund oder Stuttgart haben ebenfalls Privilegierungen für Elektroautos eingeführt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Privilegien für Elektroautos gibt es in Braunschweig?

2. Ist aus heutiger Sicht ein Auslaufen des kostenlosen Parkens am 31.12.2022 vorgesehen, oder soll diese Maßnahme verlängert werden?

3. Welche weiteren Privilegien plant die Verwaltung für Elektroautos im städtischen Verkehr?  

 

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