Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-17548-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 01.01.2022 [22-17548] wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Cell-Broadcast-Technologie soll im Falle einer notwendigen Warnung der Bevölkerung vor drohenden Gefahren dafür sorgen, dass alle Personen mit einem eingeschalteten Mobiltelefon innerhalb eines bestimmten Bereiches schnell gewarnt werden können. Dabei ist es unabhängig davon, bei welchem Mobilfunkanbieter die Personen einen Handyvertrag haben oder ob eine bestimmte App auf ihrem Mobiltelefon installiert ist. Die Warnungen werden innerhalb einer Funkzelle (Ausstrahlungsbereich eines Mobilfunkmasten) an alle Mobiltelefone, z. B. als SMS oder als Push-Nachricht, verbreitet.

 

In anderen Ländern wird diese Technologie bereits zur Warnung der Bevölkerung eingesetzt. In Deutschland wurde die flächige Nutzung der Technologie nach den Hochwasserereignissen im Sommer 2021 zur Einführung beschlossen. Konkretisiert wurde dieser Beschluss in der Verordnung für die Aussendung öffentlicher Warnungen in Mobilfunknetzen (Mobilfunk-Warn-Verordnung MWV), die am 6. Dezember 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I

S. 5046) verkündet wurde und am 7. Dezember 2021 in Kraft trat.

 

Vor diesem Hintergrund antwortet die Verwaltung wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die MWV sieht keinen konkreten Umsetzungszeitraum vor. Ein aus Sicht der Verwaltung realistischer Umsetzungszeitraum liegt bei ca. einem Jahr, das die Mobilfunkanbieter und die Bundesverwaltung für die Umsetzung benötigen. Die Verwaltung der Stadt Braunschweig hat aus heutiger Sicht keinen Einfluss auf diesen Prozess, da es eine bundesweit einheitliche Lösung geben wird, die der Stadt Braunschweig zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird.

 

Zu Frage 2:

Nach MWV wird die Cell-Broadcast-Warnung über das bestehende zentrale Warnsystem des Bundes (MoWaS) angesten. Da die Regionalleitstelle dieses Warnsystem bereits aktiv über eine Bedienschnittstelle nutzt, sind voraussichtlich nur kleinere Anpassungen dieser Schnittstelle für die Umsetzung notwendig. Diese Anpassungen werden zentral durch den Bund durchgeführt.

 

 

 

 

 

            

Zu Frage 3:

Da die Cell-Broadcast-Technologie über das bestehende zentrale Warnsystem des Bundes angestoßen wird, werden Warnungen über dieses Medium zusätzlich und parallel zu den bereits genutzten Warnmedien (z. B. Warn-Apps, Rundfunkdurchsagen, etc.) ausgesendet.


 

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