Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-17547-01
Grunddaten
- Betreff:
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Landesweiter Ausfall der Notrufe 112, 110 und von Amtsleitungen der Krankenhäuser
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Kenntnis
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13.01.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 01.01.2022 [22-17547] wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Am 11.11.2021 sind die Notrufleitungen für den Notruf 112 in der Zeit von 04:30 Uhr bis 05:41 ausgefallen. Amtsleitungen waren vom Ausfall nicht betroffen. Eine Ursache konnte zu dem Zeitpunkt von der Deutschen Telekom AG nicht mitgeteilt werden. Sie führte lediglich aus, dass es sich um eine großflächige Störung handelt und das Festnetz sowie teilweise der Mobilfunk betroffen waren.
Zu Frage 2:
Der Katastrophenschutzplan gemäß § 10 NKatSG sieht für den Fall eines Notrufausfalles keine Kennziffer vor.
Zu Frage 3:
Der Katastrophenschutzplan gemäß § 10 NKatSG sieht keine Kennziffer/Maßnahme zur Besetzung von Feuerwehrhäuser als Anlaufstellen für die Bevölkerung vor.
Mit der vollständigen Besetzung der für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehen neuen Planstellen in der Stelle 37.23 Bevölkerungsschutz ist vorgesehen, einen KatS-Sonderplan Stromausfall zu erstellen. Dieser Sonderplan zum KatS-Plan wird dann Regelungen/Maßnahmen zur Besetzung von Feuerwehrhäusern und weiteren geeigneten öffentlichen Einrichtungen als Anlaufstellen für die Bevölkerung in Krisensituationen beinhalten.
