Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-17546-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Belastung des Ehrenamts durch Verwaltungsaufgaben
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Kenntnis
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13.01.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 01.01.2022 [22-17546] wird wie folgt Stellung genommen:
Zur Frage 1:
Die Hauptaufgabe der Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister besteht in der Personalführung ihrer Ortsfeuerwehr. Hier sind die unterschiedlichsten Aufgaben der Datenerfassung und -verwaltung zu erledigen. Durch die Einführung des landesseitig zur Verfügung gestellten Verwaltungsprogramms FeuerON war durch alle Beteiligten Anfang 2021 ein Mehraufwand erforderlich, um ebendiese Daten zu migrieren. Die Software verspricht aber langfristig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt auf Ortsebene ist die Planung von Diensten zur Aus- und Fortbildung auf Ortsebene.
Auf Stadtebene fallen insbesondere bei den Leitungsfunktionen (StBM und VertreterInnen) repräsentative und Beteiligungsveranstaltungen ins zeitliche Gewicht. Hier ist besonders erwähnenswert, dass es dabei im Wesentlichen um Veranstaltungen geht, die zu normalen Bürozeiten stattfinden. Das kann den Stadtbrandmeister und seine Vertretung vor besondere Herausforderungen bezüglich ihrer jeweiligen Arbeitgeber stellen.
Zur Frage 2:
Auf Ortsebene fallen einige Verwaltungs- und sonstige Tätigkeiten in Braunschweig nicht an, die in den Orts- und Gemeindefeuerwehren in Gebietskörperschaften ohne Berufsfeuerwehr und den starken Verwaltungshintergrund einer Großstadt wie Braunschweig von den Ehrenamtlichen vor Ort erledigt werden müssen.
Dies sind zum Beispiel:
- Beschaffungen
- Einsatzvorbereitung
- Bauliche Unterhaltungsmaßnahmen an Feuerwehrhäusern,
- Planen, Organisieren und Durchführen von Um- und Neubauten von Feuerwehrhäusern,
- Einhalten von Prüf- und Pflegefristen der Einsatzgeräte- und -fahrzeuge,
- Organisation von medizinischen Eignungsuntersuchungen und verwaltungsmäßige Einsatzvorbereitung oder
- Planungen und Verhandlungen um Haushaltsansätze in den jeweiligen Gebietskörperschaften.
Ebenso können solche Feuerwehren nicht von den Vorhaltungen einer Berufsfeuerwehr partizipieren, hier sind z. B. Unterrichtsräume oder Materialien zu nennen.
Zur Frage 3:
Es ist angestrebt, im Rahmen einer Arbeitsgruppe zu erarbeiten, durch welche Aufgaben sich das Ehrenamt besonders belastet fühlt und welche Aufgaben ggf. durch die Stelle Freiwillige Feuerwehr übernommen werden können. Hier wird auch zu prüfen sein, bei welchen Verwaltungsvorgängen durch Entbürokratisierung oder durch verstärkte Digitalisierung Abhilfe geschaffen werden kann.
