Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-17742

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt Leitlinien und ein Grundsatzkonzept für Bürgerbeteiligung zu erarbeiten. Dem im Konzept (Anlage 1) vorgeschlagenem Vorgehen wird zugestimmt.

 

Der Geschäftsordnung für den Arbeitskreis "Leitlinien und Grundsatzkonzept für Bürgerbeteiligung" (Anlage 2) wird zugestimmt.

 

Nach Abschluss der im Konzept vorgesehenen Arbeitsphase 1 werden die Leitlinien dem Rat zum Beschluss vorgelegt. Nach Abschluss der nachfolgenden Arbeitsphase 2 wird das Grundsatzkonzept dem Rat zum Beschluss vorgelegt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ziel der Maßnahme ist die Erstellung eines Grundsatzkonzeptes für Einwohnerbeteiligung für die Verwaltung. Politikerinnen und Politiker wünschen regelmäßig eine „intensive Beteiligung“, worunter von den verschiedenen Fraktionen sehr unterschiedliche Beteiligungsformen und Mitbestimmungsrechte verstanden werden. Auch in der Verwaltung gibt es keine Arbeitshilfen, für welche Projekte welche Methoden der Bürgerbeteiligung mit welchem Aufwand durchgeführt werden sollen. Schlussendlich soll auch den Bürgerinnen und Bürgern mehr Transparenz gegeben werden, für welche Maßnahmen ihre Einbeziehung in welchem Rahmen erfolgen kann. Hier soll das Grundsatzkonzept Klarheit schaffen und zugleich Rat und Verwaltung die Aufwände (personelle und finanzielle Ressourcen sowie Zeiträume für Beteiligungsverfahren) aufzeigen.

 

Die „Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern“ ist eine ISEK-Maßnahme. Die Federführung für das Projekt liegt im Referat 0120. Leitlinien und Beteiligungsstandards wurden bereits in vielen Kommunen deutschlandweit entwickelt, deren Erfahrungen sollen in Braunschweig berücksichtigt werden. Das Referat nimmt in 2022 begleitend teil am Difu-Projekt "Strukturierte Beteiligung - wie gelingt's?" und steht hierüber im Erfahrungsaustausch mit anderen Verwaltungen.

 

Das Konzeptpapier beschreibt Ziele und Vorgehen zur Erarbeitung von „Leitlinien und Grundsatzkonzept für Bürgerbeteiligung“ (Anlage 1).

 

Die Geschäftsordnung dient zur Regelung der Zusammenarbeit in einem Arbeitskreis von Einwohnerinnen und Einwohnern, Politikerinnen und Politikern sowie Verwaltungsmitarbeitenden (Anlage 2).

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise