Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-17609
Grunddaten
- Betreff:
-
Braunschweiger Härtefallfonds für Geschädigte der Corona-Pandemie - Sachstand der Überprüfung der Zuschussgewährung im Wirtschaftsbereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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zur Kenntnis
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25.01.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen der wöchentlichen Covid 19-Statusberichte an den Rat der Stadt Braunschweig wurde darüber informiert, dass die Bewilligungsentscheidungen aus dem Wirtschaftsbereich des Städtischen Härtefallfonds wie rechtlich geboten überprüft werden. Zudem wird in den Statusberichten regelmäßig zum Stand der Ergebnisse der Überprüfung berichtet.
Ergänzend zu diesen Informationen gebe ich nachfolgend einen Überblick mit weiteren Einzelheiten zu den ausgesprochenen Rückforderungen.
Es wurden insgesamt 498 Anträge auf Unterstützung aus dem Härtefallfonds für den Wirtschaftsbereich gestellt. Davon wurden 47 wieder zurückgezogen und 178 abgelehnt. 273 Anträge wurden bewilligt, wobei in 29 Fällen die Unterstützung lediglich zur Überbrückung ausgezahlt worden ist, weil die Mittel der NBank noch nicht geflossen waren. Die zur Überbrückung ausgezahlten Mittel wurden von den Unternehmen bereits zurückgezahlt.
Aktuell stellt sich der Stand der Überprüfungen wie folgt dar:
eingeleitete Verfahren | 230 |
noch in Prüfung | 63 |
Zurückgezahlt ohne Prüfung | 21 |
ohne Beanstandung bewilligt | 12 |
Teilrückforderung | 20 |
Komplettrückforderung | 109 |
Aufstockung auf Maximalbetrag | 5 |
Die Überprüfung der verbliebenen 14 Fälle wird zeitnah erfolgen.
Insgesamt ist festzustellen, dass in vielen Fällen eine Rückforderung der städtischen Fördergelder vorgenommen wird. Bei der Erstellung der Richtlinie im April 2020 war die Entwicklung der Corona-Pandemie von hoher Unsicherheit geprägt. Aufgrund der schwer überschaubaren Situation war die Richtlinie der Stadt Braunschweig bewusst weit gefasst, so dass es einer Vielzahl von Unternehmen möglich war, schnell, unbürokratisch und aufgrund eigener Schätzungen Förderanträge zu stellen. Von der Stadt Braunschweig wurden die Fördergelder schnell und unbürokratisch ausgezahlt. Viele Kommunen haben keine Unternehmenshilfen zur Verfügung gestellt.
Die Richtlinie war von Anfang an so ausgelegt, dass nur Härtefälle berücksichtigt und in erster Linie Unternehmensinsolvenzen vermieden werden sollten. In jedem Fall sollte die Inanspruchnahme von Fördergeldern von Seiten des Bundes oder des Landes vorrangig gegenüber den Mitteln der Stadt Braunschweig sein. Im Ergebnis ist es gelungen, Liquiditätsengpässe in besonderen Härtefällen auszugleichen. In Einzelfällen ist es vorgekommen, dass die Förderung nicht ausreichend war und im Rahmen der Überprüfung eine Aufstockung der Mittel vorgenommen wurde. Vor dem Hintergrund des verantwortlichen Umgangs mit den kommunalen Mitteln der Stadt Braunschweig wird die Überprüfung der Förderbewilligungen fortgesetzt.
Als Gründe für die Rückforderung sind zu nennen:
- Es bestand nach den Vorgaben der Richtlinie kein Liquiditätsengpass bei den zu
berücksichtigenden Einnahmen und Ausgaben.
- Die Einschätzung der Unternehmen bezüglich der Einnahmeerwartung im beantragten Zeitraum lag unter den tatsächlich erzielten Einnahmen.
- Fördergelder aus Mitteln des Bundes bzw. des Landes (insbesondere Soforthilfen) aus anderen Förderprogrammen waren ausreichend, um die Liquidität zu sichern
- die nachgewiesene Mitarbeiterzahl wich von den Antragsangaben ab und ließ nur einen geringeren Maximalförderbetrag zu; dadurch war es zu einer Überzahlung gekommen
Die Rückforderungen betreffen verschiedene Bereiche in unterschiedlicher Ausprägung:
Bereich | Anzahl |
Hotel/ Gastro | 54 |
Event/ Veranstalter | 15 |
Fahrschule | 7 |
Kommunikation/ Druck/ Film /Foto | 14 |
Einzelhandel | 7 |
Gesundheit | 7 |
Friseur | 3 |
Schneiderei | 2 |
Reisebüro | 3 |
andere | 17 |
gesamt | 129 |
Die gebildeten Bereiche wurden aufgrund der tatsächlich eingegangenen Anträge zusammengefasst.
Aufgeschlüsselt nach der Unternehmensgröße sind die Unternehmen wie folgt von den Rückforderungen betroffen:
Größe gestaffelt nach Mitarbeiterzahl | Anzahl |
< 6 | 93 |
6-9 | 19 |
10-49 | 16 |
> 49 | 1 |
gesamt | 129 |
