Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-17567-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Anfrage der CDU/FDP Gruppe im Stadtbezirksrat 322 Nördliche Schunter-/Okeraue vom 5. Januar 2022 wurde der Nibelungen-Wohnbau-GmbH als Eigentümerin der Immobilie weitergeleitet, welche hierzu wie folgt Stellung nimmt:

Zu Frage 1:

 

Mit Erhalt der Baugenehmigung am 20. September 2021 auf Basis des erforderlichen Nutzungsänderungsantrages wurden die daraus abschließenden technischen Anforderungen für eine Abnahme und Genehmigungsfähigkeit der Bauleistungen sowie für eine genehmigte Nutzbarkeit der Räumlichkeiten mitgeteilt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Einbau von zwei Brandschutztüren wesentlich, welcher im Januar 2022 vorgesehen ist. Die Lieferung der Bauteile ist in der 2. Kalenderwoche erfolgt, sodass der Einbau innerhalb von zwei weiteren Wochen erfolgen wird. Anschließend wird die Bauabnahme beantragt. Wir gehen davon aus, dass diese im 1. Quartal 2022 erfolgen wird und die Gesamtmaßnahme sodann zum Abschluss kommt.

 

Zu Frage 2:


Auf Grundlage der Baugenehmigung und der Nutzung der erdgeschossgelegenen Räumlichkeiten als Gemeinschaftshaus ist eine Installation einer Haus-/Brandmeldeanlage nicht erforderlich. Die Räumlichkeiten wurden mit Rauchwarnmeldern ausgestattet, welche ausreichend Schutz bieten. Ein Telekommunikationsanschluss ist bauseits gegeben und kann ggf. durch den Nutzer beim Telekommunikationsanbieter durch Abschluss eines entsprechenden Vertrages freigeschaltet werden. Die Realisierung und Kostentragung des Betriebes des Telefonanschlusses und der Installation von erforderlicher Hardware, beispielsweise Router, liegt beim Nutzer.

 

Zu Frage 3:

 

Die Räumlichkeiten können grundsätzlich wieder genutzt werden, sobald die Nutzung durch die Abnahme der Bauleistungen freigegeben ist. Wie unter Ziffer 1 bereits mitgeteilt, rechnen wir mit einer Abnahme im 1. Quartal 2022. Ob und inwieweit eine Einweihung durchgeführt wird, liegt im Verantwortungsbereich des Nutzers.
 

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