Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-17568-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU/FDP-Gruppe vom 05.01.2022 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Maßnahmen Rosenkamp und Blumenweg stellen zwei Bausteine im Rahmen der Überarbeitung der Straßen im Quartier Wenden Südwest dar. Dieses wurde in der DS 20-14090 „Ausbaukonzept für die Erschließungsstraßen in Wenden Süd-West bereits dargelegt.

 

Die Verwaltung hat aufgrund der bekannten Pandemielage auf eine Bürgerinformation zu den straßenausbaupflichtigen Maßnahmen Rosenkamp und Blumenweg in Präsenz verzichten müssen.

 

Stattdessen wurden alle straßenausbaubeitragspflichtigen Anlieger und die Stadtbezirksratsmitglieder schriftlich und die Öffentlichkeit über die Medien auf die Veröffentlichung der Pläne im Internet und die Möglichkeit einer Stellungnahme dazu aufmerksam gemacht. Den Plänen beigefügt war eine textliche Erläuterung der Pläne.

 

Zu den Planungen haben bereits mehrere Gespräche mit Mitgliedern des Stadtbezirksrates, von denen einige gleichzeitig Anwohnende und dadurch unmittelbar Betroffene im Quartier sind, stattgefunden.

 

Wegen der großen Resonanz auf die Maßnahme und des hohen Informationsbedarfes der Anlieger haben einzelne Mitglieder des Stadtbezirksrates vorgeschlagen, eine Präsenzveranstaltung durchzuführen, auch wenn dieses zu Verzögerungen innerhalb der Projekte führt und die teils kritische Entwässerungssituation im Gebiet nicht zeitnah gelöst werden kann. Die Verwaltung hat dieses zugesagt und für eine Zeit angekündigt, in der eine Präsenzveranstaltung wieder sicher möglich ist. In dieser können dann die Fragestellungen geklärt werden.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.: a) Zwingende rechtliche Vorgaben für einen Mindestumfang von Straßenausbaumaßnahmen gibt es nicht. Die Kommune muss jedoch dafür sorgen, dass die Verkehrssicherheit bei Nutzung der Straße gewährleistet ist. Wenn ein Straßenausbau erfolgt, sind die aktuellen technischen Regelwerke zu berücksichtigen.

 

b) Die beiden dargestellten Varianten entsprechen dem fachlich erforderlichen Ausbaustandard schmaler Straßen, die einen technisch völlig veralteten und nicht mehr sachgerechten Aufbau aufweisen. Die Durchführung von Leitungsarbeiten im vorgesehenen Umfang hrt zu einer erheblichen Störung des Gefüges des Straßenaufbaus, so dass aus fachlicher Sicht nur ein vollständiger Ausbau der Straße sinnvoll ist.

 

Jede andere Form des Ausbaus birgt erhebliche Risiken, z. B. dass Schäden am Straßenkörper zum Beispiel durch unterschiedliche Setzungen entstehen, so dass nach relativ kurzer Zeit erneut Maßnahmen durchgeführt werden müssten. Es ist wahrscheinlich, dass die Kosten für immerwährende Instandsetzungsmaßnahmen deutlich höher sind, als eine Komplettsanierung in einem Zuge und dass dadurch sowohl die Stadt Braunschweig finanziell deutlich höher belastet würde als auch die Anlieger insgesamt eine größere Summe an Straßenausbaubeiträgen bezahlen, als dies bei einer fachgerechten Sanierung der kompletten Straße in einem Stück der Fall wäre.

 

zu 2.: Da es keine zwingenden rechtlichen Vorgaben gibt, und jegliche Teilausbauten fachlich und wirtschaftlich nicht sinnvoll sind, kann die Verwaltung r a) keine Kosten ermitteln. Die Kosten für b) entsprechend den Kosten der Varianten 1 und 2.

 

zu 3.: a): s. zu 2.:

 

b): Die den Beiträgen der Anlieger zugrundeliegenden Kosten entsprechen denen der Variante b). Da die von den Leitungsträgern zu übernehmenden Kosten im Detail erst im weiteren Projektverlauf ermittelt werden, ist eine seriöse Aussage hierüber zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.


 

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