Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-17579-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmschutz für Außenbereiche von Wohnhäusern im Siedlungsgebiet HdL
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Kühl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
18.01.2022
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 05.01.2022 (22-17579) wird wie folgt Stellung
genommen:
Zu Frage 1.:
Die für diesen Bereich eingereichten Bauanträge vom Gebietsentwickler haben zum Schallschutz keine Aussagen getroffen. Auflagen zum Schallschutz wurden nicht festgesetzt.
Einer der Eigentümer in der Pablo-Picasso-Straße hat nach Übernahme der Immobilie die Errichtung einer Schallschutzwand zum Nachweis der entsprechenden Schallpegelbereiche durch eine Bauvoranfrage erfragt. In dem Bauvorbescheid (Az.: 60.3/5652/2019) wurde eine Befreiung für die Errichtung einer Schallschutzwand unter der Voraussetzung in Aussicht gestellt, dass eine Effektivität der Schallschutzwand durch einen Schallgutachter nachgewiesen wird. Dieser Nachweis wird durch die vorgelegte Schalluntersuchung erbracht. Es ist zu klären, ob die Baugenehmigung durch die Genehmigungsbehörde nachzubessern ist oder der Investor als Antragsteller den Nachweis der Einhaltung der schalltechnischen Vorgaben aus dem Bebauungsplan nachträglich führt. Diese Prüfung dauert momentan noch an.
Zu Frage 2.:
Für erdgeschossige Außenwohnbereiche kann voraussichtlich der Nachweis durch die Errichtung einer Schallschutzwand erbracht werden. Für höher gelegene Außenwohnbereiche (Balkone und Dachterrassen) wird dies nur durch unmittelbare Einhausung erfolgen können.
Zu Frage 3.:
Hierzu werden zeitnah Gespräche mit dem damaligen Bauherrn geführt, der für den Nachweis des erforderlichen Schallschutzes verantwortlich war.
