Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16997
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Fördermitteln der Kommunalen Wohnraumförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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13.10.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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03.02.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Zuständigkeit für unentgeltliche Zuwendungen wurde gemäß § 76 Abs. 2 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 6 Nr. 1 b) Hauptsatzung der Stadt Braunschweig vom Verwaltungsausschuss auf den Finanz-und Personalausschuss übertragen.
Sachverhalt
Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 26. November 2020 (siehe Drucksache 20-14756) der beantragten Förderung der Wiederaufbau eG zugestimmt.
Auf der Grundlage der ursprünglichen Planung für das Projekt „An den Gärtnerhöfen“ ergaben sich durch einen Dachgeschossausbau auf 468,62 qm sechs neue WE für Berechtigte gemäß § 3 NwoFG. Unter Zugrundelegung dieser Wohnflächen ergab sich eine Zuschusshöhe von 145.272,20 €.
Der Verwaltung liegt nun ein ergänzender Förderantrag vor, der Umplanungen Rechnung trägt.
Demnach entstehen nunmehr auf 356,02 qm vier neue WE sowie durch die Erweiterung bestehender zwei WE 148,96 qm Wohnraum jeweils für Berechtigte gemäß § 3 NwoFG und somit insgesamt 504,98 qm. Insgesamt entstehen damit 36,36 qm Wohnfläche mehr als ursprünglich geplant.
Die Höhe der kommunalen Förderung für Wohnraum für Berechtigte gemäß § 3 NwoFG beträgt unverändert 310,- €/qm. Unter Zugrundelegung der neuen Wohnflächen ergibt sich daraus eine neue Zuschusshöhe von insgesamt 156.543,80 €. Die Differenz zur bereits bewilligten Zuschusshöhe beträgt 11.271,60 €.
Zweckbindungsdauer und Haushaltsmittel
Sämtliche Wohneinheiten werden nach Fertigstellung der Objekte gemäß den derzeit gültigen Landesbestimmungen sowie auf Grundlage der Förderrichtlinie der Stadt (s. Drucksache 20-14422) für die Zweckbindungsdauer von 30 Jahren für Wohnberechtigungsscheinempfänger zur Verfügung gestellt.
Haushaltsmittel stehen aus den Jahren 2020 und 2021 zur Verfügung.
Die Verwaltung schlägt vor, die zusätzlichen Fördermittel zu gewähren.
