Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-17623-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zu dem Antrag der SPD-Fraktion vom 7. Januar 2022 (22-17623) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages:

 

Hinsichtlich des Auftrags an die Verwaltung, die Förderung von Eltern-Kind-Gruppen im Rahmen des pauschalierten Aufwandsmodells (PAM) zu überarbeiten und dabei die in der Vorlage 21-17359 genannten Aspekte zu berücksichtigen, wird ein Anpassungserfordernis von der Verwaltung derzeit nur für den Bereich der HWL-Dienste gesehen.

 

r die Zuordnung einer Einrichtung in eine der Förderkategorien für freie Träger (FT) anstatt in die Förderkategorie für Eltern-Kind-Gruppen (EKG´s) gibt es nach dem Ratsbeschluss für die Förderung von Kindertagesstätten die Träger der freien Jugendhilfe und Eltern-Kind- Gruppen unterschiedliche Voraussetzungen. Einer der größten Unterschiede ist dabei die vorgegebene Gruppenstärke. Während für FT in einer Gruppe mit Kindergartenkindern mindestens 20 Kinder betreut werden müssen, werden bei Eltern-Kind-Einrichtungen bereits Gruppen mit 15 Kindern pro Gruppe gefördert.

 

Insoweit ist eine grundsätzliche Differenzierung weiterhin gerechtfertigt.

 

Eltern-Kind-Gruppen, die die höhere Gruppenstärke vorhalten, wurden in der Vergangenheit auch bereits in die Förderung für freie Träger überführt, wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben waren (keine verpflichtende Elternarbeit und eine hauptamtliche Geschäftsführung).

 

Zu den in der DS 21-17359 angesprochenen unterschiedlichen Förderanteilen im Einzelnen:

 

  • HWL-Dienst

Bei den Verhandlungen im Jahr 2001 wurde davon ausgegangen, dass EKG´s die anfallenden Arbeiten im HWL-Bereich durch Elterndienste abdecken. Hierfür sind in der Förderung dementsprechend aktuell keine Förderanteile enthalten.

 

Tatsächlich dürfte sich die Situation in den Gruppen vor Ort in Bezug auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie mittlerweile verändert haben und sich die Abdeckung durch Elterndienste schwierig gestalten.


Anzumerken ist jedoch, dass auch die freien Träger keine Förderung zur Abdeckung von HWL-Leistungen erhalten, die die Essensversorgung betreffen. Diese Ausgaben sind durch ein kostendeckendes Essengeld von den Sorgeberechtigten zu tragen.

 

  • Verwaltungskostenumlage/Geschäftsführung

 

r die Einrichtungen der freien Träger wird eine Verwaltungskostenumlage zur Abdeckung der anteiligen Kosten der Geschäftsführung / des Overheads / der Verwaltung gewährt. Nach aktueller Kenntnis wird beim überwiegenden Teil der Eltern-Kind-Gruppen diese Aufgabe weiterhin durch den ehrenamtlichen Vorstand wahrgenommen, der im Regelfall durch Eltern besetzt ist. Insoweit entstehen hier keine Personalkosten. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben durch einen angestellten Geschäftsführer ist der Verwaltung nur von einem Träger bekannt, der jedoch gleichzeitig für den Teil seiner Einrichtungen, die die Vorgaben für freie Träger erfüllen, bereits eine Förderung für freie Träger erhält.

 

  • Abgaben/Versicherungen

 

Hier handelt es sich um Kosten, die im Jahr 2001 auf Basis von Echtkosten verhandelt wurden. Es wird davon ausgegangen, dass auf Basis unterschiedlicher Bezugsgrößen (geringere Kinderzahlen und Raumgrößen bei EKG´s) auch weiterhin abweichende Echtkosten gegeben sind.

 

  • Trägereigenanteil

 

r die EKG´s erfolgt die Berücksichtigung eines Trägereigenanteils in gleicher Höhe wie bei den Einrichtungen der übrigen Träger mit Ausnahme der ev.-luth. Kirche und der katholischen Kirche/des Caritasverbandes und der Betriebskindertagesstätten.

Dieser beträgt für Krippengruppen 3,75 %, für Kindergartengruppen 5 % des Bruttoförderbetrages.

 

  • Anrechnung der Elternentgelte

 

Bei allen Trägern werden die Eltern-Entgelte nach dem Entgelttarif der Stadt Braunschweig festgesetzt und in Höhe von 98,5 % auf die Förderung angerechnet.

 

Zudem erhalten Eltern-Kind-Gruppen für ihre Langzeitgruppen eine jährliche Pauschalleistung zur Kompensation von Entgeltausfällen in Höhe von 6.350 €, die frei für den Träger verfügbar sind.

 

Ergebnis zu Ziffer 1

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte eine Anpassung der Förderung für den Kostenbereich HWL-Dienste tatsächlich einer Prüfung unterzogen werden. Dabei müsste jedoch berücksichtigt werden, dass in EKG´s im Regelfall geringere Einrichtungsgrößen vorhanden sind, weshalb auch die Vorgaben für die Gruppengrößen eines freien Trägers nicht erfüllt werden können. In der ursprünglichen Kostenermittlung, die der PAM-Förderung zu Grunde liegt, wurde für Einrichtungen bei freien Trägern von einer Fläche von 150 qm pro Gruppe ausgegangen, bei EKG nur von 90 qm pro Gruppe. Insoweit wäre dann bei Eltern-Kind-Gruppen von einem HWL-Bedarf von 8,4 Stunden/wöchentlich (Freier Träger 14 Stunden) auszugehen. Pro Gruppe ergäbe sich für den HWL-Dienst eine Bruttoförderung von gut 10.000 € pro Jahr, bei 34 Gruppen somit ein zusätzlicher Förderbedarf von rd. 350.000 € pro Jahr.

 

 

Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages:

 

Der Auftrag beinhaltet die Erarbeitung einer Förderrichtlinie für Waldkindergartengruppen sowie die Berücksichtigung im PAM.

 

Derzeit werden in Braunschweig zwei Waldkindergartengruppen eines Trägers als Eltern-Kind-Gruppen Mittel 2 (6 Stunden Betreuungszeit) gefördert.

 

Bei Einstufung in diese Förderkategorie erfolgte bisher keine Plausibilitätsprüfung hinsichtlich möglicherweise abweichender Kosten bei Waldkindergartengruppen. Hierzu gibt es bei der Stadt bislang keinerlei Erfahrungswerte, die herangezogen werden könnten, u.a. auch weil es kein Pendant in städtischen Kindertagesstätten gibt.

 

Im Vergleich zu einer Regelgruppe eines freien Trägers oder auch bei einer Eltern-Kind-Gruppe werden insbesondere Unterschiede bei den Kosten

 

-          des HWL-Dienstes (nur Reinigung eines Bauwagens oder einer Schutzhütte erforderlich)

-          für Wasser, Brennstoffe, Energie / Wirtschaftsbedarf, Versicherungen

-          für Instandhaltung

 

deutlich.

Um die Kosten für diese neue Förderkategorie bemessen zu können, müssten die Kostenstrukturen eines Waldkindergartens, ggfs. mit ergänzenden Optionen, definiert werden. Die Stadt wird hierzu auch bei anderen Kommunen mit Waldkindergartengruppen die dortigen Fördermodalitäten erfragen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Zu 1.:

 

Die Kosten sind nicht im Haushalt eingeplant, es werden Mehraufwendungen in Höhe von rd. 350.000 €hrlich anfallen.

 

Zu 2.:

 

Es ist mit Mehraufwendungen zu rechnen, die noch nicht im Haushalt eingeplant sind. Eine Bezifferung ist derzeit noch nicht möglich.

 

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