Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-17359-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe und Eltern-Kind-Gruppen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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01.12.2021
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Sachverhalt
Zu der Anfrage der SPD-Fraktion vom 19. November 2021 (21-17359) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Für die Zuordnung einer Einrichtung in eine der Förderkategorien für freie Träger (FT) anstatt in die Förderkategorie für Eltern-Kind-Gruppen (EKG´s) gibt es nach dem Ratsbeschluss für die Förderung von Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe und Eltern-Kind-Gruppen unterschiedliche Voraussetzungen. Einer der größten Unterschiede ist dabei die vorgegebene Gruppenstärke. Während für FT in einer Gruppe mit Kindergartenkindern mindestens 20 Kinder betreut werden müssen, werden bei Eltern-Kind-Einrichtungen bereits Gruppen mit 15 Kindern pro Gruppe gefördert.
Insoweit ist eine grundsätzliche Differenzierung weiterhin gerechtfertigt.
Eltern-Kind-Gruppen, die die höhere Gruppenstärke vorhalten, wurden in der Vergangenheit auch bereits in die Förderung für freie Träger überführt, wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben waren (keine verpflichtende Elternarbeit und eine hauptamtliche Geschäftsführung).
Zu den angesprochenen unterschiedlichen Förderanteilen im Einzelnen:
- HWL-Dienst
Bei den Verhandlungen im Jahr 2001 wurde davon ausgegangen, dass EKG´s die anfallenden Arbeiten im HWL-Bereich durch Elterndienste abdecken. Hierfür sind in der Förderung dementsprechend aktuell keine Förderanteile enthalten.
Tatsächlich dürfte sich die Situation in den Gruppen vor Ort in Bezug auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie mittlerweile verändert haben und sich die Abdeckung durch Elterndienste schwierig gestalten.
Anzumerken ist jedoch, dass auch die freien Träger keine Förderung zur Abdeckung von HWL-Leistungen erhalten, die die Essensversorgung betreffen. Diese Ausgaben sind durch ein kostendeckendes Essengeld von den Sorgeberechtigten zu tragen.
- Verwaltungskostenumlage/Geschäftsführung
Für die Einrichtungen der freien Träger wird eine Verwaltungskostenumlage zur Abdeckung der anteiligen Kosten der Geschäftsführung / des Overheads / der Verwaltung gewährt. Nach aktueller Kenntnis wird beim überwiegenden Teil der Eltern-Kind-Gruppen diese Aufgabe weiterhin durch den ehrenamtlichen Vorstand wahrgenommen, der im Regelfall durch Eltern besetzt ist. Insoweit entstehen hier keine Personalkosten. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben durch einen angestellten Geschäftsführer ist der Verwaltung nur von einem Träger bekannt, der jedoch gleichzeitig für den Teil seiner Einrichtungen, die die Vorgaben für freie Träger erfüllen, bereits eine Förderung für freie Träger erhält.
- Abgaben/Versicherungen
Hier handelt es sich um Kosten, die im Jahr 2001 auf Basis von Echtkosten verhandelt wurden. Es wird davon ausgegangen, dass auf Basis unterschiedlicher Bezugsgrößen (geringere Kinderzahlen und Raumgrößen bei EKG´s) auch weiterhin abweichende Echtkosten gegeben sind.
- Trägereigenanteil
Für die EKG´s erfolgt die Berücksichtigung eines Trägereigenanteils in gleicher Höhe wie bei den Einrichtungen der übrigen Träger mit Ausnahme der ev.-luth. Kirche und der katholischen Kirche/des Caritasverbandes und der Betriebskindertagesstätten. Dieser beträgt für Krippengruppen 3,75 %, für Kindergartengruppen 5 % des Bruttoförderbetrages.
- Anrechnung der Elternentgelte
Bei allen Trägern werden die Eltern-Entgelte nach dem Entgelttarif der Stadt Braunschweig festgesetzt und in Höhe von 98,5 % auf die Förderung angerechnet.
Zudem erhalten Eltern-Kind-Gruppen für ihre Langzeitgruppen eine jährliche Pauschalleistung zur Kompensation von Entgeltausfällen in Höhe von 6.350 €, die frei für den Träger verfügbar sind.
Zu Frage 2:
Aus Sicht der Verwaltung sollte eine Anpassung der Förderung für den Kostenbereich HWL- Dienste tatsächlich einer Prüfung unterzogen werden. Dabei müsste jedoch berücksichtigt werden, dass in EKG´s im Regelfall geringere Einrichtungsgrößen vorhanden sind, weshalb auch die Vorgaben für die Gruppengrößen eines freien Trägers nicht erfüllt werden können. In der ursprünglichen Kostenermittlung, die der PAM-Förderung zu Grunde liegt, wurde für Einrichtungen bei freien Trägern von einer Fläche von 150 qm pro Gruppe ausgegangen, bei EKG nur von 90 qm pro Gruppe.
Zu Frage 3:
Nach verwaltungsinterner Abstimmung müsste eine Änderung der Förderrichtlinien vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossen werden.
Ergänzend wird auf die DS 22-17623-01 hingewiesen.
