Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-17702-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu der Anfrage der CDU-Fraktion vom 12.01.2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.

Die verwendeten Leistungskennzahlen wurden zwecks Veranschaulichung im Zeitungsartikel verwendet. Sie stellen jedoch keine für die Verwaltung konkrete Zielmarke dar. Gleichwohl muss es der Verwaltung gelingen, den Anteil der regenerativen Energieträger zu erhöhen. Photovoltaik ist hierbei nur ein Baustein von vielen. Den Gesamtüberblick über alle Maßnahmen, die zur besseren Nutzung von regenerativen Energieträgern beisteuern, sind im IKS 2.0 hinterlegt.

Konkret können wir zudem berichten, dass die Gründung der Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG die Entwicklung der PV-Anlagen auf städtischen und privaten Flächen um ein Vielfaches beschleunigen wird. Die Gründungsversammlung ist für Februar 2022 vorgesehen, so dass von einem operativen Betrieb spätestens im 2. Quartal ausgegangen werden kann. Durch die Finanzierung von 4 Mio. EUR und ca. 500 TEUR Eigenkapitaleinlage ergeben sich Handlungsspielräume, die das rein haushalterische Budget von vormals 50 TEUR p.a. übersteigt. Genauso wie Aufdachanlagen, sind auch Freiflächenanlagen im Produktportfolio der Genossenschaft für die ersten Jahre mit 2,6 MWp (Megawatt Peak) angedacht. Die zu entnehmende Energiemenge orientiert sich je Jahr dann an der solaren Einstrahlung über Zeit. Die potentiellen Mitglieder der Genossenschaft bereiten jetzt schon Planungen vor, die zum Zeitpunkt der Gründung der Genossenschaft zusammengeführt und umgesetzt werden können.

 

Zu 2:

Zunächst gilt es, zwischen den im Zeitungsartikel erwähnten Großanlagen und „Großanlagen/Solarfarmen“ zu differenzieren.

Bei den im Zuge der Genossenschaftsgründung erwähnten Großanlagen handelt es sich um zwei mögliche Aufdachanlagen. In einer ersten Planung und Ortsbegehung wurden diese mit bis zu 200 kWp und 1 MWp evaluiert. Das Dach einer Anlage befindet sich in städtischem Besitz, das Dach der zweiten Anlage befindet sich im Besitz einer stadtnahen Gesellschaft. Die Entscheidung, das Dach zur Realisierung von Photovoltaik zu nutzen, obliegt daher nicht der Verwaltung. Wir hoffen jedoch, dass auch diese Anlage im Zuge der Genossenschaftsgründung von dieser realisiert werden kann, da bereits eigene Planungsleistungen der Verwaltung in dieses Projekt geflossen sind. Wir bitten um Verständnis, dass die Verwaltung hierzu noch keine konkreten Aussagen machen kann, solange eine vertragliche Bindung nicht besteht.

 

Zu 3:

Sowohl gewerbliche, als auch private Dachflächen werden bereits jetzt in die Ausbauplanung mit einbezogen. Relevant ist weniger die Tatsache, ob es sich um ein privates Dach oder eines einer öffentlichen Institution handelt. Viel entscheidender ist, welche Flächengröße und somit Anlagenleistung auf das Dach installiert werden kann und ob es ggf. Bündelungspotentiale zwischen verschiedenen Anlagen gibt. Hintergrund ist, dass der Ausbau über die neu ins Leben gerufene Genossenschaft effizient gestaltet werden muss, um möglichst schnell, möglichst viel Anlagenleistung und somit regenerative Energie einzuspeisen, um die städtischen Zielvorgaben zu erreichen. Diese Effizienz wird nur dann erreicht, wenn mit Großanlagen, und solchen PV-Anlagen, deren Entwicklung durch kurze Entscheidungswege und gleiche Bedingungen für in Bündelung begonnen wird. Erst nach klarer Fokussierung und Umsetzung dieser Potentiale kann in einem zweiten Schritt aus rein kapazitären Gründen auch der Eigenheimbesitzer berücksichtigt werden. In vorangegangenen Beiträgen wurde bereits angemerkt, dass die Öffnung der Genossenschaft für private Personen, für die Zeit 24 Monate nach Gründung vorgesehen ist.



 

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