Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-17665-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 07.01.2022 (22-17665) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Bei der Errichtung des Bauwerks wurden neben der Einhaltung der Niedersächsischen Bauordnung auch die Belange des Biotopschutzes, die Erlebbarkeit der Ufervegetation sowie die Nutzbarkeit und Haltbarkeit der Steganlage beachtet. Da der Steg den Nutzerinnen und Nutzern eine möglichst große optische Wahrnehmung der umgebenden Natur ermöglichen soll, wurde auf ein Geländer verzichtet.

Nach geltender Niedersächsischer Bauordnung ist es nicht erforderlich den Bohlensteg mit einem Geländer zu versehen, da die benachbarten Flächen weniger als 1 m tiefer liegen. Sicherheitsfördernd ist der neue Steg zudem ca. 30 cm breiter als sein Vorgänger. Die insgesamt größere Höhe ist dem Biotopschutz geschuldet und soll ein Betreten der Ufervegetation, die einen geschützten Lebensraum darstellt, erschweren. Sie dient darüber hinaus der Verlängerung der Lebensdauer des Bauwerks.

Die Gefahr eines unabsichtlichen Sturzes wird seitens der Verwaltung als äußerst unwahrscheinliches Szenario bewertet. Die Nutzung des Weges unterliegt aus Sicht der Verwaltung dem allgemeinen Lebensrisiko und der Selbstverantwortung der Nutzerinnen und Nutzer. Aus diesen Gründen sind seitens der Verwaltung keine weiteren Maßnahmen für die Steganlage am Moorhüttenteich geplant.

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