Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-17803
Grunddaten
- Betreff:
-
Volkshochschule Braunschweig GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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03.02.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird angewiesen folgenden Beschluss zu fassen:
Die Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrags der Volkshochschule Braunschweig GmbH gemäß der als Anlage beigefügten Neufassung wird beschlossen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es ist vorgesehen, den gesellschaftsvertraglich definierten Unternehmensgegenstand der Volkshochschule Braunschweig GmbH (VHS) zur Wahrnehmung weiterer Aufgaben zu ergänzen.
Mit Beschluss des Rates vom 24. März 2020 (DS. 19-11208-02) wurde die Verwaltung beauftragt in Braunschweig eine Antidiskriminierungsstelle (ADS) einzurichten.
Mit Beschluss des Rates vom 5. Oktober 2021 (DS. 21-16710-01) wurde der Verwaltungsauftrag zur Einrichtung einer ADS in Braunschweig vorbehaltlich einer beihilfe-, vergabe-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Prüfung auf die VHS übertragen.
Die vorstehenden Prüfungen wurden sodann durch die Geschäftsführung der VHS koordiniert und von der Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Deloitte) durchgeführt. Zur weitergehenden Prüfung steuerrechtlicher Fragestellungen wurde zudem der Steuerberater der VHS mit eingebunden. Um das Prüfergebnis des Steuerberaters der VHS bestätigen zu lassen, wurde beim Finanzamt Braunschweig eine verbindliche Auskunft beantragt.
Im Ergebnis hat die Rechtsberatung der VHS festgestellt, dass eine Übertragung der ADS auf die VHS gesellschafts- und vergaberechtlich zulässig ist, sofern entsprechende Grundlagen geschaffen werden.
Die Änderung des Gesellschaftsvertrags der VHS dient u.a. der Zuordnung der mit der Schaffung und dem Erhalt der ADS verbundenen Aufgaben zum Unternehmensgegenstand. Die entsprechende Änderung erfolgt auf Empfehlung der rechtlichen Beratung der VHS.
Neben der Änderung des Gesellschaftsvertrags der VHS wird derzeit eine sich den beihilferechtlichen Maßstäben annähernde vergaberechtliche Betrauung der VHS vorbereitet (s. DS. 22-17804). Damit soll eine vergaberechtliche Grundlage u.a. für die Übertragung der ADS geschaffen werden. Die vergaberechtliche Betrauung der VHS umfasst das bisherige Tätigkeitsfeld, sowie die anzusiedelnde ADS. Ferner wurde durch die rechtliche Beratung festgestellt, dass es bei den von der VHS erbrachten Leistungen um „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (DAI)“ handelt und diese daher keine beihilferechtliche Relevanz haben.
Weiter kann auf die Mitteilung außerhalb von Sitzungen 22-17811 „Ansiedlung der Antidiskriminierungsstelle Braunschweig bei der Volkshochschule Braunschweig GmbH“ zum aktuellen Verfahrens- und Sachstand verwiesen werden.
Die Zuständigkeit für die Änderung von Gesellschaftsverträgen obliegt der Gesellschafterversammlung.
Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der Volkshochschule Braunschweig GmbH herbeizuführen, ist ein entsprechender Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der geltenden Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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181,3 kB
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