Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-17804

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Die Betrauung der Volkhochschule Braunschweig GmbH mit Aufgaben der Erwachsenenbildung in Form des Betriebs einer Volkshochschule zur Förderung der Erwachsenenbildung nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Förderung der Erwachsenbildung (NEBG) in Braunschweig wird auf Basis des als Anlage beigefügten Betrauungstextes beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die für die Betrauung der Volkshochschule Braunschweig GmbH erforderlichen Erklärungen abzugeben.“

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Volkshochschule Braunschweig GmbH (VHS) ist die bewährte zentrale Institution der kommunalen Daseinsvorsorge im Bereich der Erwachsenenbildung in Braunschweig. Sie bietet ein breit gefächertes bedarfsgerechtes Kurs- und Seminarprogramm an Erwachsenenbildung und bildungsbezogenen Dienstleistungen.

 

Wesentliche Elemente der bildungsbezogenen Dienstleistungen sind z.B. die Berufsorientierungsberatung, Lernberatung, Bildungsberatung oder beratende Prozessbegleitung bei Existenzgründungen. Die VHS führt hierzu insbesondere Kurse, Arbeitsgemeinschaften, Vorlesungen, Einzelvorträge, Studienfahrten und individuelle Beratungsleistungen durch.

 

Der öffentliche Auftrag zur Erwachsenen- und Familienbildung hat seine rechtliche Grundlage im Niedersächsischen Gesetz zur Förderung der Erwachsenbildung („NEBG“). Die VHS nimmt diesen gesetzlichen Auftrag r die Stadt Braunschweig nach § 1 NEBG zur Förderung der Erwachsenenbildung wahr.

 

Die Betrauung der VHS erfolgt im zeitlichen Kontext der Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle (ADS). Nachdem das Thema der Antidiskriminierungsarbeit in der Stadt Braunschweig bereits seit dem Jahr 2019 im Ausschuss für Integrationsfragen mehrfach behandelt worden war, wurde die Verwaltung mit Beschluss des Rates vom 24. März 2020 (DS 19-11208-02) beauftragt, in Braunschweig eine ADS einzurichten. Mit weiterem Beschluss des Rates vom 5. Oktober 2021 (DS 21-16710-01) wurde der Verwaltungsauftrag zur Einrichtung einer ADS in Braunschweig vorbehaltlich einer gesellschafts-, steuer-, vergabe- sowie beihilferechtlichen Prüfung auf die VHS übertragen.

 

Die organisatorische Verortung der ADS bei der VHS ist auf Grund des allgemeinen Leitbilds dieser Einrichtung naheliegend. So ist die VHS ein Dienstleistungsbetrieb für Bildung, Beratung, Beschäftigung, Qualifizierung und Kultur, zu dem Personen unabhängig von ihrer sozialen Schicht, ihrem Bildungsabschluss und Alter, ihrer Religion, Weltanschauung und Staatsangehörigkeit Zugang erhalten. Sie hat das Ziel, als Bildungsanbieter Orte für Begegnung, Teilhabe und gesellschaftliche Integration zu schaffen, berücksichtigt die Belange von Frauen, Kindern und Männern gleichermaßen und fördert die Vielfalt im Sinne eines produktiven und wertschätzenden Umgangs mit religiösen und kulturellen Unterschiedlichkeiten.

 

Aus diesem Grund hat die VHS in enger Abstimmung mit der Verwaltung die konkreten rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Schaffung einer ADS durch die Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Deloitte) prüfen lassen.

 

Im Ergebnis stellte Deloitte fest, dass eine Übertragung der ADS auf die VHS gesellschaftsrechtlich und vergaberechtlich zulässig ist, sofern entsprechende Grundlagen geschaffen werden.

 

Zur weitergehenden Prüfung steuerrechtlicher Fragestellungen wurde zudem der Steuerberater der VHS eingebunden. Um das Prüfergebnis des Steuerberaters der VHS bestigen zu lassen, wurde beim Finanzamt Braunschweig eine verbindliche Auskunft beantragt.

 

Die Änderung des Gesellschaftsvertrags der VHS (DS 22-17803) dient u.a. der Zuordnung der mit der Schaffung und dem Erhalt der ADS verbundenen Aufgaben zum Unternehmensgegenstand. Die entsprechende Änderung erfolgt auf Empfehlung der rechtlichen Beratung der VHS.

 

Die vergaberechtliche Prüfung durch Deloitte ergab, dass es sinnvoll wäre, die Rechtssicherheit der Anwendung der sogenannten In-House-Privilegierung zu stärken. Dies erfolgt nunmehr durch die in der Anlage beigefügte vergaberechtliche Betrauung der VHS durch die Stadt Braunschweig, die das bisherige Tätigkeitsfeld sowie die anzusiedelnde ADS umfasst.

 

Weiterhin wurde seitens Deloitte eine Überprüfung der Finanzierung hinsichtlich der Einhaltung des EU-Beihilferechts als Teil des EU-Wettbewerbsrechts vorgenommen:

 

Diese beihilferechtliche Prüfung ergab, dass die von der VHS getätigten Dienstleistungen in die Kategorie “Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (DAI)“ fallen und somit beihilferechtlich nicht relevant sind.

 

So weist die Tätigkeit und Finanzierung von Volkshochschulen laut einer veröffentlichten Auskunft der EU-Kommission vom 09. Februar 2018 an den Freistaat Sachsen „nur vereinzelt in Ausnahmefällen“ überhaupt Beihilferelevanz auf. Solch ein Ausnahmefall ist hinsichtlich der VHS hinsichtlich ihres derzeitigen Tätigkeitsumfangs jedoch nicht gegeben. Folglich ist eine über die vorgesehene vergaberechtliche Betrauung hinausgehende, auch die Finanzierung betreffende beihilferechtliche Betrauung der VHS durch die Stadt Braunschweig nicht notwendig. Die Finanzierung der VHS soll durch die vorliegende Betrauung nicht reglementiert oder angepasst, sondern unverändert fortgesetzt werden.

 

Zum Vergleich wird angemerkt, dass eine beihilferechtliche Betrauung notwendig wird, sofern die Tätigkeiten einer Gesellschaft unter die Kategorie „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI)“ fallen und somit der sog. Freistellungsbeschluss der EU-Kommission gilt. Dies ist der Fall bei der Tochtergesellschaft VHS Arbeit und Beruf GmbH (vgl. DS 21-17358).

 

Die vergaberechtliche Betrauung erfolgt durch einseitige Erklärung der Stadt Braunschweig, durch die der hoheitliche Charakter der Betrauung unterstrichen und keine Zahlungsverpflichtung der Stadt begründet wird. Eingebunden in die Erstellung des Betrauungstextes war ebenfalls Deloitte.

 

Wesentliche Inhalte der Betrauung:

 

  • Darstellung der Rechtsgrundlagen,
  • Definition der von der VHS zu erbringenden Aufgaben der Erwachsenenbildung,
  • Unbefristete Geltungsdauer, beginnend ab Bekanntgabe sowie
  • glichkeit der vorzeitigen Beendigung der Betrauung seitens der Stadt Braunschweig auch für Einzelpflichten, wenn Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen dies erfordern oder ein wichtiger Grund vorliegt.

 

Es ist vorgesehen, den Aufsichtsrat der VHS kurzfristig über die geplante Betrauung zu unterrichten.

 

Der Rat der Stadt Braunschweig wird aktuell durch eine Mitteilung außerhalb von Sitzungen (DS 22-17811) informiert.

 

Der ausführliche Text der Betrauung ist als Anlage beigefügt.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise