Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-17630-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu der Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Braunschweig vom 07.01.2022 (DS-Nr. 22-17630) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.

 

Zu Frage 1:

Das Bebauungsplanverfahren „Jütenring“, HA 137, soll jetzt mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet werden (D-Nr. 22-17625). Ziel ist es, 2023 den Bebauungsplan zur Rechts­verbindlichkeit zu bringen und so die entsprechenden Baurechte für eine Vervollständigung des Wohnquartiers zu schaffen.

 

Zu Frage 2:

Auf Grundlage einer Rahmenplanung wurde 2013 ein europaweiter städtebaulicher Wett­bewerb für das Gesamtgebiet nördlich der Taubenstraße ausgelobt. Am 11.03.2014 beschloss der Verwaltungsausschuss, den Siegerentwurf dieses Wettbewerbes als Grundlage für die weiteren Bauleitplanverfahren zu verwenden.

 

Der städtebauliche Gesamtentwurf wurde und wird in verschiedenen Bauabschnitten umge­setzt. Der erste Bauabschnitt ist bereits größtenteils fertiggestellt und bezogen; der zweite Bauabschnitt ist aktuell in der Realisierung. Nachdem im vergangenen Jahr verschiedene Rahmenbedingungen geklärt werden konnten und damit die Grundstücksverfügbarkeit gegeben ist, plant die Verwaltung aktuell, mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungs­planverfahren „Jütenring“ den dritten Bauabschnitt des Gesamtquartiers in Angriff zu nehmen, um damit dem dringenden Bedarf an neuem, attraktivem und bezahlbarem Wohnraum in der Stadt Braunschweig nachzukommen. Zusammen entsteht hier ein hochwertiges innenstadtnahes Wohnquartier in verdichteter Bauweise mit der zentralen Grünachse des Nordangers und dem südlich des Quartiers gelegenen Nordpark. In das weitere Verfahren werden aber selbstverständlich im Sinne einer nachhaltigen Planung auch die an Bedeutung gewinnenden Belange des Klimaschutzes und der Ökologie mit einfließen.

 

Zu Frage 3:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Jütenring“ stellt einen Teilbereich des ursprünglichen Gesamtgebietes dar und beinhaltet auch Flächen der Kleingartenanlage Nordbahnhof sowie das ehemalige Bau-King-Gelände. Hier hat die Nibelungen Wohnbau GmbH als Erschließungsträgerin den überwiegenden Teil der Flächen erworben. Weitere Grundstücke sind zur Optimierung ihrer Bebaubarkeit von der NiWO mit einer Unternehmensgrupppe getauscht bzw. an diese verkauft worden.

 

Nördlich wird der Geltungsbereich um die Wodanstraße mit angrenzenden Bereichen erweitert, die für den geplanten Ausbau eines Teilabschnittes der sogenannten „Stadtstraße Nord“ zwischen Mittelweg und Bültenweg/ Bienroder Weg erforderlich sind. Für diesen Bereich existiert auch eine Vorkaufsrechtssatzung.

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