Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-17751-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Überarbeitung der Förderrichtlinien für Photovoltaikanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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zur Kenntnis
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26.01.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 14.01.2022 (Drs. 22-17751) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Da die über das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) gewährte Einspeisevergütung für erzeugten PV-Strom einer kontinuierlichen Degression unterliegt, wird die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen zunehmend von der Menge des Eigenverbrauchs bestimmt, durch den sich der verteuernde Netzbezug reduzieren lässt.
Gerade aus diesem Grund können - abhängig vom Verbrauchsverhalten - auch Ost/West-Anlagen Vorteile gegenüber Südanlagen haben, trotz insgesamt geringerer Erzeugung.
Vor diesem Hintergrund wurde die im Förderprogramm für regenerative Energien der Stadt Braunschweig bereits über mehrere Jahre praktizierte explizite Förderung von Ost/West-ausgerichteten Anlagen in 2019 eingestellt. Eine erneute Differenzierung und Bevorzugung von Ost/West-Anlagen erscheint vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll.
Eine leichte Verschattung als explizite Förderbedingung aufzunehmen ist aus Sicht der Verwaltung nicht empfehlenswert. Die Nachweisführung und Aktualität der Verschattung würde in der Abwicklung zu einem unverhältnismäßig großen Aufwand führen. Die Verschattung z. B. durch Bäume ändert sich durch den Zuwachs sowie die jahreszeitliche Belaubung. Überdies existieren am Markt Wechselrichter, die auch eine wirtschaftliche Nutzung leicht verschatteter Dachflächen verbessern.
Zu 2:
Die Förderung wurde im vergangenen Jahr auf ein System von pauschalen Beträgen umgestellt. Auf diese Weise können kleinere Anlagen bis 10kWp verhältnismäßig stärker gefördert werden, um die relativ hohen Fixkosten und wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen.
Zudem enthielt das Förderprogramm Anreize für Sonderformen, wie PV über Dachbegrünung, kombinierte Wärme/Strom-Module (PVT) und Fassadenkollektoren. Ebenfalls enthalten war ein Bonus für Mieterstromprojekte und eine Solarstromspeicherförderung.
Geprüft wird gegenwärtig noch eine Förderung für Balkon-PV-Module. Diese spezielle Förderung richtet sich an Mieter*innen ohne eigene Dächer und erschließt daher weitere Potentiale. Die Verwaltung wird noch rechtzeitig vor der Haushaltsfreigabe unter Berücksichtigung der Haushaltsbeschlüsse und der aktuellen Gesamtsituation (u. a. Förderkulisse) einen Beschlussvorschlag für eine Anpassung der Förderrichtlinie vorlegen.
I. V.
