Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-17618-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN vom 7. Januar 2022 (22-17618) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Eine Stakeholder-Konferenz war laut Mitteilung des Niedersächsischen Städtetages für den Sommer 2021 geplant. Hierbei sollten Ideen für Projekte vor Ort gesammelt werden. Allerdings handelte es sich bei dieser Information um erste Hinweise und Überlegungen. Die Stadt Braunschweig hat weder als Jugendamt noch als Schulträger im Jahr 2021 eine Einladung oder Aufforderung zur Beteiligung an einer Stakeholder-Konferenz erhalten. Es liegen keine Erkenntnisse zu Ergebnissen vor. Daher ist davon auszugehen, dass die geplante Konferenz nicht stattgefunden hat.

 

Zu Frage 2:

 

Die Schulen erhielten ein Sonderbudget durch das Land Niedersachsen, das ihnen befristet für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 zur Verfügung steht. Das erste Drittel wurde im Jahr 2021 ausgezahlt. Im Jahr 2022 folgen die weiteren zwei Drittel. Die errechneten Mittel pro Schule setzen sich aus einem Sockelbetrag und einem Kopfbetrag (65 €) pro Schülerin und Schüler zusammen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter überwacht dieses Sonderbudget eigenverantwortlich und entscheidet über den Einsatz der Mittel. Darüber hinaus können die Schulen weitere ergänzende Mittel für Programme und Angebote (z. B. Projekte zur emotional-sozialen Stärkung, Stärkung der Basiskompetenzen oder zur Leseförderung) beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung beantragen.

 

Das Bildungsbüro der Stadt Braunschweig hat zur Unterstützung der Braunschweiger Schulen im November 2021 eine Online-Bildungswerkstatt mit dem Titel „Markt der Möglichkeiten – Einsatzfelder für das Sonderbudget“ durchgeführt. Ziel war es, durch eine niedrigschwellige Vernetzung Konzepte, Angebote und Aktionen zu den Bereichen Lernrückstände und ausbleibende gesellschaftliche Beteiligung von Anbietern aus Braunschweig aufzuzeigen und einen Dialog zu ermöglichen. Zudem erhielten alle Braunschweiger Schulen vor den Herbstferien die Möglichkeit, eine durch das Bildungsbüro vorbereitete Online-Befragung bei den Schülerinnen und Schülern durchzuführen. Das Ziel der Befragung war, den Wünschen und Bedarfen von Kindern und Jugendlichen in den Bereichen „Lernförderung“ und „gesellschaftliche Teilhabe“ Raum zu geben.

 

Die zur Verfügung stehenden Mittel für außerschulische Angebote und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien sollen primär kommunalen, freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. Daneben sollen auch internationale Jugendbegegnungsmaßnahmen und Jugendberatungsangebote gefördert werden.

 

Das Land Niedersachsen hat zur Förderung entsprechender Maßnahmen 11 Richtlinien erlassen (https://soziales.niedersachsen.de/Startklar-in-die-Zukunft/aktionsprogramm-startklar-in-die-zukunft-205075.html). Zu folgenden Themen erfolgt die Beantragung durch die Stadt Braunschweig als örtliche Trägerin der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe beim Nds. Landesjugendamt:

 

-          Kinder- und Jugendfeste

-          Aufwertung und Schaffung von Jugendplätzen

-          Sprach-Camps

-          Digitalisierung Kinder- und Jugendarbeit

-          Internationale Jugendbegegnungen, Kinder- und Jugendfreizeiten, eintägige Kinder- und Jugendfreizeiten

 

Freie Träger, Jugendverbände, städtische Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Jugendförderung sind aufgerufen, Projekte zu melden, für die Zuwendungen beantragt werden können. Bisher sind noch keine Rückmeldungen eingegangen. Allerdings ist die Richtlinie zu internationalen Jugendbegegnungen, Kinder- und Jugendfreizeiten und eintägigen Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen erst kurz vor Weihnachten veröffentlicht worden.

 

r die Kinder- und Jugendfeste hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Frist zur Rückmeldung bis Ende März 2022 gesetzt. Die Antragssumme ist hier begrenzt, so dass ggf. eine Vorauswahl stattfinden muss, um ein breites Veranstaltungsspektrum zu ermöglichen.

 

Die Festlegung der Anträge für die Aufwertung und Schaffung von Kinder- und Jugendplätzen (3 x 35.000 €) erfolgt Ende Januar 2022 in der AG Spielplatzplanung in enger Abstimmung mit den planerischen Fachbereichen.

 

Im Bereich der Kindertagesstätten wurden durch das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ folgende Maßnahmen beantragt und werden teilweise bereits gefördert:

 

a)      Einstellung von zusätzlichen Fachkräften für die sprachliche Bildung in Kitas

 

Die Stadt hatr vier weitere Sprach-Kitas (Kita Alsterplatz, Kita Christian-Friedrich-Krull, Kita Gartenstadt und Kita Madamenweg) am Interessenbekundungsverfahren teilgenommen. Die entsprechenden Anträge wurden zeitgerecht gestellt, aber nicht im weiteren Antragsverfahren berücksichtigt.

 

b)      Aufholzuschuss für bestehende und neue Sprach-Kitas

 

r die acht sdtischen Kindertagesstätten, die sich bereits am Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ beteiligen wurde für die Jahre 2021 und 2022 der Aufholzuschuss beantragt und bewilligt. Die Förderung beträgt je Sprach-Kita im Jahr 2021 3.400 und im Jahr 2022 3.200 .

 

c)       Digitalisierungszuschuss für bestehende und neue Sprach-Kitas

 

r die acht sdtischen Kindertagesstätten, die sich am Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ beteiligen wurde für die Jahre 2021 und 2022 der Digitalisierungszuschuss beantragt und bewilligt. Die Förderung beträgt je Sprach-Kita pro Jahr 900 .

 

r die Sprach-Kitas der freien Träger gelten die unter a) bis c) beschriebenen Ergebnisse entsprechend.

 

Zu Frage 3:

 

Im Bereich der Schule erhofft sich die Verwaltung einen gewinnbringenden und zielgerichteten Beitrag zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie für Schülerinnen und Schüler durch das Sonderbudget sowie ergänzende Programme und Angebote des Landes. Das Sonderbudget ist vielfältig einsetzbar, sodass die Schulen entlang der individuellen Bedürfnisse ihrer Schülerschaft Angebote zur Lernförderung, zur psychosozialen Stabilisierung, zur Freizeitgestaltung, Gesundheitsförderung oder zur gesellschaftlichen Beteiligung umsetzen können.

 

Auch im Bereich der außerschulischen Jugendarbeit werden unterschiedliche Effekte erwartet. Besonders die Reaktivierung der sozialen Kompetenzen, Ermöglichung von Begegnungen und das Erleben von Gemeinschaftsgefühl sollen gefördert werden. Insgesamt geht es um Unterstützung zum Ausgleich der Folgen der Corona-Pandemie, sozialer Benachteiligungen und individueller Beeinträchtigungen.

 

Für die acht städtischen Kindertagesstätten im Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ wurden von dem Digitalisierungszuschuss für jede Sprach-Kita ein Notebook inkl. der Software Metacom für die dortige Sprachfachkraft beschafft. Mit der nunmehr verbesserten digitalen Ausstattung konnte eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen vor Ort erzielt werden.
 

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