Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-17595

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Dem Haushaltsplanentwurf 2022 wird unter Berücksichtigung der sich aus den

Anlagen 1 - 4 ergebenden Beratungsergebnisse zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Grundlage des von der Verwaltung vorgelegten Haushaltsplanentwurfs 2022 haben die

Fraktionen und Stadtbezirksräte Anfragen und Anregungen sowie finanzwirksame und

finanzunwirksame Änderungsanträge gestellt. Parallel dazu hat die Verwaltung zwingend erforderliche Ansatzkorrekturen ermittelt.

 

Zur Beschlussfassung sind die in die Zuständigkeit des Schulausschusses fallenden Angelegenheiten wie folgt zusammengefasst:

 

Politische Anträge

 

Anlage 1: Anfragen und Anregungen der Fraktionen und Stadtbezirksräte

 

Anlage 2: Finanzwirksame Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte
                (einschließlich Stellenplananträge)

 

Anlage 3: Finanzunwirksame Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte

 

 

Verwaltungsanträge

 

Anlage 4: Finanzwirksame Ansatzveränderungen der Verwaltung


 

Die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung haben Änderungen der Produkterträge und -aufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind die Auswirkungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat ermittelbar. Die Darstellung der endgültigen Produkt-Planbeträge erfolgt daher erst mit der Endausfertigung des Haushaltsplans 2022.

 

Zum Jahresabschluss 2020 sind für den Fachbereich Schule Haushaltsreste von

7,1 Mio. € in das Haushaltsjahr 2021 übertragen worden. Für das Haushaltsjahr 2021 und die Haushaltsjahre 2022 - 2025 wird gegenwärtig von einem konstanten Bestand an Haushaltsresten von maximal 6,5 Mio. € ausgegangen.

 

 

Der Haushaltsplanentwurf 2022 beinhaltet diese Planung. Insgesamt wird ein stadtweiter Haushaltsresteaufbau bis Ende 2025 um 32,3 Mio. € erwartet.

 

Die endgültige Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2022 ist am 29. März 2022 im Rat vorgesehen.
 

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