Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-17714-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 13.01.2022 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.: Im Rahmen der ausgeschriebenen Konzession für den Betrieb von E-Ladesäulen im Stadtgebiet sind sowohl AC-Ladepunkte bis 22 KW (AC = Wechselstrom, entspricht Langsamladen) als auch DC-Ladepunkte bis 50 KW (DC = Gleichstrom, entspricht Schnellladen) im öffentlichen Straßenraum vorgesehen. Sogenannte Schnellladeparks, in denen auch Ladepunkte mit höheren Nennleistungen bis zu 300 KW vorhandenen sein können, entsprechen von ihrer Art eher Tankstellen und sind aufgrund ihres Aufbaus und des Betriebes auf Flächen außerhalb des öffentlichen Raumes, somit durch private Dritte, aufzubauen.

 

Um den zukünftigen Ladebedarf von E-Fahrzeugen auf Mittel- und Langstreckenfahrten zu decken, hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Errichtung und den Betrieb eines deutschlandweiten Schnellladenetzes, das sog. Deutschlandnetz, ausgeschrieben. Für den Bereich der Stadt Braunschweig hat das BMDV drei Suchräumen definiert, an denen Standorte mit 8 bzw. 12 Schnellladepunkten realisiert werden sollen. Diese liegen in den Bereichen Kreuz Ölper, Kreuz Süd und Berliner Straße/Messeweg. Diese Vorauswahl schließt andere Standorte und andere Betreiber nicht aus.

 

Zu 2.: Im Rahmen der städtischen Konzessionsausschreibung wurde der Bedarf an Ladepunkten und Ladekapazität im öffentlichen Straßenraum innerhalb der Stadt Braunschweig ermittelt und nicht für den überregionalen Durchgangsverkehr auf der A2, A36 oder A39. Die Ermittlung des Bedarfs an Ladeparks für diese Verkehre erfolgte durch das BMDV im Rahmen des Deutschlandnetzes. 

 

Zu 3.: Nein, da die Schnelladeparks durch das BMDV ausgeschrieben werden ist das Ministerium erster Ansprechpartner der Betreiber und nicht die jeweilige Kommune.

 


 

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