Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-17717-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 13.01.2022 wird wie folgt Stellung genommen:

 

 

Zu 1.:

Die städtische Tiefgarage Magni ist seit September 2013 bereits 24 Stunden am Tag geöffnet.

 

Von 22:00 Uhr - 07:00 Uhr ist allerdings kein Personal in der Garage und die Rolltore an der Ein- und Ausfahrt sind geschlossen. Daher ist die Voraussetzung für die Nutzung nach 22:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ein gültiges Parkticket:

 

Für Anwohner und Vielparker wird seit 2013 vom Pächter eine aufladbare Parkkarte („Goldkarte“) angeboten, mit der Ein- und Ausfahrt rund um die Uhr möglich sind.

 

Für Kurzzeitparker, die nach 22:00 Uhr ihr Auto aus der Garage fahren wollen, gibt es einen 24-Stunden-Eingang, welcher sich mit dem gewöhnlichen Kurzzeitparkerticket öffnen lässt.

 

Dafür wurden seinerzeit 60.000 Euro Haushaltsmittel in die Schrankenanlagen investiert, um den Kunden den gewünschten Zugang nach 22:00 Uhr (ohne Personal) zu ermöglichen. Eine zusätzliche Bereitstellung von Personal in der Tiefgarage zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr würde sich nicht refinanzieren. Es gibt für technisch bedingte Notfälle oder bei Verlust des Kurzzeitparktickets eine Notrufnummer des Parkhausbetreibers, die aufgrund einer Aufschaltung auf die Technik aus der Ferne Abhilfe schaffen kann.

 

Die Ausweitung wurde von Nutzern angenommen, vor allem von Theaterbesuchern wird der 24-Stunden-Eingang regelmäßig genutzt. Ebenso wird nach Darstellung des Betreibers von Anwohnern die aufladbare Parkkarte oder die Anmietung eines Anwohner-Stellplatzes in der Tiefgarage angenommen.

 

Damit ist die Nutzungsmöglichkeit der Tiefgarage nachts und an Wochenenden grundsätzlich gegeben. Allerdings trägt die derzeitige Regelung nur in sehr geringem Maße dazu bei, dass die Tiefgarage das Magniviertel auch in den Abendstunden wesentlich vom Motorisierten Individualverkehr der zahlreichen Besucherinnen und Besucher der Gastronomie entlastet.

 

 

Zu 2.:

Bei den Tiefgaragen handelt es sich um einen Betrieb gewerblicher Art. Ziel des Parkhausbetreibers und der Stadt als Eigentümerin war es, durch die 2013 erfolgte Erweiterung der Öffnungszeiten höhere Einnahmen zu generieren. Dies wurde erreicht.

 

Allerdings wurde eine konsequente Verlagerung des ruhenden Verkehrs aus dem Magniviertel in die Tiefgarage, insbesondere abends und nachts, durch diese Maßnahme noch nicht erreicht. Dies ist aber eine wesentliche Voraussetzung für ein neues Verkehrs- und Erschließungskonzept und eine weitere Stärkung des sensiblen hochwertigen Stadtraums Magniviertel. Die bereits bestehende 24-Stunden-Öffnung der Tiefgarage ist dafür eine wichtige, aber noch nicht ausreichende und bisher wenig bekannte Grundlage.

 

Perspektivisch ist ein weitergehendes Angebot erforderlich, um eine umfassende Verlagerung des ruhenden Verkehrs in die Tiefgarage erreichen zu können. Dieses Angebot muss niederschwellig sein, also ohne vorher eine besondere Kundenkarte buchen zu müssen. Für die objektive und subjektive Sicherheit der Nutzenden ist eine personelle Besetzung mindestens bis 24 Uhr, möglichst darüber hinaus, erforderlich.  Der Verwaltung ist bewusst, dass ein solches Angebot  in der Einführungsphase ohne parallele Restriktionen beim Parken im Straßenraum zunächst voraussichtlich nicht kostendeckend sein wird. Dem stehen aber die dadurch entstehenden stadträumliche Entwicklungs- und Verbesserungspotentiale entgegen.

 

Eine gute, ausgewogene Gesamtlösung zu erreichen ist eines der Ziele der Mobilitätsplanungen für das Magniviertel und die gesamte Innenstadt. Die Verwaltung beabsichtigt im Rahmen der Aufstellung des Mobilitätsentwicklungsplans ein Verkehrs- und Erschließungskonzept für das Magniviertel zu erarbeiten.

 


 

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