Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-17652-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.01.2022 (22-17652) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Vorbemerkung: In der Sachverhaltsdarstellung sowie mit den Fragen wird suggeriert, es gäbe in Braunschweig kein umfassendes Konzept für den Winterdienst, insbesondere auf Geh- und Radwegen. Dies ist nichtzutreffend. Es gibt bereits seit rund einem Jahrzehnt ein solches Konzept, das unter anderem inhaltlich in der zweiten Klarstellungsvereinbarung und vierten Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag über die Durchführung von Aufgaben der Straßenreinigung und des Winterdienstes (Leistungsvertrag I) vom 13. Dezember 2011 zwischen der Stadt und dem Unternehmen ALBA, nach vorheriger Beratung und Beschlussfassung in den zuständigen politischen Gremien, konkretisiert worden ist. Der an ALBA beauftragte Radwegewinterdienst bspw. ist in diesen Vereinbarungen bereits priorisiert (Prioritäten 1, 1b, 2 und 3). Bisher wurden 35 Radwegekilometer in der Priorität 1 winterdienstlich genauso behandelt wie die Hauptverkehrsstraßen, also innerhalb von acht Stunden schwarz geräumt, allerdings ohne Einsatz von abstumpfenden Streustoffen oder Streustoffen mit Auftauwirkung (Salz/Salzlauge).   

 

Dies vorangestellt nimmt die Verwaltung zu der Anfrage wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1.:

Die Verwaltung hat nunmehr im Lichte des Ratsbeschlusses „Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“ - Braunschweigs Weg für einen besseren Radverkehr“ in den vergangenen Monaten ein erstes Konzept für einen optimierten Radwegewinterdienst erarbeitet, das vorsieht, ab Anfang Februar bei Schneefällen statt bisher 35 Radwegekilometer rund 100 Radwegekilometer im Stadtgebiet der Priorität 1 zuzuordnen und somit zu einer deutlichen Ausweitung der Radwegstrecken zu kommen, die winterdienstlich genauso behandelt werden wie die Hauptstraßen der 1. Priorität im Fahrbahnwinterdienst.

 

Da diese zusätzlichen Leistungen finanziell nicht im vertraglich vereinbarten Grundentgelt von ALBA enthalten sind, hat ALBA ein entsprechendes Angebot vorgelegt, das sich zurzeit in der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt befindet. Es wird davon ausgegangen, dass voraussichtlich Anfang der kommenden Woche ALBA beauftragt werden kann und dann bei einem Wintereinbruch ad hoc den deutlich erweiterten Leistungsumfang im Rahmen der Abarbeitung von 10 statt bisher 4 Räumplänen auf Radwegen realisieren könnte.

 

r den Winter 2022/2023 wird angestrebt, alle parallel zu Hauptverkehrsstraßen verlaufenden Radwege mit einer Gesamtstreckenlänge von 119 Kilometern dauerhaft der Priorität 1 zuzuordnen. Aktuell kann das nach der Beauftragung von ALBA bereits für rund 85 % aller der zukünftig der Priorität 1 zuzuordnenden Radwege sichergestellt werden.

 

Inwieweit ab dem Winter 2022/2023 Streustoffe mit Auftauwirkung bei der winterdienstlichen Behandlung von Radwegen zum Einsatz kommen sollten, wird verwaltungsseitig noch weitergehend zu erörtern sein.

 

Ein umfassendes Maßnahmenkonzept für den verbesserten Radwegewinterdienst, das gemäß dem zugrundeliegenden Ratsbeschluss spätestens bis Mitte des Jahres 2023 vorliegen sollte, wird voraussichtlich im Verlauf/Ende des II. Quartals 2022 den politischen Gremien zur Erörterung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Seit dem Herbst letzten Jahres arbeitet die Verwaltung zudem intensiv nach dem in seiner Intensität außergewöhnlichen Wintereinbruch im Februar 2021 gemeinsam mit einer Reihe weiterer Braunschweiger Winterdienstakteuren wie bspw. der Verkehrs-GmbH an einer Optimierung des bestehenden Winterdienstkonzeptes. Dies umfasst auch den Bereich der Gehwege (städtische Grundstücke und Privatgrundstücke) sowie bspw. der ÖPNV-Haltestellen.

 

Sowohl dieser Themenkomplex als auch der Radwegewinterdienst werden parallel bearbeitet. Die Ergebnisse fließen in das bereits erwähnte umfassende Maßnahmenkonzept ein.

 

Weitere Ergänzungen bei den Radwegen im Zuge der fortschreitenden Erarbeitung eines Mobilitätsentwicklungsplanes sollen ab dem Jahr 2023 folgen.

 

Zu Frage 2.:

Der Winterdienst auf 84 Kilometern Radwegen an Hauptstraßen, die ab dem Winter 2022/2023 zusätzlich der Priorität 1 zugeordnet werden sollen, würde, sollte er dauerhaft beauftragt werden, pro Jahr zu einer finanziellen Mehrbelastung von grob geschätzt ca. 60.000 €hren, wobei es sich hierbei fast ausschließlich um zusätzliche Sachkosten handeln würde. Personalkosten würden in keiner nennenswerten Höhe anfallen, da ALBA für den Radwegewinterdienst Personal aus der Straßenreinigung einsetzt und dieser Aufwand bereits über das vertraglich vereinbarte Grundentgelt abgegolten wird.

 

Zu Frage 3.:

Da in den Wintern vor 2022 ein eher milder Witterungsverlauf zu verzeichnen war und insbesondere im Fahrbahnwinterdienst keine Defizite bei der Leistungserbringung von ALBA erkennbar waren, gibt es aus Sicht der Verwaltung keinen Anlass, beim reinen Fahrbahnwinterdienst zusätzlich zu den bereits vertraglich über die eingangs erwähnten Vereinbarungsinhalte hinaus relevante zusätzliche Maßnahmen in Erwägung zu ziehen.

 

Um zukünftig für außergewöhnliche bzw. extreme Niederschlagsereignisse von bis zu 40 cm Neuschnee innerhalb von zwei Tagen, die in den vergangenen Jahrzehnten in Braunschweig und der Region äerst selten bis gar nicht aufgetreten sind, in Zukunft noch besser gewappnet zu sein, arbeitet die Verwaltung, wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, an einer weiteren Optimierung in der Leistungserbringung aller Winterdienstakteure, auf die die Stadt Einfluss hat.

 

Darüber hinaus wird seit Jahren seitens der Stadt durch Infoflyer, die bspw. alle zwei bis drei Jahre den jährlichen Grundsteuerbescheiden beigelegt werden, Pressemitteilungen und Veröffentlichungen auf der Internetseite der Stadt eine offensive Informationspolitik hinsichtlich der Räum- und Streupflichten betrieben. Ergänzend finden in den Fällen, in denen nach Schneefällen Minustemperaturen über mehrere Tage auftreten, durch Beschäftigte von ALBA Kontrollen statt, die ggf. in der Einleitung von Ordnungswidrigkeiten-Verfahren münden. Beschäftigte des Fachbereiches Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit unterstützen diese Kontrolltätigkeiten im Bedarfsfall zusätzlich.

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