Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-17534-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimawirkungsprüfung (Klimatische Auswirkung von Beschlüssen transparent darstellen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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21.01.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Hintergrund: Klimawirkungsprüfung (KWP)
Um dem besonderen Stellenwert des Klimaschutzes Rechnung zu tragen, beschließen immer mehr Kommunen, die Auswirkungen ihrer Entscheidungen auf das Klima zu berücksichtigen und Lösungen zu bevorzugen, die sich positiv auf den Klimaschutz auswirken. Einen wesentlichen Schritt dazu stellt die sog. „Klimawirkungsprüfung“ von Beschlüssen dar, auch „Klimarelevanzprüfung“ oder „Klima-Check“ genannt. Im Ergebnis handelt es sich um eine Einschätzung, ob und ggf. wie sich der angestrebte Beschluss auf die Treibhausgasemissionen auswirkt: positiv (= Senkung), negativ (= Steigerung) oder neutral/nicht relevant. Das Ergebnis wird durch ein Kreuz auf den entsprechend gestalteten Beschlussvorlagen eingetragen und um eine Erläuterung ergänzt. Im Falle negativer Auswirkungen sind alternative Handlungsoptionen zu erwägen. Wesentliches Ziel der KWP ist es, die Auswirkungen von Beschlüssen auf das Klima bewusst und sichtbar zu machen und letztlich negative Auswirkungen möglichst zu verhindern oder zumindest zu vermindern.
Hintergrund: KWP in Braunschweig
Der Rat der Stadt Braunschweig hat mit dem Ratsbeschluss vom 14.07.2020 (Antrag „Klimatische Auswirkung von Beschlüssen transparent darstellen“ Drs. 20-13805, Änderungsantrag zu Drs. 20-13706) die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, bei welchen Vorlagen die Darstellung der klimatischen Auswirkung von Beschlüssen des Rates sinnvoll und praktikabel ist. Im Januar 2021 hat die Verwaltung ein erstes Konzept vorgelegt (Drs. 20-15005). Dieses sieht vor, zunächst Erfahrungen mit den besonders relevanten Themenfeldern Energie/Gebäude sowie Verkehr/Mobilität zu sammeln. Es wurde angekündigt, die beteiligten Organisationseinheiten einzubinden und praktikable Prüfroutinen zu entwickeln.
Erläuterungen zur Frage „Wie lange wird es noch dauern, bis das Konzept 'Klimatische Auswirkung von Beschlüssen transparent darstellen' den Ratsgremien vorgestellt wird?“
Die Personaldecke im Klimaschutz war 2021 sehr knapp und lag zeitweise bei nur 1,5 Stellen. Mit der nochmals deutlich ambitionierteren Zielsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzepts 2.0 (IKSK 2.0), die vom Rat am 05.10.2021 beschlossen wurde, entstand ein erheblicher zusätzlicher Aufwand zur Erstellung eines neuen Klimaschutzszenarios und zur Anpassung des Konzeptes.
Um diese vordringliche Aufgabe umzusetzen, wird die Arbeitsleistung gebündelt in das IKSK 2.0 gesteckt, sodass bei gleichzeitiger Erfüllung der ebenfalls prioritären Aufgaben, wie etwa der Stellungnahmen zur Bauleitplanungen, andere Projekte nur untergeordnet bearbeitet werden können.
Mit den neuen Stellen im Klimaschutz, deren Ausschreibung erfolgt ist und deren Auswahlverfahren derzeit vorbereitet wird, ist eine deutliche Verbesserung der Personalsituation etwa ab Mitte des Jahres 2022 absehbar.
Ein wesentliches Nadelöhr bei der Einführung der KWP ist ein Tool zur Quantifizierung von Treibhausgas-Emissionen, mit dem Varianten verglichen werden können. Da viele Kommunen vor demselben Problem stehen, entwickelt das Institut für systemische Energieberatung an der Hochschule Landshut derzeit ein Tool für eben diesen Zweck, sodass es effizient und sinnvoll ist, auf dessen Veröffentlichung zu warten, zumal es explizit für die Darstellung in politischen Gremien konzipiert werden soll und auch eine Abschätzung von Kosten beinhalten wird. Die Verwaltung hat zu den Entwicklern Kontakt aufgenommen und die Zusage, eine Vorversion zum Testen im ersten Quartal 2022 vorab zur Verfügung gestellt zu bekommen. Öffentlich zugänglich und einsatzbereit soll das Tool nach gegenwärtigen Aussagen frühestens Mitte 2022 sein. Insgesamt ist also im Laufe der zweiten Jahreshälfte mit einem überarbeiteten KWP-Konzept mit Berechnungsverfahren zu rechnen.
Weitere Erläuterungen zum Sachstand und Anmerkungen
Es ist der Verwaltung ein Anliegen darauf hinzuweisen, dass auch, wenn eine offizielle Einführung einer KWP noch aussteht, gleichwohl engagiert an dem Prozess klimafreundlicherer Entscheidungen gearbeitet wird. So fanden im Jahr 2021 drei Workshops mit insgesamt 9 Fachbereichen bzw. Referaten statt. Dabei wurde über die Hintergründe und Grundsätze der KWP informiert und über das Vorgehen, auch anhand von Beschlussbeispielen, diskutiert. Neben konkreten Anregungen ergab sich die grundsätzliche Bestätigung des bisher angedachten Vorgehens und sehr wesentlich: der Anstoß wichtiger Fragen und notwendiger Veränderungen.
Manche Kommunen führen unverzüglich ein Ankreuzsystem in Beschlussvorlagen ein, erreichen damit jedoch sehr wenig Lenkungswirkung hin zu klimagerechteren Entscheidungen. Die Verwaltung der Stadt Braunschweig geht bewusst einen anderen Weg, beschäftigt sich vorab mit Details und nutzt die Diskussionen zur KWP, um grundsätzliche Hemmnisse zu identifizieren. So lassen im städtischen Hochbau die derzeitigen Steuerungsverfahren und Qualitätsstandards klimafreundlichere Bauvarianten kaum zu. Auch die Definition von Wirtschaftlichkeit (Stichwort: Lebenszykluskosten) bedarf aus Klimaschutzsicht einer veränderten Betrachtung. Die Einführung einer KWP ist als Prozess zu verstehen, der sukzessive zu veränderten Abläufen und Strukturen führt. Nur so können in der Stadt Braunschweig gute Voraussetzungen geschaffen werden auf dem Weg zu einer frühestmöglichen Klimaneutralität.
