Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-17599-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer Aussichtsplattform am Bullenteich
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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21.01.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.01.2022 (22-17599) wird wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung: Der in Rede stehende Aussichtsturm ist nicht auf dem Gelände des Bullenteiches, das aus wasserrechtlicher als auch naturschutzfachlicher Sicht als besonders schutzwürdig eingestuft wird, sondern auf dem Gelände des Schul- und Bürgergartens geplant. Bedauerlicherweise ist der Text der Überschrift des PSP-Elementes mit „FB 67:HSG/ Bullenteich/Err. Aussichtsp.-Die Finanzmittel stehen für die Errichtung einer Aussichtsplattform am Rande des Hauptschulgartens zur Verfügung“ möglicherweise etwas missdeutlich formuliert und erweckt den Eindruck, der Aussichtsturm sollte auf dem Gelände des Bullenteiches errichtet werden.
Zu Frage 1:
Der Aussichtsturm soll sich in seiner Gestaltung an der neuen Aussichtsplattform im Westpark (Miscanthus-Labyrinth) orientieren. Die Bauhöhe soll ca. 13 m anstatt 8 m wie im Westpark betragen, um einen guten Überblick über das landschaftliche Gesamtareal zu gewissen. Mit dem Planungsprozess wird im Februar begonnen. Im Rahmen dieses Prozesses wird der konkrete Standort im Garten definiert. Der Turmentwurf soll sich an den für den Westpark anlehnen. Standort- und Entwurfsvorschlag soll dann im Frühjahr dem Umwelt- und Grünflächenausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt und nachfolgend, ein positives Votum vor-ausgesetzt, mit den Vorbereitungen für die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach Freigabe des Haushaltes 2022 begonnen werden. Parallel wird ein Bauantrag vorbereitet. Mit dem Bau des Turmes könnte nach dieser Zeitschiene voraussichtlich im Herbst 2022 begonnen werden.
Zu Frage 2:
In das Bullenteichgelände wird nicht eingegriffen.
Erhebliche Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes im Schul- und Bürgergarten und/oder dessen Umgebung sind durch eine entsprechende Standortwohl für den Turm nicht zu erwarten.
Zu Frage 3:
Ein Verzicht auf die Maßnahme hätte keine finanziellen Einbußen für den städtischen Haushalt zur Folge.
Der Stadtbezirksrat 330 Nordstadt-Schunteraue erhält diese Stellungnahme als Mitteilung ebenfalls für seine Sitzung am 20.01.2022.
