Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-17275-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorrangschaltung am Rudolfplatz?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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25.01.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat Westliches Ringgebiet vom 11.11.2021 [21-17275] wird wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung:
Im Rahmen des Forschungsprojektes „SIRENE“ wurden die Möglichkeiten und das Potential einer Verkehrsbeeinflussung im Stadtgebiet Braunschweig zur schnelleren und sichereren Erreichung von Einsatzstellen durch die Feuerwehr und den Rettungsdienst untersucht. Dabei wurde das Ziel verfolgt, dass die Einsatzfahrzeuge auf Routen mit möglichst wenig Verkehr zu den Einsatzstellen gelotst werden und gleichzeitig die auf dem Weg befindlichen Ampeln zum richtigen Zeitpunkt eine „grüne Welle“ für die Einsatzfahrzeuge schaffen. Im Rahmen dieses Forschungsprojektes erfolgte die Entwicklung einer neuen Form der „Blaulicht-Vorrangschaltung“ für Lichtsignalanlagen (LSA).
Hierzu wurde ein Testkorridor umgesetzt, der sich zum einen vom Rudolfplatz über den westlichen Ring bis zur Autobahnauffahrt „Weststadt“ erstreckt sowie die Hildesheimer Straße vom Rudolfplatz bis zur Autobahnauffahrt „Lehndorf“ beinhaltet.
Dies vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Ja, eine Vorrangschaltung am Rudolfplatz ist möglich und bereits implementiert. Das System konnte erfolgreich an allen Lichtsignalanlagen im Testfeld bei Testfahrten erprobt werden und befindet sich seit dem 01.10.2021 in einem Dauerbetrieb zur Langzeitevaluation. Während dieses Zeitraums gab es eine Vielzahl erfolgreicher Priorisierungen, insgesamt lag die Verfügbarkeit des Systems (Verhältnis von priorisierten Fahrten zu nicht-priorisierten Fahrten) bei ca. 25%. Die Gründe für die geringe Verfügbarkeit liegen dabei nicht am System selbst, sondern am Forschungscharakter des Systems. Die Betreuung der rückwärtigen technischen Infrastruktur liegt beim DLR, eine 24-stündige Systemüberwachung ist hier schlichtweg nicht möglich. Dadurch kam es im Testbetrieb mehrfach zu mehrtägigen Abschaltungen des Systems. Hierfür laufen bereits entsprechende Gespräche, um das SIRENE-System in einen operativen Betrieb mit deutlich höherer Verfügbarkeit überführen zu können.
Des Weiteren waren die LSA-Vorrangschaltungen vom Rudolfplatz bis zur Autobahnauffahrt „Lehndorf“ bislang nicht aktiviert, damit die möglichen Auswirkungen auf den Verkehr in der ersten Testphase gering bleiben. Mittlerweile sind die Auswirkungen auf den Verkehr hinreichend beobachtet und als gering eingeschätzt worden. Somit können auch diese Vorrangschaltungen zeitnah aktiviert werden. Ausnahme ist hier die Fußgängerbedarfsampel am Ringgleis, da die nötige Infrastruktur bislang noch nicht verbaut wurde. Ebenso ist die LSA nördlich des Rudolfplatzes (Diesterwegstraße) eine eigenständige LSA und bislang noch nicht im Testfeld enthalten.
Allerdings gilt es zu beachten, dass bislang nur die Fahrzeuge des Löschzugs der Hauptfeuerwache mit den notwendigen Geräten ausgestattet sind. Andere Fahrzeuge (z. B. vom Rettungsdienst oder der Polizei) können nicht bevorrechtigt werden. Zukünftig werden zwar weitere Fahrzeuge mit der Technik ausgestattet, eine 100%-Abdeckung wird es jedoch nicht geben.
Durch die Einrichtung des Testkorridors mit einer LSA-Vorrangschaltung sieht die Verwaltung bereits eine merkliche Verbesserung der Alarmfahrten ohne Martinshorn aufgrund der geschalteten „grünen Welle“ für den Bereich Feuerwehr. Allerdings obliegt die Entscheidung zur Nutzung des Martinshorns bei grüner Ampel in jedem Einzelfall dem Fahrzeugführer. Weiterhin dürfen die Einsatzmittel nur mit Blaulicht und Martinshorn die nach Straßenverkehrsrecht eingeräumten Wegerechte wahrnehmen. Hierbei ist, unter besonderer Berücksichtigung der sonstigen Verkehrsteilnehmer, auch das Recht verbunden, rote Ampeln zu passieren. Durch den noch nicht realisierten operativen Betrieb kommt es daher auch weiterhin noch zu Fällen der Nutzung des Martinshorns, hier insbesondere des Rettungsdienstes und der Polizei. Die Verwaltung erwartet für den Bereich Feuerwehr nach Überführung des Systems in einen operativen Betrieb und der zeitnahen Aktivierung der zweiten LSA-Vorrangschaltung eine weitere Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner.
