Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-17527-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu dem Antrag der BIBS-Fraktion, der CDU-Fraktion und des Herrn Zimmer (FDP) im Stadtbezirksrat 112 vom 22.12.2021 (DS 21-17527) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Mit der Situation der Kindertagesbetreuung im Bereich Waggum, Bevenrode, Bienrode hat sich der Jugendhilfeausschuss in der Vergangenheit und aktuell bereits mehrfach insbesondere auch auf Anregungen aus dem Stadtbezirksrat - auseinandergesetzt (DS 21-16481, DS 21-16481-01). Auch Anfragen aus dem Stadtbezirksrat wurden bereits beantwortet (s. auch DS 18-09416, DS 21-17044, DS 21-17200).

 

Nach eingehender Prüfung der Bedarfssituation wurde im Ergebnis der Einschätzung der Verwaltung gefolgt, dass die Schaffung von U3-Betreuungsplätzen in den Ortsteilen Waggum und Bevenrode aktuell keine Priorität hat. Die Begründung für diese Einschätzung liegt vor allem in der vergleichsweise guten Platz- und Angebotssituation in der Gesamtbetrachtung der Ortsteile, die auch dem aktuellen Kita-Kompass der Angebotsübersicht zum Kindergartenjahr 2021/2022 entnommen werden kann.

 

Sowohl die aktuelle Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung 2021/2022 bis 2025/2026 (DS 20-113154) als auch der Kita-Kompass (aktuell Kita-Kompass 2021/2022, DS 21-16688) entsprechen den Anforderungen des Achten Sozialgesetzbuches (SBB VIII) und des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG). Die Bedarfsplanung wird regelmäßig fortgeschrieben und an sich verändernde Bedarfe angepasst.

 

r die Erreichbarkeit eines Betreuungsplatzes gilt in der Rechtsprechung weiterhin eine Entfernung von 5 km zum Wohnort oder eine Fahrtzeit von rd. 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln als zumutbar. Diese Kriterien gelten für alle Wohnlagen gleichermaßen. Eine Differenzierung zwischen innerstädtischer und peripherer Lage ist nicht vorgesehen und findet auch rechtlich keine Grundlage. Eine Benachteiligung peripherer Lagen ist weiterhin nicht gegeben.

 

Wie bereits mehrfach geschildert, umfassen gerade die im nördlichen Teil des Stadtbezirks 112 Wabe-Schunter-Beberbach und die im benachbarten Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue gelegenen Betreuungsangebote im Bereich Schunteraue/Kralenriede mit stadtweit bester Versorgungssituation das Angebot der wohnortnahen Betreuung.

 

Bei der gewünschten Betrachtungsweisessten dort bestehende Kapazitäten konsequenter Weise abgebaut und in geringer Entfernung wiederaufgebaut werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit müssten Eltern dann auch grundsätzlich angehalten werden, stets das chstgelegene Betreuungsangebot zu wählen, was wiederum dem rechtlich verankerten Wunsch- und Wahlrecht des SGB VIII und NKiTaG widerspricht.

 

Bei der Voranmeldung über den Kita-Finder können Eltern stadtweit nach den für sie individuell wichtigen Kriterien (z.B. Betreuungszeit, Konzept, Lage, Arbeitsweg, Träger) verschiedene Einrichtungen priorisieren und sowohl Angebote in Kindertagesstätten, als auch der Kindertagespflege nutzen.

 

Bei der Kita-Platzvermittlung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie sind aus den betreffenden Stadtteilen auch weiterhin keine unversorgt vorangemeldeten Kinder bekannt.

 

Aus oben beschriebenen Gründen ist keine Anpassung der Bedarfsplanung und Priorisierung einer Platzausweitung in Waggum und Bevenrode vorgesehen.
 

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