Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-17731-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Betreuungsplätze U3 im Bereich Waggum und Bevenrode
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Albinus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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26.01.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Stellungnahme zur Anfrage der BIBS-Fraktion im Stadtbezirksrat 112 vom 12.01.2022:
Zu Frage 1:
Die Bereitstellung der konkret benötigten Betreuungsplätze erfolgt unter Berücksichtigung sachgerechter Aufnahmekriterien stadtweit und somit auch für die benannten Bedarfe im Rahmen der dezentralen Platzvergabe durch die Kindertagesstätten bzw. deren Träger sowie durch Tagespflegepersonen.
Zur Berücksichtigung bei der Platzvergabe in Kindertagesstätten ist eine Voranmeldung im Kita-Finder erforderlich. Beratung und Unterstützung bietet die Kita-Platzvermittlung im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie an. Die Platzvergabe für das jeweils im August/September startende Kita-Jahr beginnt Mitte März des entsprechenden Jahres.
Plätze in der Kindertagespflege werden durch die Kindertagespflegepersonen vergeben und fortlaufend über das zentrale Familien-Service-Büro für Kindertagespflege „Das FamS“ vermittelt.
Zu Frage 2:
Wie bereits in der Stellungnahme zur DS 21-16481 zur Frage bevorzugter Maßnahmen im Stadtbezirk 112 beantwortet, gilt auch in Bezug auf eine bevorzugte Prüfung einer Containerlösung auf städtischem Gelände, dass diese unweigerlich zu Verzögerungen anderer Vorhaben führt und aufgrund der weiterhin begrenzten Kapazitäten und vergleichsweise guten Versorgungssituation im Nordosten Braunschweigs aus Sicht der Verwaltung nicht angezeigt ist.
Zu Frage 3:
Bei der Auswahl eines geeigneten und zu vermietenden Objektes sind die selbständigen Kindertagespflegepersonen frei in ihrer Entscheidung.
Als Vermieter kämen die Wohnbaugesellschaften, die Privateigentümer und ebenso die Stadt Braunschweig in Betracht. Bei der Geeignetheitsüberprüfung des Objektes kann sich die jeweilige Kindertagespflegeperson im Vorfeld beim FB 51 (Team Kindertagespflege) beraten lassen.
