Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-17532-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Baugebiet "Dibbesdorfer Straße-Süd; Mitteilung außerhalb von Sitzungen 21-17475
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
26.01.2022
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 112 Wabe-Schunter-Beberbach vom 22.12.2021 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1: Im Januar 2022 wurden Gespräche mit der Erschließungsträgerin des Baugebietes aufgenommen. Diesen Gesprächen kann nicht vorweggegriffen werden. Das weitere Verfahren hängt vom Ausgang der Gespräche ab. Das Gesprächsergebnis und ggfs eine gutachterliche Betrachtung der verkehrlichen Situation in diesem Bereich werden dem Stadtbezirksrat umfassend vorgestellt.
Zu 2: Der Bebauungsplan „Dibbesdorfer Straße-Süd“, QU 62, sieht die verkehrliche Erschließung des überwiegenden Teils der Wohnbebauung (ausgenommen Wohnnutzung östlich des Farnwegs) ausschließlich über die Dibbesdorfer Straße vor. Eine Durchfahrt über den Farnweg oder die Volkmaroder Straße sind nicht vorgesehen. Lediglich während der Erschließungsarbeiten darf der Baustellenverkehr nach dem städtebaulichen Vertrag über den Farnweg über die geplante Feuerwehrzufahrt abgewickelt werden. Hierzu wird auch auf die Stellungnahme 15-00323 verwiesen.
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans „Dibbesdorfer Straße - Süd“, QU62, wurde ein Verkehrsgutachten erarbeitet, in dem die Auswirkungen des geplanten Baugebietes auf die relevanten angrenzenden Knotenpunkte geprüft wurden. Verkehrszunahmen aus den bisher nicht realisierten Baugebieten Holzmoor-Nord und 2. Bauabschnitt Schunterterrassen sind dabei in die Prognosedaten eingeflossen. Nach dem Ergebnis dieses Gutachtens sind die Verkehre grundsätzlich über den Knotenpunkt Bevenroder Straße/Dibbesdorfer Straße abwickelbar.
Die ursprünglich geplante Anzahl von 120 Wohneinheiten wurde 2018 durch eine Änderung des städtebaulichen Vertrags und einer verkehrsgutachterlichen Prüfung auf 158 angehoben. Derzeit laufen die Planungen des Bauträgers allerdings mit ca. 240 bis 256 Wohneinheiten. Daher gilt es zu untersuchen, welche verkehrlichen Auswirkungen durch die veränderte Bebauung zu erwarten sind. Dies gilt unter anderem in Bezug auf die Leistungsfähigkeit der anliegenden Verkehrsanlagen unter Berücksichtigung der prognostizierten Verkehrsnachfrage im fließenden Kfz-, Rad- sowie Fußverkehr. Vor der Genehmigung bereits beantragter Mehrfamilienhäuser soll daher zunächst gutachterlich untersucht werden, ob bzw. unter welchen Maßgaben von einer ausreichenden Erschließung ausgegangen werden kann.
Zu 3: Die Mitteilung 21-17475 wurde am 10.12.2021 erstellt und im Anschluss verwaltungsintern abgestimmt. Eine außergewöhnlich lange oder vermeidbare Verzögerung ist nicht erkennbar, zumal zwischen Erstellung und Versand zwei Wochenenden lagen.
