Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-17707-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Reinigung an den Standorten der Freiwilligen Feuerwehren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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26.01.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat Wabe-Schunter-Beberbach vom 11.01.2022 [21-17707] wird wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung:
Die Regelungen zu den angefragten Sachverhalten sind stadtweit gültig und wurden in Teilen, bezüglich der Grünflächenpflege und des Winterdienstes, bereits mit der Anfrage
21-15378 und der hierzu ergangenen Stellungnahme der Verwaltung 21-15738-01 in Form einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen an den Feuerwehrausschuss behandelt.
Dies vorausgeschickt, wird die Frage wie folgt beantwortet:
Für die Grünpflege an städtischen Liegenschaften ist der Fachbereich 67 zuständig. Die Flächenreinigung der befestigten Flächen und der Winterdienst werden durch den Fachbereich 20 durchgeführt bzw. extern vergeben. Hierzu zählen die Fuß- und Gehwegbereiche und auch die Zufahrten der einzelnen Liegenschaften.
Die Innenbereiche der Feuerwehrhäuser reinigen die Mitglieder der Ortsfeuerwehren in Eigenregie.
