Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-17531-01
Grunddaten
- Betreff:
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Veränderte Situation Schulkindbetreuung/geplante Baumaßnahme GS Querum (Schulcampus mit der IGS Querum)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Dittmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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26.01.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 112 Wabe-Schunter-Beberbach vom 22.12.2021 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Kindertagesstätten und auch Kindertagespflegestellen haben im Unterschied zur Grundschule keine festen Bezirke, d.h. Eltern können grundsätzlich die verschiedenen Angebotsformen der Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten und Kindertagespflege nutzen.
Bei der Voranmeldung über den Kita-Finder können Eltern stadtweit nach den für sie individuell wichtigen Kriterien (z.B. Betreuungszeit, Konzept, Lage, Arbeitsweg, Träger) verschiedene Einrichtungen priorisieren. Dies trifft auch auf Kinder bzw. Familien des Baugebietes Kurzekampstraße zu.
Plätze in der Kindertagespflege werden durch die Kindertagespflegepersonen vergeben und fortlaufend über das zentrale Familien-Service-Büro für Kindertagespflege „Das FamS“ vermittelt.
Bei der Kita-Platzvermittlung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie sind aus dem Bereich Kurzekampstraße keine unversorgt vorangemeldeten Kinder bekannt.
Zu Frage 2 und 3:
An den Ausbauplänen der Grundschule Querum zu einer vierzügigen Ganztagsgrundschule ändert sich aufgrund der Entwicklung im Baugebiet „Dibbesdorfer Straße-Süd“ nichts, da eine höhere Zügigkeit als eine Vierzügigkeit bei Grundschulen nach der Verordnung für die Organisation der allgemein bildenden Schulen nicht zulässig ist.
Sollte es aufgrund des Schüler*innenaufkommens unter Berücksichtigung der Baugebiete im Schulbezirk der Grundschule Querum zu einer Überschreitung der (maximal zulässigen) Vierzügigkeit der Grundschule Querum kommen, könnte u. a. eine Verschiebung der Schulbezirksgrenzen zwischen den Grundschulbezirken Querum und Gliesmarode mit dem Ziel der Entlastung des Grundschulbezirks Querum geprüft werden. Ob im Falle der Änderung der Schulbezirksgrenzen Ansprüche auf Schülerbeförderung nach der Satzung über die Schülerbeförderung in der Stadt Braunschweig entstehen, würde in diesem Zusammenhang grundsätzlich geprüft.
Die Beförderung erfolgt grundsätzlich durch den ÖPNV, sofern diese unter zumutbaren Bedingungen erfolgen kann. Die Beförderungspflicht der Stadt Braunschweig wird durch die Ausgabe der Sammel-Schülerzeitkarte für den ÖPNV erfüllt. Ist eine Beförderung durch den ÖPNV nicht bzw. nicht unter zumutbaren Bedingungen möglich, so wird die Beförderung grundsätzlich durch angemietete Fahrzeuge (Kleinbus oder Taxi) sichergestellt.
Eine Beförderung im ÖPNV ist zumutbar für
- Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 2, wenn eine durchgehende Verbindung besteht
- Schülerinnen und Schüler ab Jahrgang 3 auch dann, wenn ein Linienwechsel erforderlich ist.
